Medienkritik und Medienwirkung. Erstellt im Seminar bei Prof. Stang (WS 06/07)
Institutionen der Medienkontolle
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
von Marina Kilk
1. Einleitung
In der folgenden Abhandlung wird der Verein für Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in seiner Bedeutung und selbst gestellten Aufgaben untersucht.
Der Bericht gibt ebenfalls einen Überblick der geschichtlichen Entwicklung der Institution.
Die wichtigsten Ziele, die die FSM verfolgt, werden genannt und näher erläutert. Außerdem werden die folgenden Fragen behandelt: Wie geht FSM mit eingehenden Beschwerden um? Was passiert, wenn ein unzulässiger Inhalt vom Ausland aus angeboten wird? Wie sieht die Zusammenarbeit vom FSM mit den Behörden aus und was hat FSM bisher erreicht?
Da FSM ein sehr moderner und junger Verein ist, der sich ausschließlich mit Online-Medien beschäftigt, besitzt er einen umfangreichen Internetauftritt. Zum Abschluss dieses Textes wird eine kurze persönliche Stellungnahme zu dieser Institution, ihren Aufgaben und Zielen gegeben.
2. Allgemeiner Überblick zur Thematik
2.1 Was ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter? (vgl. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter FSM e.V. 2005, S. 3ff)
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter ist ein eingetragener Verein, der im Jahr 1997 von zahlreichen Medien- und Telekommunikationsverbänden sowie Unternehmen, die Online-Angebote betreiben, gegründet wurde. FSM widmet sich in erster Linie dem Jugendschutz und der Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen.
Nach dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag können sich Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle staatlich anerkennen lassen, wodurch sie ihre Mitglieder in gewissem Umfang vor staatlichen Sanktionen schützen können. Die FSM wurde im Jahr 2005 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt. Damit ist die FSM die erste Selbstkontrolle im Bereich der Telemedien, der diese Anerkennung zugesprochen wurde.
Der Verhaltenskodex der FSM untersagt die Zugänglichmachung und Vermittlung von verbotenen Inhalten (z.B. Pornografie, volksverhetzende und jugendgefährdende Inhalte). Ein Unternehmen erkennt den Verhaltenskodex der FSM an, indem es gegenüber der FSM eine Selbstverpflichtungserklärung abgibt. In dieser verpflichtet es sich, die im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze zu wahren und Sanktionen der FSM zu akzeptieren.
Der Verein bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit am Modell der regulierten Selbstregulierung teilzunehmen, wie es im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgesehenen ist. Die entsprechenden Unternehmen genießen das Privileg einer anerkannten Selbstkontrolle und können die FSM bei Streitigkeiten mit der KJM um Hilfe bitten. Die FSM berät sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder in Fragen des Jugendschutzes. Für seine Mitglieder nimmt der Verein außerdem die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten wahr. Neben Anbietern von Internetinhalten gehören inzwischen auch Suchmaschinenanbieter, Host- und Accessprovider zu seinen Mitgliedern.
2.2 Die Ziele und Aufgaben der FSM
Das Aufgabengebiet der FSM ist vielfältiger als man denkt. In erster Linie ist die FSM als Selbstkontrolle der Onlinewirtschaft tätig, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes. Eine große Rolle spielt dabei die Selbstkontrolle der Suchmaschinen im Internet.
Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die Arbeit als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle. Dazu gehören die umfassende Betreuung und Beratung der Mitglieder in Fragen des Jugendmedienschutzes. Die Mitglieder der FSM teilen die Auffassung der Regierungen des Bundes und der Länder, dass auch von Seiten der Wirtschaft gehandelt werden muss, um die Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte in
Online-Diensten zu verhindern. Genau zu diesem Zweck wurde die FSM auch geschaffen. Verantwortlich für die Rechtmäßigkeit von online angebotenen Inhalten sind aber in erster Linie die Anbieter und Vermittler dieser Inhalte. Aus diesem Grund bestimmt §7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV): Wer gewerbsmäßig Online-Dienste zur Nutzung bereithält, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese jugendgefährdende Inhalte enthalten. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten kann allerdings auch dadurch erfüllt werden, dass der Anbieter eine Organisation der Freiwilligen Selbstkontrolle mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut.
Große Aufmerksamkeit gilt der Bearbeitung von Beschwerden über Internetinhalte. In der Beschwerdestelle der FSM werden Beschwerden von Internetnutzern zu jugendmedienschutz- und strafrechtsrelevanten Internetinhalten bearbeitet.
Darüber hinaus betreibt die FSM umfangreiche Aufklärungsarbeit. Nutzern von Online-Diensten werden zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Online-Medien aufgerufen. Sowohl Internetnutzer als auch Anbieter haben die Möglichkeit sich jederzeit an die Geschäftsstelle zum Thema Jugendschutz im Internet zu wenden. Die Mitarbeiter der FSM informieren über Publikationen und im Rahmen von Veranstaltungen über Online-Medien, insbesondere über die Problematik der unzulässigen Angebote im Internet. Weiterhin klärt die FSM über technischen Jugendmedienschutz auf und vermittelt Medienkompetenz.
