Studiengebühren an der Hochschule der Medien
Der baden-württembergische Landtag hat am 21.12.2011 das Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der allgemeinen Studiengebühren (Studiengebührenabschaffungsgesetz - StuGebAbschG) verabschiedet.
Bislang mussten die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge pro Semester 500,- Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zum Wintersemester 2011/12 erhoben.
Ab Sommersemester 2012 sind sie abgeschafft. Zum Ausgleich der ausfallenden Gebühren will das Land Baden-Württemberg den Hochschulen ab dem Sommersemester 2012 auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation zahlen; diese soll an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst werden.
Bei den so genannten nicht-konsekutiven Master- und anderen postgradualen Studiengängen bleibt es nach dem StuGebAbschG allerdings bei der bestehenden Rechtslage. Studierende dieser Studiengänge müssen nach wie vor und auf unbestimmte Zeit im Rahmen der Fortsetzung ihres Studiums spezielle Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro entrichten.
Nachwievor sind indes der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 €, sowie der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 76,85 € zu zahlen.
Bitte beachten Sie auch:
Der Antrag auf Rückerstattung muss innerhalb von 4 Wochen nach Semesterbeginn direkt beim Studentenwerk beantragt werden.
