Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG-Beauftragte an der HdM
Standort Nobelstraße:Prof. Dr. Gerhard Schumm
Telefon: 0711 8923 2126
E-Mail: schumm@hdm-stuttgart.de
Standort Wolframstraße:
Prof. Markus Hennies
Telefon: 0711 25706 171
E-Mail: hennies@hdm-stuttgart.de
Förderung
Allgemeine Studienförderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 1. Oktober 1971 gewährt werden.
Vorbedingung
Dieses Gesetz stellt eine Förderung in Aussicht, wenn dem Auszubildenden für seinen Lebensunterhalt
und seine Ausbildung die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen (§ 1 BAföG).
Nach § 48 Absatz 1 BAföG muss vom 5. Studiensemester an eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden,
in der die Eignung des Studierenden für sein Studium bestätigt wird.
Dauer der Förderung
Die Förderung wird maximal für acht Semester inklusive praktischer Studiensemester gewährt.
Anträge
Antragsformulare und Formblätter sind wie folgt erhältlich:
- Online beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- an der Beratungstheke des SWS im Foyer der Mensa Vaihingen
- postalisch oder persönlich beim SWS (Studentenwerk Stuttgart - Anstalt des öffentlichen Rechts - Amt für Ausbildungsförderung, Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart)
- in den UStA-Büros beider Standorte
Beratung, Sprechstunden und telefonische Anfragen
Alle Informationen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Studentenwerks Stuttgart
Ausführliche Informationen rund um das Thema BAföG finden Sie hier
BAföG-Seiten des Studentenwerks Stuttgart
Internet-Seite "das-neue-bafoeg.de" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
