Die Schwerbehindertenvertretung
Vertrauensperson
Belmondo Kovac
Raum: W112, Standort Wolframstraße
Telefon: 0711 / 25706 - 113
E-Mail: kovac@hdm-stuttgart.de
Sprechzeiten:
Leider können wir keine festen Sprechzeiten anbieten.
Sie können aber jederzeit einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren.
Einzelgespräche und Beratungen erfolgen immer vertraulich.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung:
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Neunten Sozialgesetzbuch hat. Die Schwerbehindertenvertrauensperson arbeitet jedoch mit dem Personalrat eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung des Personalrates teilzunehmen. Wie schon der Name Vertrauensperson sagt, soll diese das Vertrauen der Schwerbehinderten haben und wird von diesen auch gewählt.
Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, daß die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahmen die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen.
Der Arbeitgeber ist zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, wenn sich Schwerbehinderte auf eine Stelle bewerben. Dies muß unmittelbar nach dem Eingang von Bewerbungen von Schwerbehinderten geschehen.
Neben der von den Schwerbehinderten gewählten Vertretung gibt es noch den Beauftragten des Arbeitgebers, der den Arbeitgeber in den Angelegenheiten der Schwerbehinderten vertritt. Der Beauftragte ist Partner der Schwerbehindertenvertretung, des Personal- oder Betriebsrates und der Hauptfürsorgestellen. Gemeinsam mit Ihnen kümmert er sich um die Einstellung und behindertengerechte Beschäftigung der Schwerbehinderten und Einhaltung des Schwerbehindertengesetzes. Der Beauftragte des Arbeitgebers wird von diesem ernannt und kann auch wieder abberufen werden.
Aktuell:
- Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen (Mai 2006, PDF-Datei, 1,1 MB)
nach dem SGB IX (Stand Mai 2006) und die wichtigsten aktuellen Änderungen seit März 2007.
(vom Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg) - Behinderung und Ausweis (Juli 2008, PDF-Datei, 1,9 MB)
Anträge, Verfahren beim Landratsamt, Merkmale für Nachteilsausgleiche, GdB-Tabelle
(vom Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg)
- Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen (Juni, 2001, PDF-Datei, 0,2 MB)
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Steuertipps für Menschen
mit einer Behinderung (Februar 2003, PDF-Datei, 1,6 MB)
des Finanzministeriums Baden-Württemberg
Links:
- www.einfach-teilhaben.de
Einfach teilhaben: Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen. - Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg: Herzlich Willkommen beim KVJS
