Förderung Studierender
Förderung
Allgemeine Studienförderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 1. Oktober 1971 gewährt werden.Vorbedingung
Dieses Gesetz stellt eine Förderung in Aussicht, wenn dem Auszubildenden für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen (§ 1 BAföG).Nach § 48 Absatz 1 BAföG muss vom 5. Studiensemester an eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden, in der die Eignung des Studierenden für sein Studium bestätigt wird.
Dauer der Förderung
Die Förderung wird maximal für acht Semester inklusive praktischer Studiensemester gewährt. Der Förderungshöchstbetrag ist zurzeit 466 Euro im Monat (+ anteilige Mietleistung bis zu 64 Euro im Monat), je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen.Ein Zuschuss zur Krankenversicherung von 47 Euro plus 8 Euro zur Pflegeversicherung ist gegebenenfalls möglich.
Anträge
Antragsformulare und Formblätter sind wie folgt erhältlich:- Online beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- an der Beratungstheke des SWS im Foyer der Mensa Vaihingen
- postalisch oder persönlich beim SWS in Fellbach (Studentenwerk Stuttgart - Anstalt des öffentlichen Rechts - Amt für Ausbildungsförderung, Höhenstraße 10, 70736 Fellbach, Postfach 20 29, 70710 Fellbach)
- in den UStA-Büros beider Standorte
Beratung, Sprechstunden und telefonische Anfragen
Dienstag 12.30 bis 15.30 UhrDonnerstag 9.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr
Telefon: 0711 9574 517 oder 548
Sprechzeiten in Stuttgart-Vaihingen: Montag 11.00 bis 14.00 Uhr,
(währen des Vorlesungszeitraums) in der Mensa, Pfaffenwaldring 45, Besprechungsraum hinter der Infothek.
Informationen rund um das Thema BAföG im Internet:
Das Studentenwerk
Das Studentenwerk Stuttgart wurde durch Gesetz vom 4. Februar 1975 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Stuttgart errichtet. Im Zusammenhang mit den Hochschulen obliegt ihm die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden. Es bearbeitet in Auftragsverfahren Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).In eigener Verwaltung stehen:
- Betrieb von Mensen und einer Zentralküche
- Planung, Bau und Verwaltung con Studierendenwohnheimen
- Errichtung und Unterhaltung von Erfrischungsräumen
- Gewährung von Bar- und Sachunterstützung und günstigen Darlehen
Wohnheimverwaltung des Studentenwerks Stuttgart
Höhenstraße 10, 70736 FellbachTelefon: 0711 9574 410
