Sicherheit und Vermeidung von Unfällen bei studentischen Produktionen
Die Hochschule der Medien und insbesondere der Studiengang Audiovisuelle Medien mit seinen vielfältigen studentischen Medienproduktionen unterliegt der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV C1) für Tätigkeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Diese Vorschrift regelt die umfangreichen Anforderungen an einen sicheren Produktionsbetrieb in diesen Bereichen. Für alle AM Produktionsstudios wurden auf der Basis von Gefährdungsanalysen zahlreiche Belastungen, Beanspruchungen und Sicherheitsrisiken beurteilt und die Ergebnisse dokumentiert. Für verschiedene produktionstechnische Arbeiten werden durch Betriebsanweisungen und sicherheitstechnische Einführungen die korrekten Verhaltensweisen zur Vermeidung vorhandener Gefährdungen dargestellt. Diese Betriebsanweisungen hängen für jeden einsehbar in den verschiedenen Produktionsstudios aus und geben Auskunft über:
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Brandgefährdungen
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Gefährdungen durch physische Belastungen
Produktionshandbuch
Studioordnung im Studiengang Audiovisuelle Medien Informationen:
Informationen zu Film- und Drehgenehmigungen in Stuttgart
Versicherungsrechtliche Informationen
Informationen zu Film- und Fotoaufnahmen mit Kindern und Jugendlichen Erfassungslisten:
Erfassungsformular für Drehorte ausserhalb der HdM
Meldung zum Abschluss der Produktionshaftpflichtversicherung/Unfallversicherung für Studierende und Helfer/Mitwirkende/Darsteller an Produktionen/Projekten der Hochschule der Medien Antragsformulare:
Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche für Film- und Dreharbeiten
Motiv-Vertrag
Antrag zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Film- und Fotoaufnahmen



