Deutschprüfung

Die Lehrveranstaltungen werden überwiegend in deutscher Sprache abgehalten und alle Studienplatzbewerber müssen gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Daher ist der Nachweis über Deutschkenntnisse mit der Bewerbung notwendig.

Eine Befreiung ist nur bei Vorlage folgender Nachweise möglich:

  • Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule mit vorwiegend deutschsprachigem Unterricht
  • Besuch einer Schule bis einschließlich der 9. Klasse, an der alle Fächer in deutscher Sprache unterrichtet wurden,
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung, Abschlussprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
  • "Kleines Deutsches Sprachdiplom", das vom Goethe-Institut im Auftrag der Universität München verliehen wird
  • Deutschprüfung PNDS (Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse)
  • zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
  • erfolgreiches Bestehen der TestDaf-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache)

Bewerbungsfristen und Termine des Ausländerstudienkollegs für den Aufnahmetest, die Feststellungsprüfung und für die Deutschprüfung sind im Wintersemester der 1. Mai und im Sommersemester der 1. November.