/ Abstracts
/ Inhaltsüberblick zu den Vortägen der drei Workshop-Panels
„Integrations- und Kulturauftrag und journalistische Unabhängigkeit…“ dies sind nicht die einzigen großen, ja hehren Begriffe, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Programme als Schutzschirme wirken sollen. Wie haltbar und effektiv haben sie sich erwiesen nach innen , im Wettkampf der Systeme und angesichts der Digitalisierung und Globalisierung der audiovisuellen Medien: Beobachtungen und Anmerkungen zu Traditionen, Fehlentwicklungen, Verwerfungen und einem nahenden Paradigmenwechsel von einem, der noch im analogen Nebeneinander von Zeitung und Rundfunk lernte, den „Urknall“ der kommerziellen Medien als Programm-Manager im dualen System auf beiden Seiten erlebte und nun als Hochschullehrer immer mehr Distanz gewinnen konnte.
Der Cyberspace des Internets schafft offene Medienmärkte. Vor diesem Hintergrund fragt der Vortrag nach dem Auftrag, den die öffentlichen Mediendienste auf den Online-Märkten haben und welche Rolle die Public Broadcasting Services in der Digital- und Internetökonomie spielen. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Einflüssen, die die Public Broadcasting Services auf die Entwicklung der Online-Märkte nehmen. Welche publizistischen Qualitäten und Kernkompetenzen bieten sie den Bürger und wie lassen sich die Qualitäten operationalisieren und bewerten? Welche Transparenz ist erforderlich und wie lassen sich die Präferenzen der Staatsbürger bei der Rundfunkregulierung einbeziehen?
Der Beitrag beschäftigt sich damit, wie das Duale Rundfunksystem auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden kann. Das Duale System hat sich im Sinne nachhaltiger Sicherung der gesellschaftspolitisch erwünschten Meinungspluralität und einer lebendigen Demokratie bewährt. Die von der Politik, insbesondere aber vom Bundesverfassungs¬ge¬richt postulierte Bestands- und Ent¬wick¬¬lungs¬garantie für den öffentlich-rechtlichen Rund¬funk muss vor dem Hintergrund sich ent¬wickelnder technischer, gesellschaftspolitischer und ökono¬mi¬scher Rahmen¬beding¬un¬gen gesehen werden. Da die öffentlich-rechtlichen Sender im Hinblick auf die Anpas¬sung an neue Rahmenbe¬ding¬ungen mittels des Mechanismus der Gebühren¬finanzierung über ein elastischeres Finanzierungspotenzial verfügen, muss neben dem Thema Ver¬spartung ins¬be¬sondere dem Finanzierungsgleichgewicht besondere Aufmerk¬samkeit zugemessen werden.
In den Leitlinien und Programmschwerpunkten der ARD für die Jahre 2009/20010 heißt es, dass die ARD die Einrichtung eines spezifischen Jugendkanals für das Fernsehen prüfen will. Mit diesen offiziellen Äußerungen reagiert die ARD auf das hohe und stetig steigende Durchschnittsalter ihrer Fernsehzuschauer. Es liegt nach eigenen Angaben heute bei 59,8 Jahren und damit um 15 Jahre über dem aller Programme der privaten Konkurrenz. Zu Beginn der 1990er Jahre begannen nach der Konsolidierungsphase der privaten Anbieter die vermehrten Fernsehangebote das Publikum zunehmend zu fragmentieren. Die Jungen trafen sich überwiegend bei den Privaten wieder, während die Alten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk blieben. In dem Vortrag wird der Frage nachgegangen, wie sich das altersspezifische Nutzungsverhalten im Fernsehen seit 1993 verändert hat. Im zweiten Schritt sind die Veränderungen im individuellen Medienverhalten und in der Mediennutzung zu beschreiben.
Die verfassungsgerichtlich abgesicherte „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ wird von den Öffentlich-Rechtlichen so interpretiert, dass Nullrunden oder gar reale Einschnitte in den vorhandenen Bestand, sprich in die finanzielle Ausstattung, nicht möglich sind – eine einzigartige Situation weltweit. Diskussionen über diese komfortable Finanzausstattung sind deshalb auch ausgesprochen unerwünscht. Sie könnten die Wechselwirkungen zwischen Gebührenautomatismus und Kostenexplosion aufdecken. Genau daraus speist sich das Gebührenaufkommen. Diese Besitzstände sind mittelfristig gefährdet, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht besser kommuniziert, „wieso, weshalb, warum“ so viel Geld benötigt wird.
