Studiengebühren an der Hochschule der Medien
Der baden-württembergische Landtag hat am 21. Dezember 2011 das Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der allgemeinen Studiengebühren (Studiengebührenabschaffungsgesetz - StuGebAbschG) verabschiedet.
Bislang mussten die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zum Wintersemester 2011/2012 erhoben.
Seit dem Sommersemester 2012 entfallen sie. Zum Ausgleich der ausfallenden Gebühren will das Land Baden-Württemberg den Hochschulen ab dem Sommersemester 2012 auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation zahlen; diese soll an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst werden.
Bei den weiterbildenden und postgradualen Studiengängen bleibt es nach dem StuGebAbschG allerdings bei der bestehenden Rechtslage. Studierende des Masterstudiengangs Bibliotheks- u. Informationsmanagement (berufsbegleitend) müssen 1.300 Euro Studiengebühren pro Semester und Studierende des Masterstudiengangs International Business (berufsbegleitend) 2.000 Euro Studiengebühren pro Semester entrichten.
Nachwievor sind indes der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 Euro, sowie der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 79,25 Euro (ab WS 12/13) zu zahlen.
Bitte beachten Sie auch:
Der Antrag auf Rückerstattung muss bis zum Ende des 1. Monats des Semesters beim Studentenwerk eingegangen sein.


