Medienkritik und Medienwirkung. Erstellt im Seminar bei Prof. Stang (WS 06/07)


Institutionen der Medienkontolle

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

von Alexandra Thebert


1. Einleitung: Ziele, Geschichte und Organisation
2. Der Aufbau der FSF
3. Die Aufgaben der FSF
4. Die Arbeitsweise der FSF
5. Weitere Aktivitäten der FSF
6. Fazit: Eigene Bewertung
7. Quellenhinweise
 


1. Einleitung: Ziele, Geschichte und Organisation (vgl. FSF)


“Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sendungen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden, sowie der Schutz vor solchen Sendungen, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen” (§28 Prüfordnung der FSF). (ebd.)
Der gemeinnützige Verein wurde von den privaten Fernsehanbietern Deutschlands gegründet. Zwei zentrale Ziele des Vereins lassen sich nennen: Zuerst der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Fernsehinhalten und zweitens die medienpädagogische Arbeit. Dazu gehören Publikationen und die Unterstützung von Forschungsarbeiten, die einen sinnvollen und kompetenten Ungang mit dem Medium Fernsehen fördern.
Doch wie kam es zur Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)? Die Antwort liegt nicht besonders weit zurück. Zu Beginn der 1990er-Jahre wurde die Diskussion um die Darstellung von Gewalt und Sex im Fernsehen immer heftiger. Vor allem das noch junge private Fernsehen stand im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und der Forderungen nach Verboten und Grenzen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes im Privatfernsehen waren die Landesmedienanstalten, zu deren Aufgaben auch die Vergabe der Lizenzen gehört. Diese konnten jedoch erst nach der Ausstrahlung einschreiten, denn das Grundgesetz verbot jede Vorzensur.
Am 2. Mai 1993 wurde von Prof. Joachim von Gottberg, heutiger Geschäftsführer der FSF, vorgeschlagen, das bewährte System der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf das Fernsehen zu übertragen, um somit eine Einrichtung zu schaffen, die von allen Sendern akzeptiert wird. Diese sollte den Jugendschutz besser vertreten können als die Landesmedienanstalten, des Weiteren sollte sie imstande sein die Kommunikation mit der FSK und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), zu gewährleisten.
Der Vorschlag, einen umfassenden Schutz der Jugend zu bieten, wurde von allen Seiten bejaht, sowohl von Seiten der Politik als auch von Seiten der privaten Sender – die sich auch bereit erklärten eine solche Selbstkontrolle zu gründen, zu finanzieren und deren Ergebnisse anzuerkennen. Die Sender sollten ihre Programme vor der Ausstrahlung der Prüfung vorlegen und die Entscheidung der Selbstkontrolle akzeptieren.
So wurde im Sommer 1993 der Antrag gestellt die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ins Vereinsregister aufzunehmen, im November 1993 wurde die erste Vereinssatzung verabschiedet. Jedoch verweigerten die öffentlich-rechtlichen Sender jede Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft. Auch die Landesmedienanstalten waren gegen eine Beteiligung – so hießen sie zwar eine Selbstkontrolleinrichtung willkommen, waren jedoch gegen die Vermischung von staatlicher Aufsicht und wirtschaftlicher Selbstkontrolle.
Nach Einrichtung der Geschäftsstelle wurden im April 1994 bereits die ersten Prüfungen durchgeführt – allerdings nach provisorischen Prüfungsgrundsätzen, da erst Ende April eine Einigung über eine Prüfordnung zustande kam. Am 25. Mai desselben Jahres war es dann soweit, die FSF wurde auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Zum größten Teil war das Echo positiv, was wohl auch mit der ersten veröffentlichten Prüfstatistik zusammenhing: Über die Hälfte der gestellten Anträge wurde von der noch jungen FSF abgelehnt. „Die Selbstkontrolle machte Ernst.“ (ebd.)
