Qualitätspolitik

Motivation

Die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems an der Hochschule der Medien trägt dem eigenen Qualitätsstreben der Hochschule sowie den Anforderungen der Hochschullandschaft Rechnung und wird dabei von äußeren Rahmenbedingungen beeinflusst:

Das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg schreibt die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für staatliche Hochschulen verpflichtend vor:

„Zur Sicherung einer hohen Qualität und Leistungsfähigkeit richten die Hochschulen unter der Gesamtverantwortung des Vorstands ein Qualitätsmanagementsystem ein.“ (§ 5 Abs. 1 LHG)

Weitere landesspezifische, bundesweite und europäische Vorgaben wie z.B. die Richtlinien der Kultusministerkonferenz, die Bologna-Vorgaben (zur Modularisierung, etc.) sowie gesellschaftliche und technische Veränderungen sind darüber hinaus bei der Einführung des Qualitätsmanagements zu berücksichtigen.

Die Erfordernis, Qualität und Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern, ist aber auch ein eigenes Anliegen der Hochschule der Medien, um sich im zunehmenden Wettbewerb mit anderen Hochschultypen behaupten zu können.


Prinzipien

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sind Instrumente der Hochschulentwicklung, die Autonomie und Selbstverantwortung fördern und fordern. Die mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems verbundenen Chancen zur Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards, zur Stärkung von Effektivität und Effizienz, zur Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit und zur Verminderung von Fehlleistungen will das Rektorat der HdM bewusst nutzen.


Qualitätskultur

Trotz der Autonomie der Fakultäten und Studiengänge verfügt die Hochschule der Medien über gemeinsame Hochschulwerte wie z.B. insbesondere die Orientierung an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und das Prinzip der „employability“.

Im Sinne der Qualitätsentwicklung strebt die Hochschule der Medien eine Kultur der ständigen Verbesserung in Lehre, Forschung, Management und Dienstleistung an.

Ihre Qualitätskultur lebt von

  • der Offenheit aller Hochschulmitglieder für Veränderungs- und Verbesserungsprozesse und dem Streben nach Qualität
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen
  • der systematischen Anregung von (wechselseitigen) Lernprozessen
  • dem kontinuierlichen Austausch aller Statusgruppen und der regelmäßigen Kommunikation von Veränderungsprozessen an alle Hochschulmitglieder
  • der frühzeitigen Einbeziehung und Beteiligung aller betroffenen Hochschulmitglieder