Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

BAföG-Beauftragte an der HdM

Standort Nobelstraße:
Prof. Dr. Gerhard Schumm
Telefon: 0711 8923 2126
E-Mail: schumm@hdm-stuttgart.de

Standort Wolframstraße:
Prof. Markus Hennies
Telefon: 0711 25706 171
E-Mail: hennies@hdm-stuttgart.de

Förderung

Allgemeine Studienförderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 1. Oktober 1971 gewährt werden.

Vorbedingung

Dieses Gesetz stellt eine Förderung in Aussicht, wenn dem Auszubildenden für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen (§ 1 BAföG).
Nach § 48 Absatz 1 BAföG muss vom 5. Studiensemester an eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden, in der die Eignung des Studierenden für sein Studium bestätigt wird.

Dauer der Förderung

Die Förderung wird maximal für acht Semester inklusive praktischer Studiensemester gewährt.

Anträge

Antragsformulare und Formblätter sind wie folgt erhältlich:

  • Online beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • an der Beratungstheke des SWS im Foyer der Mensa Vaihingen
  • postalisch oder persönlich beim SWS (Studentenwerk Stuttgart - Anstalt des öffentlichen Rechts - Amt für Ausbildungsförderung, Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart)
  • in den UStA-Büros beider Standorte

Beratung, Sprechstunden und telefonische Anfragen

Alle Informationen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Studentenwerks Stuttgart

Ausführliche Informationen rund um das Thema BAföG finden Sie hier


BAföG-Seiten des Studentenwerks Stuttgart


Internet-Seite "das-neue-bafoeg.de" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.