Verbuchung und Anrechnung der Sprachkurse
Die Klausuren werden nicht mit auf dem „Anmeldebögen zum Prüfungsverfahren“ angemeldet (also nicht mit den anderen Prüfungen anmelden).
Die Klausuren werden am letzten Sprachkurstag schriftlich durchgeführt.
Die Teilnehmer- und Notenlisten werden von den jeweiligen Sprachdozenten nach der durchgeführten Klausur an Frau May aus dem Sprachenzentrum weitergeleitet und hier aufbewahrt.
Diese Liste mit den Sprachkursteilnehmern erhält dann das jeweilige Fakultätssekretariat. Es verbucht diese im EDV-System, die Note wird im Zeugnis nicht aufgeführt.
Die Verbuchung von ECTS kann unter der folgenden EDV-Nummer erfolgen:
67803 – Fremdsprache
Diese EDV-Nr. ist im Studiengang Bibliotheks-und Informationsmanagement angesiedelt. Die Studierenden können unter der oben angegebenen EDV-Nr. Fremdsprachen mit 2 ECTS in das Modul „Wahlfach aus einem anderen Studiengang“ einbringen.
Die 2 ECTS (pro Sprachmodul) sind hier einmalig anrechenbar, wenn der /die Student/in einen Basiskurs (BK) und einen Aufbaukurs (AK) eines Moduls in der jeweiligen Sprache belegt hat. Die Sprachen brauchen, wie oben bereits beschrieben, nicht extra als Prüfungsleistung angemeldet zu werden.
Darüber hinaus können sich die Studierenden gerne ein Zertifikat mit Note über den erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses an unserer HdM ausstellen lassen.