Doch die Arbeit gestaltete sich nicht ohne Probleme. Das Sprichwort „vier Augen sehen mehr als zwei“ traf leider nicht zu und so behinderten sich die FSF und die Landesmedienanstalten gegenseitig. Zwar mussten die Sender jede ablehnende Entscheidung der FSF akzeptieren, gleichzeitig mussten sie jede Zustimmung noch von den Landesmedienanstalten absegnen lassen. So kam es zum Unvermeidbaren: Die Sender verloren jede Motivation, alle Sendungen der Freiwilligen Selbstkontrolle vorzulegen. Vor allem Sendungen, die für das gewinnbringende Hauptabendprogramm vorgesehen waren, wurden dem Auge der FSF entzogen, zum Großteil waren dies TV-Filme. Aber auch die Talk-Show-Debatte und die spätere Diskussion um Big Brother zeigten auf, dass allein die Vorprüfung nicht ausreicht, um einen befriedigenden Schutz der Jugend zu gewährleisten. Dies war der FSF aus mehreren Gründen nicht möglich: Zum einen fehlten finanzielle und personelle Mittel, zum anderen werden diese Programme kurz vor der Ausstrahlung produziert oder gar live gesendet, so dass eine Vorprüfung gar nicht möglich ist. Die Selbstkontrolle der privaten Sender fand jedoch einen anderen Weg. Gemeinsam wurde mit den Redaktionen der Sender Übereinkommen getroffen, an die sich alle zu halten hatten. So wurde die Kontrolle auf die Sender übertragen, denn diese warfen nun ein wachsames Auge auf die Konkurrenz. Keiner durfte durch das Abweichen von den gemeinsamen Richtlinien wirtschaftliche Vorteile erlangen.
2000 wurde mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags der Aufgabenbereich der Landesmedienanstalten erweitert, hinzu kam die Freigabe für indizierte Filme. Experten und auch die Landesmedienanstalten selbst waren der Meinung, dass dies auch bei der FSF gut untergebracht wäre. Denn die FSF hatte 1994 ein eigenes Verfahren entwickelt, das auch in der Prüfordnung festgeschrieben wurde. Durch diese staatliche Aufgabenverteilung entstand der Eindruck, „dass der Staat nicht bereit sei für eine Selbstkontrolle im Fernsehbereich“ (ebd.). So stellte sich die FSF selbst in Frage, jedoch konnten sich Teile der Einrichtung erfolgreich durchsetzten und den grundlegenden Gedanken der Selbstkontrolle für den Schutz der Jugend festhalten: Von einem ersten Entwurf, über lange Debatten wie das Verhältnis der FSF und staatlicher Aufsicht auszusehen hätte, bis hin zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), die am 1. April 2003 in Kraft traten.
Offiziell anerkannt ist die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. seit dem 1. August 2003. Die FSF und die beteiligten Sender haben Erwartungen, die an das Modell geknüpft wurden, erfüllt. Das Engagement der Sender im Bezug auf das Vorlegen von Material ist gestiegen, so dass die FSF im fiktionalen Bereich des Fernsehens zu fast 100 Prozent ihre Aufgaben erfüllen kann. Schwierigkeiten gibt es immer noch bei Formaten wie Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! oder Big Brother. Die Interaktion dieser Live-Sendungen mit dem Publikum, macht eine Vorlage vor der Ausstrahlung unmöglich. Hinzu kommt, dass es umstritten ist, „ob diese Formate den Jugendschutz überhaupt tangieren. Wie man auch immer zu diesen Fragen stehen mag, eines erscheint sicher: Die Medienlandschaft und die Sendeformate ändern sich in hoher Geschwindigkeit, so dass es für die FSF wahrscheinlich kaum möglich sein wird, den Jugendschutz im Fernsehen zur Zufriedenheit aller umfangreich zu regeln.“ (ebd.)


