Exmatrikulation

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Exmatrikulation und Studienende

Entlastung durch die Bibliothek

Studierende der HdM benötigen bei Studienende bzw. Exmatrikulation auch eine schriftliche Bestätigung der Bibliothek (Entlastung), dass keine Medien mehr entliehen sind und keine Gebühren mehr ausstehen. Sie können mit ihrem Exmatrikulationformular direkt bei uns in der Bibliothek vorbei kommen oder besser einfach per email eine Entlastungsbestätigung anfordern, die Sie dann ausdrucken und an das Exmatrikulationsformular anheften können.

Studienende

Gegen Ende des Studiums werden Studierende der HdM, nachdem sie ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben, exmatrikuliert. In diesen Fällen ist vom Studierenden ein Entlastungsvermerk auszufüllen.

Exmatrikulation von Amts wegen

Meldet sich ein Studierender nicht zurück wird er zum Ende des Semesters (31.8. oder 28.2) wegen fehlender Rückmeldung automatisch exmatrikuliert. Auch hier muss ein Entlastungsvermerk vorliegen.

Antrag auf Exmatrikulation

Studierende, die eine Antrag auf Exmatrikulation stellen benötigen das entsprechende Antragsformular für die Exmatrikulation.

Änderung der SPO bezüglich vorzeitiger Exmatrikulation

­Zusammengefasst gilt:

Alle Studierenden müssen bis zur Abgabe der Abschlussarbeit immatrikuliert sein. Vorzeitig exmatrikulierte Studenten verlieren automatisch den Prüfungsanspruch !!!