Studiengebühren an der Hochschule der Medien
Bisher galt die Regelung, dass Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die Studiengebühren bezahlen/bezahlt haben, von der Studiengebühr befreit werden können.
Diese Regelung wurde nun ausgedehnt: Künftig kommt es nicht mehr darauf an, dass die Geschwister Studiengebühren bezahlen; Voraussetzung für eine Befreiung ist lediglich, dass Sie zwei oder mehr Geschwister haben, von denen mindestens zwei keine Befreiung nach der Geschwisterregelung an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie dabei, dass auch die Berufsakademien ab dem 1.1.2009 "staatliche Hochschulen" sind.
Allgemeine Informationen / häufig gestellte Fragen
- Welche Kosten fallen aufgrund des Studiums an?
- Wer zahlt Studiengebühren?
- Zu welchem Zeitpunkt muss die Studiengebühr bezahlt werden?
- Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht?
- Gibt es Besonderheiten für ausländische Studierende?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
- Welche Kosten fallen zusätzlich zu den Studiengebühren an?
- Wann erhalte ich meine Immatrikulationsbescheinigung?
- Wer zahlt sonst noch?
- Wann können Studiengebühren zurückerstattet werden?
- Wo finde ich weitere Informationen?
-
Welche Kosten fallen aufgrund des Studiums an?
Die allgemeinen Studiengebühren betragen 500 €. Zusätzlich ist noch ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 € pro Semester zu entrichten. Für den Dienst des Studentenwerks zahlen Studierende pro Semester derzeit einen Beitrag von 75,85 €.
Insgesamt belaufen sich die Gebühren für ein Semester somit auf 615,85 € .
-
Wer zahlt Studiengebühren?
Studierende der grundständigen Studiengänge (Diplom-/Bachelor-Studiengänge) und der weiterführenden Master-Studiengänge zahlen Studiengebühren. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat in der Regel einen Anspruch auf ein Darlehen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank).
-
Zu welchem Zeitpunkt muss die Studiengebühr bezahlt werden?
Die Studiengebühr wird bei der Immatrikulation bzw. zur Rückmeldung für jedes Semester fällig.
-
Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht?
Siehe Punkt Ausnahmen & Befreiung
-
Gibt es Besonderheiten für ausländische Studierende?
Ausländische Studierende (das heißt: Ausländische Staatsbürger, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind), die vor dem 28. Dezember 2005 bereits an der Hochschule der Medien immatrikuliert waren und nicht darlehensberechtigt sind, sind von der Zahlung der Studiengebühr befreit. Die Gebührenfreiheit gilt jedoch nur für die Regelstudienzeit zuzüglich 4 Semester.
Bei einem Studiengangswechsel erlischt diese Ausnahme.
Ausländische Staatsbürger, die Angehörige von EU-Bürgern sind oder ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife in Deutschland erworben haben, sind darlehensberechtigt und müssen die Studiengebühr bezahlen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Zur Finanzierung der allgemeinen Studiengebühren haben Studierende in der Regel gegenüber der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) unabhängig von der Wahl des Studienfaches einen Anspruch auf ein (privatrechtliches) Darlehen. Der Anspruch auf ein Darlehen ist nicht von einer Einkommens- oder Vermögensprüfung abhängig. Es muss auch keine Sicherheit erbracht werden. Die Zahlung der Studiengebühr erfolgt nach Vertragsabschluss direkt von der L-Bank an die Hochschule der Medien.
Auch private Bankinstitute bieten Kredite zur Studienfinanzierung an. Informieren können Sie sich hierüber direkt bei den Kreditinstituten. Sofern Sie ein Darlehensangebot anderer privater Banken in Anspruch nehmen, müssen die Studiengebühren selbständig an die Hochschule der Medien bezahlt werden.Welche Kosten fallen zusätzlich zu den Studiengebühren an?
Zusätzlich zu den Studiengebühren sind pro Semester der Beitrag für das Studentenwerk (derzeit 75,85 €) und der Verwaltungskostenbeitrag (derzeit 40 €) zu bezahlen.
Die bisherige Langzeitstudiengebühr entfällt durch die Einführung der allgemeinen Studiengebühren.
Wann erhalte ich meine Immatrikulationsbescheinigung?
