Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Themen Gleichstellung und Chancengleichheit:
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert.
Auch das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg bietet mit §4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte eine wichtige Grundlage für das Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt darauf ab, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG) sollen Frauen in der Verwaltung gezielt gefördert werden. Das Gesetz ist außerdem die Grundlage für die Beauftragte für Chancengleichheit an der HdM.