2. Der Aufbau der FSF


Die Organisation (Stand November 2006) der FSF baut sich folgendermaßen auf: Bestehend aus 16 Mitgliedern, deutsche Privatsender, die den Verein finanzieren und, in Absprache mit dem bestehenden Kuratorium, den Vorstand (7 Sendervertreter/innen) sowie die Kuratoriumsmitglieder (10-18 Personen) wählen. Der Vorstand leitet und repräsentiert den Verein, das Kuratorium erstellt die Prüfordnung und ernennt die Prüfer bzw. Prüferinnen (Stand Januar 2005: 98 Prüfer/innen). Die acht festen Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle in Berlin organisieren die Prüfungen, vermitteln zwischen den Gremien und der Öffentlichkeit, außerdem sind sie zuständig für die redaktionelle Arbeit an der Zeitschrift tv diskurs.


3. Die Aufgaben der FSF (vgl. FSF)


Als Hauptaufgabe der FSF gilt die Prüfung des Fernsehprogramms: Dabei wird das Tages- (6:00 bis 20:00 Uhr / Zuschauer unter 12 Jahren), Abend- (20:00 bis 22:00 Uhr / Zuschauer ab 12 Jahren), Spätabend- (22:00 bis 23:00 Uhr / Zuschauer ab 16 Jahren) und Nachtprogramm (23:00 bis 6:00 Uhr / Zuschauer ab 18 Jahren) hinsichtlich der Darstellung von Gewalt und Sex geprüft. Diese Kontrolle folgt den festgeschriebenen Grundsätzen der FSF-Prüfordnung, entwickelt von einem unabhängigen Kuratorium. Dabei werden unterschiedliche Kriterien berücksichtigt: „Die Prüfordnung orientiert sich am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der den Jugendschutz im Fernsehen regelt. Neben Kriterien für unzulässige Angebote (§4 JMStV, §§29,30 PrO der FSF) werden in der Prüfordnung Kriterien für die Platzierung von Sendungen spezifiziert. Unterschieden werden vier Zeitschienen, bei denen die Voraussetzungen verschiedener Altersgruppen für 'die Wahrnehmung und Verarbeitung von Fernsehinhalten' (§31 PrO der FSF) zu berücksichtigen sind.“ (ebd.)
Von folgenden Seiten können Anträge zur Prüfung gestellt werden: den Jugendschutzbeauftragten der Sender, Mitglieder des Kuratoriums und die für die Aufsicht der Privatsender zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Die vom Kuratorium gewählten Prüfer/innen sind unabhängig, stammen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen (Lehrer, Juristen, Kirchenvertreter etc.) und kommen aus ganz Deutschland. Dabei soll durch die hauptamtlichen Prüfer/innen auf eine einheitliche „Spruchpraxis der FSF“ (ebd.) hingewirkt werden. Prüfausschüsse zur Programmprüfung bestehen aus fünf Personen, Berufungsausschüsse – zur möglichen Überprüfung der Entscheidung – bestehen aus sieben Personen. Diese Ausschüsse haben folgende Möglichkeiten: Sendungen freigeben, Sendezeiten ändern, Schnittauflagen festlegen oder gar die Ausstrahlung komplett verweigern. Weder die Geschäftsführung, noch die Mitgliedssender können auf die Entscheidung Einfluss ausüben, denn die Prüfer/innen werden für nur etwa drei Wochen im Jahr berufen. Die Freiheit der Prüfer/innen ist nur beschränkt durch die Verfassung der BRD (Art. 5 GG) und die Prüfordnung der FSF, um einer Willkür entgegen zu wirken. Die getroffenen Entscheidungen sind im vereinsrechtlichen Sinn bindend. Sollte ein Sender gegen ein Prüfergebnis verstoßen, geht die FSF auf Grundlage des JMStV dagegen vor.
Gegenstand der Prüfung sind Erotikfilme, Serien, Reality-Shows und Spielfilme, die nicht von der FSK geprüft wurden bzw. von dieser Prüfung eine Ausnahmeregelung erwirkt haben. Der Antragsstellung von Seiten des Senders (auf die von ihm gewünschte Sendezeit) folgt die Ansicht der Kassette (falls vorhanden wird dieser ein Gutachten einer anderen Instanz, z.B. FSK, beigelegt sowie eine bereits durchgeführte Bearbeitung). Der Ausschuss diskutiert nach der Sichtung die zu treffende Entscheidung – für den endgültigen Spruch genügt die einfache Mehrheit, eine Enthaltung der Stimme ist unzulässig. Ist der Sender mit einer getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, so kann er in Berufung gehen. Der zuständige Ausschuss prüft nochmals und entscheidet mit einer einfachen Mehrheit. Das Kuratorium kann ebenfalls den Berufungsausschuss auffordern, ein Ergebnis nochmals zu verhandeln.
Seit April 1994 (Stand November 2006) wurden 7.924 Sendungen (1.579 Erotikfilme, 617 indizierte Filme, 2.776 Serien etc.) geprüft, davon waren 5.182 Entscheidungen antragsgemäß und 2.742 Entscheidungen nicht antragsgemäß (1.228 spätere Sendezeit, 183 Ausstrahlung abgelehnt etc.).