Sie erhalten Ihre Immatrikulationsbescheinigung nachdem die Onlinerückmeldung elektronisch erfolgt ist (Erteilung eines Lastschriftauftrages zur einmaligen Abbuchung des Semesterbetrages) bzw. wenn alle Beträge bei der Hochschule der Medien eingegangen sind (herkömmliche Überweisung). Bereits immatrikulierte Studierende können sich dann ihre Immatrikulationsbescheinigung über die SB-Funktion ausdrucken. Neueinschreiber erhalten die Bescheinigung im Studienbüro.
Der Gesamtbetrag in Höhe von 615,85 €) pro Semester setzt sich aus der allgemeinen Studiengebühr (500 €), dem Verwaltungskostenbeitrag (40 Euro) sowie dem Studentenwerksbeitrag (derzeit 75,85 €) zusammen.Sofern Sie für die Bezahlung der Studiengebühren ein Darlehen der L-Bank in Anspruch nehmen, gilt abweichend für die Rückmeldung folgendes Verfahren:
Sie erhalten Ihre Immatrikulationsbescheinigungen, wenn
- der Hochschule der Medien Ihr Kreditantrag an die L-Bank vorliegt,
- Ihre Kreditberechtigung durch einen durch die Hochschule der Medien erstellten Feststellungsbescheid festgestellt wurde und
- der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag) bei der Hochschule der Medien eingegangen ist.
Wer zahlt sonst noch?
Gasthörerinnen und Gasthörer zahlen einen Gasthörerbeitrag (bis zu 6 SWS 100 € pro Semester, über 6 SWS 200 €).
-
Wann können Studiengebühren zurückerstattet werden?
Den Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier. Diesen reichen Sie vollständig ausgefüllt beim Studienbüro ein.Bei einer Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn:
Sofern sich bereits zum neuen Semester zurückgemeldete Studierende vor Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, kann die bereits gezahlte Studiengebühr auf Antrag zurückerstattet werden.Bei einer Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn:
Bei einer Exmatrikulation wird der Gebührenbescheid ganz oder für den noch ausstehenden Teil des Semesters gegenstandslos. Eine bereits bezahlte Gebühr wird auf Antrag bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit ganz, bei einer späteren Exmatrikulation anteilig erstattet (nicht jedoch der Verwaltungskosten- und Studentenwerksbeitrag). Die aktuellen Semesterzeiten (u. a. den genauen Zeitpunktes des Vorlesungsbeginns) können Sie dem Studienführer entnehmen.
Die Rückzahlung erfolgt nach folgender Staffelung:
Im Wintersemester:
Exmatrikulation von 01.09. bis 03.11.: 500 €
Exmatrikulation von 04.11. bis 30.11.: 300 €
Exmatrikulation von 01.12. bis 31.12.: 200 €
Exmatrikulation von 01.01. bis 31.01.: 100 €
Exmatrikulation von 01.02. bis 28.02.: 0 €Im Sommersemester:
Exmatrikulation von 01.03. bis 14.04.: 500 €
Exmatrikulation von 15.04. bis 30.04.: 400 €
Exmatrikulation von 01.05. bis 31.05.: 300 €
Exmatrikulation von 01.06. bis 30.06.: 200 €
Exmatrikulation von 01.07. bis 31.07.: 100 €
Exmatrikulation von 01.08. bis 31.08.: 0 €Anfertigen der Abschlussarbeit:
Den Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier. Diesen reichen Sie vollständig ausgefüllt beim Studienbüro ein.
Bitte beachten Sie, dass der Semesterzeitraum, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit anfertigen, nicht studiengebührfrei ist. D. h. Sie müssen während der Anfertigung der Abschlussarbeit weiterhin immatrikuliert bleiben (Studentenstatus), daher sind Sie verpflichtet die Studiengebühr zu zahlen. Wo finde ich weitere Informationen?
Die gesetzliche Grundlage für die Einführung von Studiengebühren in Baden-Württemberg ab dem Sommersemester 2007 ergibt sich aus dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG, PDF-Datei, ca. 6,5 MB). An der Hochschule der Medien können Sie Ihre Fragen zum Thema Studiengebühren an Frau Matthes-Albrecht (Tel.: 0711 / 8923-2075) richten.
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zu Studiengebühren finden Sie im Internet unter www.studiengebuehren-bw.de.
Fragen zu den Studiengebühren beantwortet auch die Info-Hotline des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter der Telefonnummer 01805 / 86 30 01 oder der E-Mail-Adresse: info@studiengebuehren-bw.de.Bei Fragen an die L-Bank zum Studiengebührendarlehen wenden Sie sich an die Telefon-Hotline: 0800 66 45 866 (gebührenfrei).
Adresse: L-Bank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe
E-Mail-Adresse: studienfinanzierung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de