Was ist ein Personalrat?
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, u.a. in Körperschaften öffentlichen Rechts von Bund, Ländern und Gemeinden, so auch der HdM. In den privatwirtschaftlichen Betrieben findet man als Äquivalent die Betriebsräte. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte im "Ländle" ist das Landespersonalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg (LPVG).
Wer wird vom Personalrat vertreten?
Vertreten werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeitnehmer und Beamten (Ausgenommen sind Professoren, Gastdozenten und nebenberuflich beschäftigtes Personal).
Was macht der Personalrat?
Die wichtigste Aufgabe des Personalrats ist die Überwachung der Gesetze, Tarifverträge und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen. Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) an die Hand gegeben.
Die meisten Problemfälle der Interessenvertretung lassen sich aber "vor Ort" im Gespräch mit der Dienststellenleitung klären. Der Personalrat kann dabei die Arbeitnehmer als Einzelpersonen oder als Gruppe argumentativ unterstützen und bietet regelmäßig in seinen Personalversammlungen ein Forum für Meinungsaustausch und Initiativen an.
Flankierend zur Arbeit des Personalrats gibt es zur besonderen Interessenvertretung die Schwerbehindertenvertretung sowie die Beauftragte für Chancengleichheit.
Ansprechpartner?
Vorsitzender des Personalrats an der Hochschule der Medien Stuttgart ist
der Kollege Stefan Zimmermann
E-Mail: zimmermann@hdm-stuttgart.de
Telefon: 0711 8923 2347
