Was bedeutet Akkreditierung? Wer führt diese durch?

Neben dem staatlichen Genehmigungsverfahren müssen sich die Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master in einem neuartigen Begutachtungsverfahren (Akkreditierung) unter der Beteiligung von Vertretern der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis sowie der Länder durch Akkreditierungsagenturen auf ihre Qualität hin überprüfen lassen.

Zu diesem Zweck wurde durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) der Akkreditierungsrat eingerichtet. Er koordiniert den Ablauf der fachlich-inhaltlichen Begutachtung der neuen Studiengänge und akkreditiert die damit beauftragten Agenturen. Akkreditierungsverfahren sollen für die neuen Studiengänge ein schnelleres und flexibleres Vorgehen begünstigen und dabei auch Möglichkeiten für neue Inhalte und Formen der Studiengangsgestaltung eröffnen. Da die Ergebnisse der Verfahren veröffentlicht werden, werden Transparenz, Vergleichbarkeit und Orientierung - auch im internationalen Maßstab - über die jeweils angebotenen Leistungen gefördert. Als Zeichen der positiv bestandenen Qualitätsprüfung tragen die zertifizierten Studiengänge das Gütesiegel des Akkreditierungsrates.

Eine aktuelle Liste der akkreditierten Studiengänge ist auf der Webseite des Akkreditierungsrates zu finden.

Weiterführende Links zum Thema Akkreditierung:
Website des Akkreditierungsrates (www.akkreditierungsrat.de)
Hochschulrektorenkonferenz (www.hrk.de)


Zurück zur FAQ-Übersicht