Ausländische Bewerber / Bewerber mit Wohnsitz im Ausland
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Sind Sie Ausländer und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben?
- Dann bewerben Sie sich direkt an unserer Hochschule um einen Studienplatz. (Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung werden Sie am Vergabeverfahren den deutschen Bewerbern gleichgestellt.)
- Bei Fragen wenden Sie sich an das Studienbüro.
Sind Sie Ausländer und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben?
- Dann senden Sie zuerst eine Bewerbung direkt an
das:
Ausländerstudienkolleg der Fachhochschule Konstanz (ASK)
Brauneggerstrasse 55
78462 Konstanz
www.htwg-konstanz.de/index.php?id=107
Informationen zu Anerkennungsmodalitäten und eventuellen Feststellungsprüfungen finden Sie unter folgender Adresse:
www.htwg-konstanz.de/Auslaenderstudienkolleg-ASK.107.0.html
Das Ausländerstudienkolleg prüft, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihre Deutschkenntnisse in Baden-Württemberg zu einem Fachhochschulstudium berechtigen.
- Für die Umrechnung der Abschlussnote eines Erststudiums ist
ebenfalls, das Ausländerstudienkolleg in Konstanz
zuständig (ausl. Bewerber mit ausl. Studiennachweisen).
- Mit dem Zeugnis der ASK bewerben Sie sich dann an der Hochschule der Medien (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung bei der ASK grundsätzlich nur erforderlich ist, wenn Sie sich an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg bewerben möchten. Wenn Sie sich an Fachhochschulen in anderen Bundesländern oder an Universitäten in Deutschland bewerben möchten, gelten andere Voraussetzungen, die Ihnen von den betreffenden Hochschulen auf Anfrage mitgeteilt werden.
Sind Sie Deutscher und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben?
- Dann
müssen Sie Ihre
Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen,
wobei gleichzeitig die
Durchschnittsnote Ihres Zeugnisses festgesetzt
wird.
Zuständig für die Anerkennung und Festsetzung ist das
Regierungspräsidium Stuttgart t
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart - Mit der Anerkennung des Regierungspräsidiums Stuttgart bewerben Sie sich dann an der Hochschule der Medien (siehe unten).
Bewerbung an der Hochschule der Medien
Mit dem Zeugnis der ASK bzw. mit der Anerkennung des Regierungspräsidiums Stuttgart können Sie sich für
Bachelor- und Master-Studiengänge wie folgt bewerben:
- Die Bewerbung für Bachelor-Studiengänge erfolgt im ersten Schritt online. Informationen hierzu finden Sie unter
www.hdm-stuttgart.de/onlinebewerbung
- Angaben zu den Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen zu den Master-Studiengängen finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Master-Studiengänge unter www.hdm-stuttgart.de/studienangebot/bachelor_master.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen enden für die Bachelor- und Master-Studiengänge:
für das Sommersemester am 15. Januar und für das Wintersemester am 15. Juli.
Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsanzeige
Ausländische Studienbewerber benötigen
für die Aufnahme des Studiums eine
Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken
(Studentenvisum). EU-Bürger sind von
dieser Regelung die ersten drei Monate befreit,
d. h. eine Aufenthaltsgenehmigung muss
erst ab dem 4. Monat nachgewiesen werden.
Die Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie vor
Ihrer Einreise nach Deutschland bei der
Deutschen Botschaft (Konsulat) in Ihrem
Heimatland, wenn Sie in der Regel zwei
Voraussetzungen erfüllen:
- Vorlage eines Zulassungsbescheides der Hochschule,
- einen Finanzierungsnachweis über mindestens ca. Euro 400,00 monatlich zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Nach Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland muss sich jeder Studienbewerber innerhalb von acht Tagen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes und beim Ausländeramt (Rechts- und Ordnungsamt) anmelden. EU-Bürger erhalten ihre Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise bei der Ausländerbehörde.
Informationen zur Bewerbung und allgemein zum Studium an der HdM erhalten Sie in der Studienberatung in Vaihingen. Die Zentrale Studienberatung findet während der Vorlesungszeit immer mittwochs von 11:30 bis 13:00 Uhr im Raum 204 (N) statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.