Der Vortrag konstatiert einen grundsätzlich mit jeder Werbeeinschaltung einhergehenden Reichweitendruck, alldieweil der Werber Kontaktzusagen bucht - mit Werbegeldverlust bei Nichteinhaltung. Verneint wird jedoch, dass öffentlich-rechtliche Angebote mit Werbezeitenverkauf allgemein unter Werbereichweitendruck stehen. Dafür ist das Kontingent erlaubter Werbezeiten zu klein. Gleichwie stehen auch öffentlich-rechtliche Angebote unter Reichweitendruck: Ohne Audience keine Programmlegitimation, ohne diese keine nachhaltige Finanzierung, ob aus Gebühren, Werbung oder Abonnements. Dabei gibt es aber für die gebührenfinanzierte Seite ein Sonderlegitimationsproblem mit eigenen Kommunikationsanforderungen: zu niedrig bewertete Reichweiten tragen in sich, den Öffentlich-Rechtlichen mangelnde Wettbewerbsfähigkeit zu konstatieren, zu hoch empfundene Gebühren laufen dafür Gefahr, als Resultat wettbewerbswidrig benannter Gebührenfinanzierung angesehen zu werden.
Kabel und Satellit sind in Deutschland die dominierenden Übertragungswege für das Fernsehen. Doch das Internet hat mit wachsender Bandbreite und sinkendem Datenvolumen für Videos das Potenzial als disruptive Technologie die ganze Wertschöpfungskette der TV-Produktion und -verbreitung zu verändern. Was sind Voraussetzungen hierfür und welche Hindernisse gibt es? In diesem Vortrag wird der Entwicklung neuer Distributionswege und die Frage nach Refinanzierungsmodellen in der Medienindustrie nachgegangen.
Der Markt der interaktiven Medienanwendungen befindet sich im Umbruch. Klassische Televotings und telefonische Gewinnspielanwendungen sind inzwischen feste und auch erfolgreiche Bestandteile vieler Sendeformate. Nach wie vor bieten interaktive Fernseh- und Radioprogramme vielfältige Chancen, unter-schiedliche Publikumsgruppen mit interessanten Angeboten anzusprechen. Durch die stark wachsende Internet-Gemeinde ändert sich das Medien-Nutzungsverhalten. Interaktive Inhalte und soziale Netzwerke sind im Rahmen von Web 2.0 fest integriert. Der Vortrag behandelt die Beeinflussung der 'traditionellen' Geschäftsmodelle und analysiert die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die Medienbranche.
Ausgehend von einer Analyse des Beschwerdemanagement beim WDR werden in dem Vortrag Fragen nach der Bindung der öffentlich-rechtlichen Anbieter an die Interessen des Publikums gestellt. Angesichts der Legitimationskrise von ARD und ZDF sowie der grundsätzlichen Debatte über die Qualitäts- und Leitmedien der Republik kommen die Instrumente des Mediennutzerschutzes auf den Prüfstand. Über die (älteren) Forderungen nach einer Stiftung Medientest hinaus soll thematisiert werden, wie die Rezeptionsentscheidungen, Beschwerden und Anregungen des Publikums die Programmplanung der Anbieter beeinflussen – wie also die Metakommunikation zwischen Sendern und Publikum funktioniert. Problematisiert werden wird konkret, ob und wie die Rundfunkräte und die Landesmedienanstalten Anstöße für eine Stärkung der Position des Publikums im Sinne von Media Governance sowie eines funktionsfähigen Rundfunkmarktes geben können.
In den vergangenen Jahren häuften sich bei den öffentlich-rechtlichen Sendern die Skandale. Immer wieder wurde Schleichwerbung in allen Schattierungen bis hin zur Manipulation kompletter Drehbücher und dem Verkauf von Sendezeiten bewiesen. Die Sender reagierten als verfolgte Unschuld. Aufklärung wird mit einem fast demonstrativen Mangel an Interesse betrieben. Längst leidet die Glaubwürdigkeit. Hinweise, dass die kleinen Nebengeschäfte seit Mitte der 80er Jahre wohl gelitten sind, solange sie den Sendern nützen, gibt es zuhauf. Kritiker meinen, dass die Vielzahl der Fälle auf einen inneren Verfall des Systems hindeute. In diesem Vortrag werden aktuelle Fälle betrachtet.
In dem Vortrag wird eine journalistische Auskunftsklage gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) wegen einer verweigerten Presseauskunft thematisiert. Dazu wird erläutert, welche Informationen im Einzelnen begehrt wurden, was Anlass hierfür war und wie der WDR das Auskunftsbegehren bisher behandelte. Ferner wird darauf eingegangen, welche Rolle Auskunftsansprüche nach dem Pressegesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Verweigerungsgründe wie die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dabei spielen. Schließlich soll gezeigt werden, wie einzelne Komplexe im Zusammenhang mit dem WDR-Rundfunkrat wie die umstrittene Beteiligung des Rundfunkratsvorsitzenden an der WDR-Werbetochter WDR Mediagroup mit dem Auskunftsbegehren in Zusammenhang stehen.







