Bewerbung
Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, benötigen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife) und den Nachweis eines international anerkannten abgeschlossenen Hochschulstudiums (Abschluss z.B. Bachelor, Diplom einer Universität oder Fachhochschule).
Bei einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule muss die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Hochschulabschluss gegeben sein. Ausländische Studienbewerber müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache aufgrund der "Deutschen Sprachprüfung" (DSH) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung (z.B. PNDS, TestDaf) nachweisen. Für ausländische Studienbewerber gelten außerdem die Hinweise unter "Bewerber aus dem Ausland".
Die Zulassung zum Studiengang ist beschränkt. Jedes Jahr stehen nur 15 Studienplätze zur Verfügung.
Bewerbungsverfahren
Zur Bewerbung gehören
- der ausgefüllte Zulassungsantrag,
- eine beglaubigte Zeugnis-Kopie des abgeschlossenen Hochschulstudiums bzw. der abgeschlossenen Hochschulstudien (ggf. in amtlich beglaubigter Übersetzung bei Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule) mit erkennbarer Gesamtnote des jeweiligen Hochschulabschlusses,
- ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten,
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs (Lebenslauf),
Weitere ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Informationsseite des Studienbüros der HdM.
Online-Bewerbung
Um Ihnen und der Hochschule das Bewerbungsverfahren zu vereinfachen, bitten wir Sie, die Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf dem Postweg nachzureichen.
Bewerbungsfrist
Der vollständige Zulassungsantrag für den Master-Studiengang muss bis zum 15. Juli bei der Hochschule im zentralen Studienbüro eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Die Zulassung erfolgt ein Mal jährlich zum Wintersemester.
Zulassungsverfahren
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Studienbewerber nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahrens vergeben. Für den Masterstudiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement gilt die volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtungen Bibliothek / Information / Dokumentation vorliegt. Teilaffine Studienabschlüsse können anerkannt werden, sofern die zur Verfügung stehenden Studienplätze nicht durch vollaffine Bewerberinnen und Bewerber vollständig in Anspruch genommen werden.
Die Gesamtnote des zur Zulassung berechtigenden Studienabschlusses soll überdurchschnittlich, d.h. mindestens 2,5 sein. Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Note schlechter als 2,5 kann frühestens nach einer einschlägigen, dem Studienziel förderlichen, Berufstätigkeit von mindestens 24 Monaten eine Notengutschrift von bis zu einer Note gewährt werden. Die Entscheidung über die Notengutschrift trifft die Auswahlkommission.
Liegt die Gesamtnote des grundständigen Studiums noch nicht vor und kann der Bewerber die Anmeldung zu allen zum Abschluss des Studiums notwendigen Prüfungen nachweisen, wird das arithmetische Mittel der nach ECTS gewichteten bisher erbrachten Prüfungsleistungen als Verfahrensnote herangezogen. In diesem Fall ist der vollständige, benotete Nachweis über alle Prüfungsleistungen im Sinn eines endgültigen Abschlusszeugnisses spätestens bei der Einschreibung zu erbringen.
Über das Ergebnis der Eignungsfeststellung erhält der Bewerber einen schriftlichen Bescheid.
AnsprechpartnerinStudiendekanin: Prof. Ingeborg Simon
E-Mail: simon@hdm-stuttgart.de
Telefon: 0711/25706-173


