Studienplan

Der Master-Studiengang gliedert sich in vier Semester. Entsprechend Zugangsqualifikation und Interessenlage sind Studieninhalte durch Wahlpflicht- und Wahlmodule thematisch modifizierbar. Im dargestellten Studienplan sind Pflichtmodule farblich grau, Wahlpflichtmodule in beiger Farbe und Wahlmodule hellblau gekennzeichnet. Jedes Semester sind Vorlesungen mit mindestens 30 ECTS-Punkten zu belegen.

Hier finden Sie den Studienplan als PDF-Datei

1. Semester

1 Pflichtmodul (15 ECTS) + zwei Wahlpflichtmodule (15 ECTS)

Aufgrund der verschiedenen Zugangsqualifikationen findet im ersten Semester die Harmonisierung der für das Verständnis folgender Vorlesungen erforderlichen Kenntnisse statt. Das erste Studiensemester besteht aus einem Pflichtmodul P 1 mit gesamt 15 ECTS-Punkten. Der Pflichtbereich (Grau gekennzeichnet) ist für alle Studierenden identisch zu absolvieren. Je nach Zugangsqualifikation ist einer der beiden Wahlpflichtblöcke WP 1.1A (Zugangsqualifikation: gestalterische Fachrichtung) oder WP 1.1C (Zugangsqualifikation: ingenieurwissenschaftlich-technische Fachrichtung) mit jeweils 9 ECTS-Punkten zu belegen. Zusätzlich sind aus dem Wahlpflichtmodul WP 1.2 eine oder mehrere Vorlesungen mit insgesamt 6 ECTSPunkten zu belegen. Dies ergibt die für jedes Semester erforderliche Anzahl von 30 ECTS-Punkten.

2. Semester

1 Pflichtmodul (18 ECTS) + 1 Wahlpflichtmodul (12 ECTS)

Im zweiten Semester vertiefen und verbreitern die Studierenden ihr Wissen und setzen sich in Projektarbeiten mit verschiedenen Disziplinen auseinander. Die Projektarbeiten sind interdisziplinärer und umfangreicher, der Komplexitätsgrad steigert sich in jedem Semester. Das Pflichtmodul P 2 beinhaltet 18 ECTSPunkte. Zusätzlich ist je nach Interessenlage eines der beiden Wahlpflichtmodule WP 2.1 oder WP 2.2 mit jeweils 12 ECTS-Punkten zu belegen. In der Summe ergeben sich die erforderlichen 30 ECTS-Punkte.

3. Semester

1 Pflichtmodul (10 ECTS) + 1 Wahlpflichtmodul (7 oder 12 ECTS) + Wahlmodul (8 bis 13 ECTS)

Im dritten Semester wird verstärkt an Projekten gearbeitet, die analytisches Verständnis in Verbindung mit strategisch, planerischem Handeln erfordern. Das Pflichtmodul P 3 beinhaltet 10 ECTS-Punkte. Zusätzlich sind je nach Interesse eines der beiden Wahlpflichtmodule WP 3.1 mit 7 ECTS-Punkten oder WP 3.2 mit 12 ECTS-Punkten zu belegen. Um 30 ECTS-Punkte je Semester zu erreichen, sind zusätzlich Vorlesungen aus dem Wahlbereich W 1.2 und / oder aus Vorlesungen anderer Masterstudiengänge zu belegen.

4. Semester

1 Master-Thesis (28 ECTS) + 1 Master-Kolloquium (2 ECTS)

Im vierten Semester ist die Abschlussarbeit in Form der Master-Thesis inklusive des Master-Kolloquiums zu absolvieren. Dies erfolgt üblicherweise in Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen. Das 4. Studiensemester besteht aus dem Pflichtmodul P 4 der Masterthesis mit 28 ECTS-Punkten und dem Masterkolloquium mit 2 ECTS-Punkten. Insgesamt wird das vierte Studiensemester mit 30 ECTS-Punkten bewertet. Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt mindestens 120 und höchstens 130 ECTS-Punkte. Es besteht aus einem Pflichtbereich im Umfang von 73 ECTS-Punkten, einem Wahlpflichtbereich von mindestens 39 und höchstens 49 ECTS-Punkten und einem Wahlbereich von mindestens 8 bis maximal 18 ECTS-Punkten. Die Masterthesis beansprucht 28 ECTS-Punkte, welche einer 22-wöchigen Bearbeitungszeit entsprechen.