Die FSM schafft auch Grundlagen, die erläutern, welche Inhalte unzulässig sind und stellt Listen zur Verfügung, welche Unternehmen diese anerkannt haben.
2.3 Wie geht die FSM mit eingehenden Beschwerden um?
Die eingehenden Beschwerden werden von der Beschwerdestelle nach einem in der FSM-Beschwerdeordnung genau festgelegten Verfahren behandelt. Die FSM hat Wert darauf gelegt, dass dieses Verfahren streng rechtsstaatlich gestaltet ist. Ein Vorprüfer hat den Sachverhalt aufzuklären und dem Beschwerdegegner die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorwurf innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern oder diesen durch Abänderung des Angebots abzuwenden. Danach leitet der Vorprüfer die Beschwerde zur Entscheidung an den unabhängigen Beschwerdeausschuss weiter. Dieser versucht, eine gütliche Einigung zwischen Beschwerdeführer und Beschwerdegegner herzustellen. Ist dies jedoch nicht möglich, kann der Beschwerdeausschuss bestimmte Maßnahmen einleiten.
Ein Unternehmen, das sich dem Verhaltenskodex der FSM unterworfen hat und dennoch gegen ihn verstößt, kann von der FSM – je nach der Schwere des Verstoßes – mit folgenden Maßnahmen belangt werden:
- Hinweis mit Abhilfeaufforderung
- Rüge
- Vereinsstrafe (Geldstrafe oder Ausschluss)
Was passiert, wenn ein unzulässiger Inhalt vom Ausland aus angeboten wird? Auch auf internationaler Ebene ist der Verein tätig. Sofern der FSM im Ausland eine vergleichbare Selbstkontrolle-Organisation gegenübersteht, leitet sie Beschwerden über aus diesem Land stammende Inhalte an die jeweils zuständige Organisation weiter. Bisher gibt es allerdings nur in wenigen Staaten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle für Online-Dienste, z.B. in Finnland und Großbritannien.
2.4 Zusammenarbeit der FSM mit den Behörden
Die FSM ist keine staatliche Einrichtung. Dennoch ergeben sich vielfältige Kontakte zu staatlichen Stellen, wie z.B. zur KJM, zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, zu der gemeinsamen Stelle der Bundesländer für den Jugendschutz in Mediendiensten (jugendschutz.net) und zum Bundeskriminalamt (BKA). Erfährt die FSM von geplanten Straftaten im Sinne des §138 StGB, zeigt sie diese an. Ergibt sich aus einer Beschwerde der Verdacht, dass eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Personen besteht, informiert die FSM die jeweils zuständige Behörde. Beschwerden über kinderpornografisches Material werden in anonymisierter Form an das BKA weitergeleitet. Bei ausländischen Internetangeboten, die offensichtlich schwer jugendgefährdend sind, können diese an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) weitergeleitet werden. Zudem behält sich die Beschwerdestelle vor, Beschwerden gegen Nicht-Mitglieder an die KJM weiterzuleiten.
2.5 Was hat die FSM bisher erreicht?
Die Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia hat in den Jahren 2000 bis 2004 mehr als 5.000 Beschwerden bearbeitet. Dies zeigt, dass sie sich in der Bevölkerung als Beschwerdestelle etabliert hat. Nicht zuletzt durch ihre weit reichenden nationalen und internationalen Kooperationen ist es der FSM möglich, sich erfolgreich am Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie zu beteiligen. Weiterhin werden die zu verschiedenen Themen entwickelten Aufklärungsmaterialien stark nachgefragt. Und auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden regelmäßig von Anbietern und Nutzern bezüglich des Themas Jugendschutz im Internet kontaktiert.
3. Spezifische Auseinandersetzung mit dem Thema
Das Internet bietet seinen Nutzern heutzutage eine unüberschaubare Fülle an Informationen. Um sich in dieser Vielfalt orientieren zu können, sind Suchmaschinen zu einer unerlässlichen Hilfe geworden. Sie erleichtern die gezielte Suche nach bestimmten Inhalten wesentlich und stellen somit eine wichtige Recherchemöglichkeit dar. Die Art der Suche ist dabei vielfältig. Neben der klassischen Volltextsuche wird zunehmend auch Bildersuche, Nachrichtensuche, Produktsuche und Videosuche angeboten. Mit der zunehmenden Beliebtheit von Suchmaschinen und ihren ständigen Weiterentwicklungen ist auch ihre Bedeutung für den Jugendmedienschutz gewachsen. Aus dem freiwilligen Engagement der Suchmaschinenanbieter und deren Wunsch, einen Beitrag zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes in Deutschland zu leisten, ist die Selbstkontrolle Suchmaschinen entstanden. Unter dem Dach der FSM haben sich die bekanntesten in Deutschland tätigen Suchmaschinenanbieter zusammen gefunden und im Februar 2005 die Selbstkontrolle Suchmaschinen gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem AOL Deutschland, T-Online, Google Deutschland, Lycos Europe, Yahoo Deutschland und Altavista.