4. Die Arbeitsweise der FSF (vgl. FSF)


Um ein Bild der Arbeitsweise der FSF zu erhalten, wird anhand der Zeichentrickserie Popetown deren Vorgehensweise erläutert. Die britische Serie – 2005 produziert von der BBC – wurde zum ersten Mal am 3. Mai 2006 um 21:30 Uhr auf MTV ausgestrahlt. In Großbritannien selbst wurden die zehn Folgen aufgrund starker Proteste nie ausgestrahlt, ist jedoch auf DVD erhältlich. Vor der Ausstrahlung hatte die FSF bzw. ihr Prüfausschuss am 25. April 2005 drei Episoden der Serie begutachtet. Die Serie sorgte schon vor der Ausstrahlung im Fernsehen für Aufregung. Aufrufe zum Verbot der Serie wurden laut, als Grundlage dafür diente auch die laufende Werbekampagne – die selbst wenig mit der Serie zu tun hatte. Edmund Stoiber, bayerischer Ministerpräsident, appellierte für eine Verschärfung des §166 StGB, „der die Beschimpfung und Verhöhnung religiöser Symbole unter Strafe stellt, sofern der öffentliche Friede gestört wird.“ (ebd.). Die KJM sprach sich in einem Brief an MTV für den Sendeverzicht von Popetown aus. Die Ausstrahlung wurde mit der folgenden Begründung freigegeben: „dass durch Popetown weder ablehnende oder gar feindselige Haltung gegenüber Angehörigen einer religiösen Gruppe geschürt noch die Menschenwürde verletzt würde.“ (ebd.)
Daraufhin hagelte es Proteste bei der FSF: Zahlreiche Beschwerden und Protestbriefe gingen bei der FSF-Hotline sowie Geschäftsstelle ein, in den Monaten Juni und Juli 2005 gingen rund 2.500 Protestpostkarten ein – bereitgestellt für die Mitglieder der Deutschen Vereinigung für Christliche Kultur (DVCK) e.V. Die FSF bezeichnet es auf ihrer Website als auffällig, dass „nicht nur bei diesen vorgefertigten Postkarten, sondern auch in manchen individuellen Beschwerdebriefen deutlich [wird], dass oftmals von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird, was die gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes, den Auftrag und die Möglichkeiten einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle wie auch der KJM als zuständiges Aufsichtsorgan anbelangt. Darüber hinaus gab und gibt es selbstverständlich zahlreiche Fragen zur konkreten Bewertung des Gegenstandes Popetown unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes.“ (ebd.)
Aus diesem Grund bietet die FSF auf ihrer Website die Möglichkeit, Informationen zum Thema und zum Prüfgutachten, inklusive der Bewertung der ersten drei Folgen, einzusehen. Worum geht es in dieser für Zündstoff sorgenden Serie? Die Sitcom versucht durch satirische Überzeichnung, das Leben im Vatikan von seiner komischen Seite zu zeigen. Die Folgen sind stets gleich aufgebaut, zu Beginn sieht man eine reale Klasse beim Religionsunterricht, einer der Schüler beginnt gedankenabwesend in seinem Heft zu kritzeln – die Kamera zoomt hin – der Zuschauer befindet sich in der Welt des Vatikans. Die gestalterische Umsetzung ist recht simpel, im Stil der Zeichentrickserie Simpsons. Thematisch gibt es keinen Schwerpunkt, sowohl Themen, die aktuell sind und auch anderen als Vorlage für satirische Bearbeitung dienen: Charity, Finanzgeschäfte, Wallfahrten etc. Aber auch Themen, denen der Bezug zur wirklichen Welt fehlt, kommen vor: So lädt der Papst in einer Folge seinen Lieblings-Wrestler ein, um ihm bei seinem jährlichen Geburtstags-Stunt zu helfen.
