Filme für Kinder und Jugendliche


FSK: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft


Ursprung und Zweck

Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (kurz: SPIO). Sie ist 1948 nach dem Vorbild des amerikanischen „Motion Picture Production Code“ (auch genannt „Hays Code“) entstanden. Dieser wurde in den USA bereits 1930 auf freiwilliger Basis eingeführt, 1934 wurde er für alle Filmproduzenten zur Pflicht. Das erklärte Ziel der filmwirtschaftlichen Verbände in Deutschland war es, ein behördliches Eingreifen und eine staatliche Reglementierung überflüssig zu machen. Dieser Grundsatz gilt bis heute. Außerdem wird so eine Aufsplitterung in regionale Einzelverfahren vermieden. Am 18. Juli 1949 wurde der erste Film durch die FSK geprüft.


Verbindung zum Jugendschutz

Der Werdegang der FSK ist eng verbunden mit der Entwicklung der Jugendschutzgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. 1951 tritt in der BRD erstmals ein Jugendschutzgesetz in Kraft. Die seitherigen Novellierungen modifizieren die Alterseinstufungen nach und nach in Richtung der uns heute geläufigen Klassifizierung. Das 1985 geänderte Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) legte erstmals das Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" fest.


Neue Bestimmungen im Jugendschutz

Seit dem 01.04.2003 ist ein neues Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Sowohl das JÖSchG als auch das GjSM (Gesetz über jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte) wurden durch das neue JuSchG ersetzt. Unter anderem gab es folgende Änderungen:

  • "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" lautet jetzt "Keine Jugendfreigabe"
  • Parental Guidance (PG): Diese wichtige und sinnvolle Neuerung bietet Kindern die Möglichkeit, Filme in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten zu sehen, die nicht ihrer direkten Altersfreigabe entsprechen. Den Zutritt zu Filmen mit der Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" können nun z.B. auch Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten, falls sie von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.
  • Filme und Videos, die das FSK-Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe" tragen, werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht mehr indiziert.

Klassifikation der Altersfreigaben
  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG FSK
  • Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK
  • Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK
  • Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK
  • Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG FSK
Die FSK weist darauf hin, dass die unterschiedlichen Altersfreigaben keine pädagogischen Empfehlungen für eine bestimmte Altersstufe oder ästhetische Bewertungen darstellen.


Verfahren: Wie bekommt ein Film sein FSK-Kennzeichen?

Ein Filmverleiher reicht den Film zur Alterskennzeichnung bei der FSK ein. Im gleichen Zug beantragt der Filmverleiher eine bestimmte Altersfreigabe. Daraufhin wird der Film vom Arbeitsausschuss gesichtet.
In diesem Ausschuss sitzen 190 ehrenamtliche PrüferInnen, die von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft sowie von der öffentlichen Hand für jeweils drei Jahre benannt werden. Darunter befinden sich Journalisten, Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Filmhistoriker, Studenten, Sozialarbeiter, Hausfrauen, Richter und Staatsanwälte. Den Vorsitz hat der ständige Vertreter der obersten Landesjugendbehörde.
Die Entscheidung im Arbeitsausschuss wird mit einer einfachen Mehrheit gefällt. Rechtgrundlage dafür sind das JuSchG, die FSK-Grundsätze und die Feiertagsvorschriften der Länder. Bei der Vergabe der Freigaben wird immer das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe beachtet. Außerdem werden nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche berücksichtigt.
Nach einer gemeinsamen Übereinkunft teilt die FSK der Öffentlichkeit ihre Freigabeentscheidung unter www.fsk.de mit. Geprüft werden neben Filmen auch noch Videos, DVDs und andere Trägermedien und sogar Trailer und Werbespots.

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