Gemeinsam mit ausländischen Organisationen so genannten Internet-"Hotlines" hat die FSM im Jahr 1999 ein internationales Netzwerk, den so genannten europäischen Dachverband “Association of Internet Hotline Providers in Europe (INHOPE)“ (vgl. Inhope) gegründet. INHOPE verfolgt das Ziel, ein internationales Netz von Beschwerdestellen im Internet aufzubauen. Über INHOPE werden Beschwerden über im Ausland liegende Inhalte an das zuständige Land weitergeleitet. INHOPE ist ein Projekt, das unter dem Internet Action Plan der EU gefördert wird und inzwischen von 6 auf mehr als 20 Mitglieder aus über 15 Nationen angewachsen ist. Beteiligt sind neben Organisationen aus Europa auch amerikanische und australische Einrichtungen. Ziel der Arbeit von INHOPE ist neben dem Austausch von Beschwerden auch die gegenseitige Unterstützung und der Erfahrungsaustausch.
In Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und MSN Deutschland entwickelte die FSM im Jahr 2004 im Rahmen der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ die medienpädagogische Kinderwebsite www.internauten.de. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von acht bis 13 Jahren. Über die Website sollen sie auf spielerische, interaktive Weise über die Chancen und Risiken der Nutzung des Mediums Internet aufgeklärt werden. Die drei Internauten Nina, Rio und Ben dienen hierbei als Identifikationsfiguren. Sie sind eine Spezialeinheit besonders gut ausgebildeter Internetexperten, die die Gefahren des World Wide Web kennen und wissen, wie man sich davor schützen und das Medium mit Spaß nutzen kann. In interaktiven Comic-Episoden und Spielen erfahren Kinder beispielsweise, was Spam, Computerviren und -würmer, Trojaner und Dialer sind, und worauf sie beim Chatten achten müssen. Außerdem gibt es Informationen zu den Themen Werbung, Urheberrecht im Internet und zum richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit Mobiltelefonen. Auch Eltern und Pädagogen haben die Möglichkeit in einem separaten Bereich vielfältige Informationen und Tipps, worauf sie bei der Internetnutzung von Kindern achten sollen, zu finden.
4. Fazit: Eigene Bewertung
Meiner Auffassung nach sind Institutionen der Selbstkontrolle, wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter erforderlich, sehr sinnvoll und hilfreich, um einen Internetauftritt so angemessen für Kinder und Jugendliche wie möglich aufzubauen. Außerdem ist es auch im Interesse der Eltern, ihre Kinder vor Pornografie, Gewalt und anderen jugendgefährdenden Inhalten im Internet zu schützen. Einrichtungen wie die FSM können, meiner Ansicht nach, wesentlich schneller und flexibler auf die raschen Veränderungen des Inhalts reagieren, als staatliche Organe mit ihrer starren bürokratischen Struktur. Die internationale Kooperation von Beschwerdestellen ist notwendig, da das Internet global verfügbar ist und politische Grenzen durchbricht.
Beispielhaft finde ich die von der FSM in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und MSN Deutschland entwickelte Website www.internauten.de. Ich bin der Meinung, dass Kindern nur durch ein lehrreiches und interaktives Angebot von Informationen ein sicherer und selbstbestimmter Umgang mit dem Medium ermöglicht wird.
Die Ziele und Aufgaben der FSM sollten erweitert und weiterentwickelt werden. Meiner Meinung nach, sollten die Gesetze bezüglich der Inhalte von Online-Portalen verschärft werden. FSM braucht noch mehr Mitglieder, um so viele Webauftritte wie möglich unter die Selbstkontrolle zu stellen. Kooperationen mit noch mehr sowohl nationalen als auch internationalen Partnern können helfen, gemeinsam den Jugendmedienschutz im Internet zu verbessern und fortzuführen.
5. Quellenhinweise
Literatur:
1. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. (2005): Jahresbericht 2005. Berlin. S. 3ff.
Internet:
2. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V.: Homepage der FSM. Online unter:
http://www.fsm.de/ (Zugriff 06.03.2007)
3. Inhope: Homepage. Online unter: http://www.inhope.org/en/index.html (Zugriff 06.03.2007)
4. Die Internauten: Homepage. Online unter: http://www.internauten.de/1.0.html (Zugriff 06.03.2007)