Nicht der infantile und bockige Papst ist Hauptfigur, sondern sein persönlicher Sekretär, Pater Nicolas und dessen Assistentin Schwester Marie. Weitere Figuren sind drei Kardinäle – eher geldgierig als moralisch, ein tierlieber Pater und ein dauerbetrunkener Supermarktverkäufer.
Die FSF orientiert sich am JMStV, mit Hilfe der dort fest gelegten Kriterien werden Sendung überprüft, ob und zu welcher Sendezeit sie gezeigt werden dürfen. Denn zu den grundlegenden Aufgaben des Jugendschutzes gehört es, dass Kinder und Jugendliche nicht gegen vorherrschende Werte unserer Gesellschaft – vorgegeben durch die niedergeschriebenen Werte in unserer Verfassung - erzogen werden. Da Medien heutzutage einen wichtigen Sozialisationsfaktor bilden, insbesondere das Medium Fernsehen, hat die FSF in ihrer Prüfordnung ebenfalls Kriterien festgesetzt, die bei jeder Prüfung zu beachten sind. Mit der Freigabe von Popetown ist weder eine qualitative Einschätzung, noch eine Bevorzugung des Inhaltes, seitens der FSF zu verbinden.
Natürlich wurde aufgrund der vorab entbrannten Diskussion sehr sorgfältig geprüft – auch ein Vertreter der katholischen Kirche war Mitglied im Prüfausschuss – alle Kriterien wurden angewandt und diskutiert. Nach der Sichtung aller drei vorgelegten Episoden war sich der Ausschuss einig, dass ein Verbot der Zeichentrickserie nicht zu rechtfertigen wäre. Anschließend wurde geprüft, welcher Altersgruppe die Serie zugänglich gemacht werden kann, ohne negativen Einfluss auf deren Entwicklung zu nehmen. Nach einer Diskussion einigte man sich darauf, dass es 16-Jährigen möglich ist, „Satire und Ironie sowie den völlig fiktionalen und in den Anspielungen absolut unrealistischen Charakter der Sendungen zu verstehen“ (ebd.). Somit konnte man die Sendezeit nicht nach 22:00 Uhr festsetzen. Bei zwei Episoden einigte man sich auf eine Beschränkung der Sendezeit ab 20 Uhr, da für unter 12-Jährige eine Parallele zur Realität entstehen könnte. Bei der anderen Folge konnte dies nicht festgestellt werden, d.h. sie wurde fürs Tagesprogramm freigegeben.
War zuerst die KJM ebenfalls gegen eine Ausstrahlung der Serie, bezeichnete gar „die Unbedenklichkeitserklärung der FSF [als] Skandal“ (ebd.), so stellt diese nach der Ausstrahlung und eigener Prüfung der ersten Folge, selbst eine Sendezulässigkeit fest. Unterschied zur FSF, bestand dann lediglich noch in der Kompetenzeinschätzung von Kindern und Jugendlichen: Die KJM sprach sich für eine Ausstrahlung nach 22:00 Uhr aus. Trotzdem erkannte die KJM das Ergebnis der FSF an.


