Master-Glossar
Was ist ein Modul? Was sagt die Akkreditierung über einen Studiengang aus? Was passiert bei einem Kolloquium? Der Master-Glossar erklärt Begriffe rund um das Studium an der HdM.
Affinität:
Fachliche Verwandtschaft des ersten grundständigen Studiengangs mit dem Master-Studiengang.
Studierende können sich für ein Master-Studium bewerben, wenn sie einen Abschluss, in einem
affinen, fachverwandten, Studiengebiet besitzen, dessen wesentliche Inhalte der inhaltlichen
Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.
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Akkreditierung: Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrats,
einer unabhängigen Einrichtung aus Vertretern der Länder,
der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis, werden Studienprogramme fachlich-inhaltlich
begutachtet und anerkannt. Ziel ist die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium im nationalen
Rahmen und nach internationalen Maßstäben. Die Akkreditierung übernehmen Zertifizierungsinstitute.
Die akkreditierten Studiengänge erhalten das Gütesiegel des Akkreditierungsrats.
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Allgemeine Zulassungsbeschränkung: Bewerben sich für
einen Studiengang an einer Hochschule mehr Personen als es Studienplätze gibt, dann werden die vorhandenen
Studienplätze durch ein hochschuleigenes Auswahlverfahren vergeben. Die Plätze werden nach bestimmten
Auswahlkriterien vergeben, z.B. dem Numerus Clausus.
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Bachelor: Abschlussgrad eines grundständigen Studiengangs.
In Bachelor-Studiengängen erlangen Studierende
nach in der Regel sechs Semestern einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der
gleichzeitig die Möglichkeit zu einer sofortigen oder an eine Berufsphase anschließenden
Weiterqualifizierung im Master-Studium bietet.
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Berufsqualifizierender Hochschulabschluss:
Akademischer Titel, der es ermöglicht, sich erfolgreich um einen Arbeitsplatz zu
bewerben und der in diese Arbeit eingebracht werden kann.
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Dekan/Studiendekan:
Der Dekan leitet und verwaltet eine Fakultät und ist für ihre Entwicklung verantwortlich.
Vertreten wird er durch zwei Prodekane. Die Studiendekane leiten einzelne Studiengänge einer
Fakultät und sind Ansprechpartner für inhaltliche Fragen der Lehre.
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ECTS-System:
Von der Europäischen Kommission eingeführtes System zur Übertragung und Akkumulierung
von Studienleistungen. Durch das ECTS-System werden Studiengänge transparent und vergleichbar
und Studienleistungen übertragbar. Einheimische und ausländische Studenten können sich die
an einer Hochschule erworbenen ECTS-Punkte an einer anderen Hochschule anrechnen lassen.
Das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden liegt nach dem ECTS-System während eines akademischen
Jahres bei durchschnittlich 60 ECTS-Credits. Credits gibt es nach Abschluss der zu leistenden Arbeit.
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Exmatrikulation:
Streichung des Studierenden aus dem Namensverzeichnis einer Hochschule. Die Hochschule exmatrikuliert
einen Studierenden, wenn er dies beantragt, er eine nach der Prüfungsordnung erforderliche
Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hat, er bei der Rückmeldung die Zahlung fälliger
Gebühren oder Beiträge nicht nachweist oder die Versicherungsbescheinigung seiner Krankenversicherung
aus eigenem Verschulden nicht einreicht oder die Immatrikulation missbräuchlich erfolgt ist. Der
Studierende ist zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung
bestanden hat. Die betreffende Person erhält einen Exmatrikulationsbescheid.
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Fakultät:
Lehr- und Verwaltungseinheit einer Hochschule. An der HdM gibt es drei Fakultäten:
Druck und Medien, Electronic Media, Information und Kommunikation.
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Grundständiger Studiengang:
Grundständig ist ein Studiengang, wenn er keinen vorhergehenden Hochschulabschluss
voraussetzt. Bachelor-Studiengänge sind grundständig, Master-Studiengänge nicht,
da sie einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen.
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Hochschulzugangsberechtigung:
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist eine Hochschulzugangsberechtigung
notwendig. Als anerkannt gelten die in Deutschland erworbene allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife und die Fachhochschulreife. Für Bewerber mit einer
Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland gibt es spezielle Regelungen.
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Immatrikulation:
Einschreibung an der Hochschule. Die Studierenden sind mit der Immatrikulation zum Studium
zugelassen und erhalten den Studentenstatus.
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Kolloquium:
Spezielle Art der Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende oder
Examenskandidaten. Es dient dem fachlichen Austausch von Forschungsergebnissen
oder Seminarthemen. Ein Kolloquium kann auch eine Prüfung sein, die den
Wissenstand des Prüflings zu einem bestimmten Thema ermittelt.
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Konsekutiv:
Konsekutive Master-Studiengänge folgen inhaltlich weitgehend speziellen
Bachelor-Studiengängen. Sie führen die Inhalte des Bachelor-Programms fort,
vertiefen oder erweitern sie fächerübergreifend. Alle Master-Angebote der
HdM sind konsekutiv.
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Master:
Abschlussgrad eines aufbauenden Studiengangs. Ein Master kann erworben werden,
wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Der Masterabschluss
schließt die Möglichkeit zur Promotion ein. Die tatsächliche Zulassung ist aber
abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung, die die einzelne Universität erlässt.
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Master-Thesis:
Abschlussarbeit eines Master-Studiengangs. Sie wird innerhalb einer vorgegebenen
Frist erstellt und soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine
Problemstellung selbstständig und wissenschaftlichen Ansprüchen genügend
erfolgreich zu bearbeiten.
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Modul:
Mit Leistungspunkten versehene, abprüfbare Lehreinheit, die sich aus ein bis mehreren
Lehrveranstaltungen zusammensetzt und Stoffgebiete thematisch zusammenfasst. Ein Modul
kann Inhalte eines einzelnen Semesters umfassen, sich aber auch über mehrere Semester
erstrecken.
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Promotion:
Prüfungsverfahren zur Erlangung des Doktorgrades; bestehend aus einer schriftlichen Arbeit
(Dissertation) und einer sich anschließenden mündlichen Prüfung (Rigorosum) oder einem
wissenschaftlichen Gespräch (Disputation). Sie befähigt zu eigenständiger Forschung
an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung.
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Semester:
Ein Studienhalbjahr an einer Hochschule wird als Semester bezeichnet. An der
Fachhochschule beginnt das Sommersemester (Abkürzung: SS) im März, das Wintersemester
(Abkürzung: WS) im Oktober eines Jahres.
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Verfahrensnote:
Die Verfahrensnote basiert auf der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
und einem eventuellen Bonus für anrechenbare und förderliche Berufsausbildungen,
Gutachten, Projektarbeiten.
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