Hochschullexikon



Affinität: Fachliche Verwandtschaft des ersten grundständigen Studiengangs mit dem Master-Studiengang. Studierende können sich für ein Master-Studium bewerben, wenn sie einen Abschluss, in einem affinen, fachverwandten, Studiengebiet besitzen, dessen wesentliche Inhalte der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.
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Akkreditierung: Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrats, einer unabhängigen Einrichtung aus Vertretern der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis, werden Studienprogramme fachlich-inhaltlich begutachtet und anerkannt. Ziel ist die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium im nationalen Rahmen und nach internationalen Maßstäben. Die Akkreditierung übernehmen Zertifizierungsinstitute. Die akkreditierten Studiengänge erhalten das Gütesiegel des Akkreditierungsrats.
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Allgemeine Zulassungsbeschränkung: Bewerben sich für einen Studiengang an einer Hochschule mehr Personen als es Studienplätze gibt, dann werden die vorhandenen Studienplätze durch ein hochschuleigenes Auswahlverfahren vergeben. Die Plätze werden nach bestimmten Auswahlkriterien vergeben, z.B. dem Numerus Clausus.
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Bachelor: Abschlussgrad eines grundständigen Studiengangs. In Bachelor-Studiengängen erlangen Studierende nach in der Regel sechs Semestern einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der gleichzeitig die Möglichkeit zu einer sofortigen oder an eine Berufsphase anschließenden Weiterqualifizierung im Master-Studium bietet.
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BAföG: Staatliche finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studierende, Auszubildende und Schüler, die nicht die nötigen Mittel für die Finanzierung einer Ausbildung aufbringen können.
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Berufsqualifizierender Hochschulabschluss: Akademischer Titel, der es ermöglicht, sich erfolgreich um einen Arbeitsplatz zu bewerben und der in diese Arbeit eingebracht werden kann.
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Dekan/Studiendekan: Der Dekan leitet und verwaltet eine Fakultät und ist für ihre Entwicklung verantwortlich. Vertreten wird er durch zwei Prodekane. Die Studiendekane leiten einzelne Studiengänge einer Fakultät und sind Ansprechpartner für inhaltliche Fragen der Lehre.
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ECTS – European Credit Transfer System Von der Europäischen Kommission eingeführtes System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Durch das ECTS-System werden Studiengänge transparent und vergleichbar und Studienleistungen übertragbar. Einheimische und ausländische Studenten können sich die an einer Hochschule erworbenen ECTS-Punkte an einer anderen Hochschule anrechnen lassen.
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Einschreibung Alle Bewerber, die zugelassen wurden und ihren Studienplatz annehmen möchten, müssen ihren Antrag auf Immatrikulation innerhalb der im Zulassungsbescheid festgesetzten Frist schriftlich bei der Hochschule einreichen – per Post oder persönlich im Studienbüro während der angegebenen Öffnungszeiten. Erst dann gelten sie offiziell Student der Hochschule.
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Exmatrikulation: Streichung des Studierenden aus dem Namensverzeichnis einer Hochschule. Die Hochschule exmatrikuliert einen Studierenden, wenn er dies beantragt, er eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hat, er bei der Rückmeldung die Zahlung fälliger Gebühren oder Beiträge nicht nachweist oder die Versicherungsbescheinigung seiner Krankenversicherung aus eigenem Verschulden nicht einreicht oder die Immatrikulation missbräuchlich erfolgt ist. Der Studierende ist zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat. Die betreffende Person erhält einen Exmatrikulationsbescheid.
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Fakultät: Lehr- und Verwaltungseinheit einer Hochschule. An der HdM gibt es drei Fakultäten: Druck und Medien, Electronic Media, Information und Kommunikation.
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Grundständiger Studiengang: Grundständig ist ein Studiengang, wenn er keinen vorhergehenden Hochschulabschluss voraussetzt. Bachelor-Studiengänge sind grundständig, Master-Studiengänge nicht, da sie einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen.
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Hochschule für Angewandte Wissenschaften: Hochschulform mit Schwerpunkt auf anwendungsorientierten Studiengängen auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie besitzen ein schulähnlicheres System als Universitäten und sind durch das verpflichtende praktische Studiensemester praxisorientierter. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften heißen die ehemaligen Fachhochschulen in Baden-Württemberg seit dem Sommer 2010.
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Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist eine Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Als anerkannt gelten die in Deutschland erworbene allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife. Für Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland gibt es spezielle Regelungen.
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Immatrikulation: Einschreibung an der Hochschule. Die Studierenden sind mit der Immatrikulation zum Studium zugelassen und erhalten den Studentenstatus.
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Kolloquium: Spezielle Art der Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende oder Examenskandidaten. Es dient dem fachlichen Austausch von Forschungsergebnissen oder Seminarthemen. Ein Kolloquium kann auch eine Prüfung sein, die den Wissenstand des Prüflings zu einem bestimmten Thema ermittelt.
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Konsekutiv: Konsekutive Master-Studiengänge folgen inhaltlich weitgehend speziellen Bachelor-Studiengängen. Sie führen die Inhalte des Bachelor-Programms fort, vertiefen oder erweitern sie fächerübergreifend. Alle Master-Angebote der HdM sind konsekutiv.
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Losverfahren: Sind nach Abschluss des Haupt- und Nachrückverfahrens in einem Studiengang noch Studienplätze frei, werden diese unter den Bewerbern, die einen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren gestellt haben, nach Losentscheid vergeben. In den letzten Jahren hat an der HdM aufgrund der hohen Bewerberzahlen kein Losverfahren stattgefunden.
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Master: Abschlussgrad eines aufbauenden Studiengangs. Ein Master kann erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Der Masterabschluss schließt die Möglichkeit zur Promotion ein. Die tatsächliche Zulassung ist aber abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung, die die einzelne Universität erlässt.
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Modul: Mit Leistungspunkten versehene, abprüfbare Lehreinheit, die sich aus ein bis mehreren Lehrveranstaltungen zusammensetzt und Stoffgebiete thematisch zusammenfasst. Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken.
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Nachrückverfahren: Alle Bewerber, die am Vergabeverfahren (Vergabe der Studienplätze) teilnehmen, erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Sollten nach dem Hauptverfahren noch Plätze frei sein, finden Nachrückverfahren statt. Die im Hauptverfahren nicht zugelassenen Bewerber nehmen daran automatisch teil.
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Promotion: Prüfungsverfahren zur Erlangung des Doktorgrades; bestehend aus einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer sich anschließenden mündlichen Prüfung (Rigorosum) oder einem wissenschaftlichen Gespräch (Disputation). Sie befähigt zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung.
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Semester: Ein Studienhalbjahr an einer Hochschule wird als Semester bezeichnet. An der Fachhochschule beginnt das Sommersemester (Abkürzung: SS) im März, das Wintersemester (Abkürzung: WS) im Oktober eines Jahres.
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Thesis: Abschlussarbeit eines Bachelor- oder Master-Studiengangs. Sie wird innerhalb einer vorgegebenen Frist erstellt und soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine Problemstellung selbstständig und wissenschaftlichen Ansprüchen genügend erfolgreich zu bearbeiten.
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Verfahrensnote: Die Verfahrensnote basiert auf der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einem eventuellen Bonus für anrechenbare und förderliche Berufsausbildungen, Gutachten, Projektarbeiten.
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Wartezeit Die Zahl der Hochschulsemester (Halbjahre), die seit dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, abzüglich der Vorstudienzeiten an deutschen Hochschulen. Insgesamt werden höchstens 16 Halbjahre berücksichtigt. Vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen werden mit bis zu vier Halbjahren hinzugezählt.
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