5. Weitere Aktivitäten der FSF (vgl. FSF)


Der Jugendschutz wird aber nicht nur durch die Prüfung des Fernsehprogramms sichergestellt, sondern auch durch Arbeit im Bereich der Medienpädagogik. Die FSF setzt dies durch praktische Medienarbeit an Schulen, Workshops und Fortbildungen um.
Bei der projektorientierten Arbeit an Schulen, in enger Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal, geht es darum, den Kindern den richtigen Umgang – selbstbestimmt und sozial verantwortlich – näher zu bringen. Bei der Arbeit innerhalb von Workshops werden zum Beispiel Trickfilme produziert. Die Teilnehmer, Groß und Klein, sollen unter Anleitung der FSF lernen, was es heißt Filme bzw. Fernsehinhalte zu produzieren – und das mit den einfachsten technischen Mitteln. Durch die Fortbildungen werden die gesammelten Erfahrungen der schulischen Projektarbeit an Lehrer/innen weitergegeben. Die Konzentration liegt hierbei auf der Befähigung der Teilnehmer, die Projekte selbst durchzuführen.
Die FSF veröffentlicht neben der Zeitschrift tv diskurs – Verantwortung in audiovisuellen Medien auch diverse Bücher und Videos. Die Zeitschrift „informiert über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Jugendschutzes, der Medienforschung und der Medienpädagogik“ (ebd.). tv diskurs ist nicht nur Forum für unterschiedliche Meinungen, sondern auch Plattform für den Diskurs der verantwortlichen Darstellung von Gewalt und Sex in den Medien. Einzelne Artikel daraus sind in der Online-Literaturdatenbank hinterlegt. Bei den selbstproduzierten Büchern und Videos wird vor allem darauf Wert gelegt, dass sie die öffentliche Diskussion anregen und „zu einem konstanten wissenschaftlichen Diskurs beitragen“ (ebd.). Die Publikationen sollen über Probleme des Jugendschutzes, Medienwirkung und Medienumgang informieren. Denn nur somit lässt sich der Umgang – ob in der Schule, der Familie oder außerhalb – mit den Medien verbessern.
Des Weiteren verleiht die FSF zusammen mit der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) den medienpädagogischen Preis für Wissenschaftlich Außergewöhnliche Leistungen: WAL-Preis. Ausgezeichnet werden „innovative und herausragende Leistungen, die zum Transfer zwischen medienpädagogischer Theorie und Praxis beitragen“ (ebd.). Unter diesen Gesichtspunkten werden von oder mit Unterstützung der FSF auch Veranstaltungen und Tagungen organisiert, wobei der Jugendschutz auch europaweit zum Thema wird.
Um auch die Meinung der Bevölkerung zu berücksichtigen, hat die FSF eine Jugendschutz-Hotline eingerichtet. Diese ist sowohl telefonisch zu erreichen als auch per E-Mail. Hier werden Fragen beantwortet und Beschwerden zu Sendungen der Beteiligten Fernsehsender aufgenommen.


6. Fazit: Eigene Bewertung


Die FSF ist keine Institution, die Ihre Aufgaben missbraucht oder falsch erfüllt. Natürlich steht sie immer wieder im Mittelpunkt einer Diskussion – wie im Falle von Popetown – doch dadurch wird ihre Arbeit nur in einer Hinsicht beeinflusst, es wird noch genauer geprüft. Dabei versuchen sie nicht durch Tricks das Ergebnis des Prüfverfahrens in die richtige Richtung zu lenken, eher im Gegenteil. Im Falle von Popetown heißt das, dass ein Vertreter der katholischen Kirche dem Prüfungsausschuss angehörte.
Ihre Prüfergebnisse fallen, wie man zuerst vielleicht annehmen mag, nicht zu streng aus. Auch der FSF ist der Reiz des Verbotenen bewusst. Es wäre sehr einfach jeder Diskussion zu entgehen, wenn man einer vorgelegten, umstrittenen Sendung gleich den Gar ausmacht. Die FSF wiegt jedoch verantwortungsvoll und stets auf den gleichen Grundlagen ab, welche Schritte zu treffen sind: Ob ein Verbot ausgesprochen wird, Schnittauflagen beschlossen werden oder eine andere Sendezeit angeraten wird.





7. Quellenhinweise


Internet:
1. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM). Homepage. Online unter: http://www.alm.de/
    (Zugriff 07.03.2007)
2. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Homepage. Online unter:
    http://www.bundespruefstelle.de/ (Zugriff 07.03.2007)
3. Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur (DVCK) e.V. Homepage. Online unter:
    http://freewebs.com/dvck/ (Zugriff 07.03.2007)
4. Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. Homepage. Online unter: http://www.fsf.de/
    (Zugriff 07.03.2007)
5. Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) e.V.: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
    Homepage. Online unter: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=2 (Zugriff 07.03.2007)
6. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
    (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) (2003). Online unter: http://www.kjm-online.de/public/
    kjm/downloads/JMStV.pdf
(Zugriff 07.03.2007)