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Dr. Emanuel Burkhardt zum Honorarprofessor berufen

Hochschule würdigt besonderes Engagement in der Ausbildung

Der Senat der Stuttgarter Hochschule der Medien (HdM) hat Dr. Emanuel Burkhardt am 5. Dezember 2003 einstimmig zum Honorarprofessor berufen. Er begründete die Entscheidung vor allem mit der hervorragenden pädagogischen Eignung und wissenschaftlichen Befähigung des versierten Rechtsanwaltes, der seit Oktober 1995 Lehrveranstaltungen in Urheber- und Medienrecht an der Hochschule hält.

Zur Detailansicht Prof. Dr. Emanuel Burkhardt und Prof. Dr. Uwe Schlegel (v.l.)

Prof. Dr. Emanuel Burkhardt und Prof. Dr. Uwe Schlegel (v.l.)

Mit der Auszeichnung würdigt die Hochschule das besondere Engagement Emanuel Burkhardts um die Ausbildung der HdM-Studenten.

Am 15. Januar 2004 um 14.15 Uhr hielt der neue Honorarprofessor seine Antrittsvorlesung. Burkhardt sprach über "Bildnisschutz im Wandel". Er beschrieb die bisherige Entwicklung des Bildnisschutzes und ging auf aktuelle Bemühungen für einen verbesserten Schutz vor Bildaufnahmen in der Intim- und Privatsphäre ein, zum Beispiel das derzeitige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches.

Der 44-Jährige Rechtsanwalt liest an der HdM Urheber-, Verlags- und Medienrecht in allen Fachbereichen der Hochschule. Professoren und Studierende der HdM seien von seiner pädagogischen und wissenschaftlichen Eignung überzeugt. Emanuel Burkhardt verstehe es, die oft trockene und komplizierte Materie des Medienrechts sehr spannend und praxisorientiert zu vermitteln, erklärt HdM-Rektor Professor Dr. Uwe Schlegel. Er freue sich sehr, dass die Hochschule der Medien mit Emanuel Burkhardt einen in Wirtschaftskreisen bundesweit hoch angesehenen und gefragten Anwalt als Partner für die Ausbildung begeistern konnte.

Nach einer Ausbildung im Verwaltungsdienst arbeitete Burkhardt im Personalreferat beim Regierungspräsidium Stuttgart. Nebenher besuchte er das Abendgymnasium, wo er 1981 seine Reifeprüfung ablegte. Anschließend studierte er Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Er promovierte im Arbeitsrecht bei Professor Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch. Seit 1992 ist Burkhardt als Rechtsanwalt in der Kanzlei Löffler-Wenzel-Sedelmeier in Stuttgart mit Schwerpunkt Medien- und Urheberrecht tätig.

Aus seinen zahlreichen Veröffentlichungen sind insbesondere das von Karl Egbert Wenzel begründete Lehrbuch "Urheberrecht für die Praxis" sowie das erst 2003 in 5. Auflage erschienene Handbuch des Äußerungsrechtes "Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung" hervorzuheben. Burkhardts Nähe zur Wissenschaft wird durch zahlreiche Mitgliedschaften in verschiedenen Verbänden, wie etwa im Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit e.V., dessen geschäftsführender Vorstand er ist, oder in der Deutschen Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. unterstrichen.

Die Hochschule der Medien hat bisher erst drei Honorarprofessoren berufen: Gerd Finkbeiner, Vorstandsvorsitzender der MAN Roland Druckmaschinen AG, Offenbach, Dr. Ulf Scharlau, Südwestrundfunk Stuttgart, sowie Joachim von Strobl-Albeg, Stuttgart.

Bilder zu dieser Pressemitteilung finden Sie im HdM-Bildarchiv unter dem Monat der Veröffentlichung (01.2004). Die Verwendung des Bildmaterials ist bei Nennung der Quelle vergütungsfrei gestattet. Das Bildmaterial darf nur in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemitteilung verwendet werden.

VERÖFFENTLICHT AM

15. Januar 2004

KONTAKT

Kerstin Lauer

Pressesprecherin

Hochschulkommunikation

Telefon: 0711 8923-2020

E-Mail: presse@hdm-stuttgart.de

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