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Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechperson für das nicht-akademische Personal der Hochschule. Ihre Aufgabe ist es, auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes zu achten und die Dienststellenleitung bei der Umsetzung zu unterstützen. Hierzu gehören sowohl die Förderung sowie der Abbau bestehender Nachteile für Frauen als auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die Beauftragte für Chancengleichheit hat unter anderem an folgenden Maßnahmen ein Beteiligungsrecht:

  • bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans und des Zwischenberichts bei Stellenausschreibungen, falls von den Grundsätzen abgewichen wird
  • bei Personalauswahlgesprächen
  • bei der Einstellungen und Beförderungen in Bereichen mit Unterrepräsentanz bei der Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • bei Gremienbesetzungen
  • bei der Ablehnung eines Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit bei Dienststellenleitungsbesprechungen

Darüber hinaus ist die Beauftragte für Chancengleichheit an personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen beteiligt, soweit diese Maßnahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben. Dies betrifft insbesondere allgemeine Festlegungen zur Vergabe von Ausbildungsplätzen, Leistungsstufen, die Abfassung von Anforderungsprofilen, Dienstvereinbarungen, zur Arbeitszeitgestaltung und zur Teilzeitarbeit, die Einrichtung und Änderung von Telearbeitsplätzen sowie Organisationsuntersuchungen. Die Beauftragte für Chancengleichheit hat ein Initiativ- und ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung und ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie kann Sprechstunden durchführen und einmal im Jahr eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten einberufen.