Wissenswertes zum Thema Studiengebühren
Seit dem Sommersemester 2007 müssen sich Studierende mit 500 Euro
pro Semester an den Kosten des Studiums beteiligen. Die Einnahmen
fließen direkt in die Verbesserung des Lehrangebots. Wer die Studiengebühren
nicht selbst aufbringen kann, hat in der Regel Anspruch auf ein
zinsgünstiges Darlehen. Es muss erst zwei Jahre nach Abschluss des
Studiums zurückbezahlt werden, und nur dann, wenn ein bestimmtes
Einkommen erreicht worden ist.
Von den Studiengebühren befreit sind:
- Studierende während des Urlaubs- oder Praxissemesters
- Studierende mit kleinen Kindern (bis acht Jahre)
- Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die Gebühren für ein Hochschulstudium zahlen oder bezahlt haben
- Studierende mit Behinderungen
Weitere Infos finden Sie hier:
www.hdm-stuttgart.de/studiengebuehren
