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Fragen zur Bewerbung


Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife (alle Formen) oder die Fachhochschulreife. Eine an Fachoberschulen (außerhalb Baden-Württemberg) erworbene Fachhochschulreife wird anerkannt.
Zudem besteht die Möglichkeit der Immatrikulation auf der Basis eines Ausbildungsberufs mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Woher bekomme ich Informationen über den Studiengang Mobile Medien Bachelor?

Wer sind meine Ansprechpartner?

Informationen zum Studiengang oder zur Zulassung erhalten Sie von:

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Der vollständige Zulassungsantrag muss für das Sommersemester bis zum 15. Januar, für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (upload).

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig beworben habe?

Bewerber, die die Bewerbungsfrist versäumen, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Tag der Bewerbung in hochschulstart.de und des Uploads der Unterlagen bei der Hochschule. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig anlegen und hochladen.

Wo finde ich den passenden Zulassungsantrag?

Zu den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien können Sie sich online bewerben.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Die Studienplätze werden mit 90% aufgrund eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und 10% aufgrund der Wartesemester (Halbjahre ab Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Vorstudienzeiten) vergeben. Am Verfahren nimmt teil, wer sich innerhalb der allgemeinen Bewerbungsfristen formgerecht dafür bewirbt. Hierfür ist ein Antrag auf Zulassung auszufüllen und diesen mit den darin aufgeführten Unterlagen/Nachweisen einzureichen. Das Auswahlverfahren wird auf der Basis der vom Bewerber vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Sind bei einem Zulassungsantrag die Unterlagen nicht vollständig, fristgerecht und formgerecht vorgelegt, ist die Zulassung ungültig.

Wie sind die Auswahlkriterien für Bewerber?

Für die Bildung der Rangliste, nach der die Zulassungen ausgesprochen werden, sind die Note der Hochschulzugangsberechtigung und eine förderliche oder einschlägige Berufsausbildung entscheidend. Eine einschlägige Berufsausbildung kann zu einer Notenanhebung von 0,3 bis 0,5 führen. Über die Anrechenbarkeit der Berufsausbildung entscheidet die Auswahlkommission.

Wie hoch ist momentan die Verfahrensnote und die Anzahl der Wartesemester?

Die Verfahrensnote ist diejenige Note, mit der die Ranglisten für die Studienplatzvergabe gebildet werden. Sie errechnet sich aus der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Also die Note Ihres Abiturs, FH - Reife, etc.) abzüglich Notengutschriften für:
  • Motivationsschreiben
    Dieses können Sie Ihrer Bewerbung hinzufügen, um Ihre Chancen zu steigern.

  • fachlich einschlägige Berufsausbildung, z.B. Fachinformatiker(in)
    Folgende Ausbildungen führen aktuell zu einer Notenanhebung von 0,5 Stufen:
    • Fachinformatiker/in
    • Informatikfachwirt/in - Fachrichtung Multimedia (staatlich geprüft)
    • Techniker/in Informatik
Generell ist die Verfahrensnote im Sommersemester meist günstiger als zum Wintersemester.
Die Wartezeit ist bei der normalen Zulassung nach dem hochschuleigenen Zulassungsverfahren lediglich das zweite Sortierkriterium bei Bewerbern mit gleicher Verfahrensnote. Bei der Zulassung nach Wartezeit werden nur vergleichsweise wenige Studienplätze vergeben, so dass die Anzahl der Wartesemester von individuell eingehenden Bewerbungen abhängt und keine generelle Tendenz angegeben werden kann.

Was ist in der Online-Bewerbung mit Losverfahren gemeint?

Haben bei der Bildung der Rangliste zwei oder mehr Bewerber die gleiche Verfahrensnote und die gleiche Wartezeit, so wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt.

Wird im Zuge der Bewerbung ein Studierfähigkeitstest an der HdM durchgeführt?

Nein, das Auswahlverfahren basiert ausschließlich auf Ihren Bewerbungsunterlagen.

Sind für das Studium Vorpraktika erforderlich?

Nein.

Gibt es einen Numerus Clausus?

Nein. Die Zulassungen werden über ein Auswahlverfahren vergeben. Die Verfahrensnote des zuletzt zugelassenen Bewerbers ist jedoch mit einem NC vergleichbar, allerdings nur im jeweiligen Semester.

Gibt es eine Deutschprüfung für ausländische Bewerber?

Ja, der Nachweis über Deutschkenntnisse in der Bewerbung ist notwendig. Eine Befreiung ist nur bei Vorlage folgender Nachweise möglich:
  • Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule mit vorwiegend deutschsprachigem Unterrich
  • Besuch einer Schule bis einschließlich der 9. Klasse, an der alle Fächer in deutscher Sprache unterrichtet wurden,
  • Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung, Abschlussprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
  • "Kleines Deutsches Sprachdiplom", das vom Goethe-Institut im Auftrag der Universität München verliehen wird
  • Deutschprüfung PNDS (Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse)
  • zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
  • erfolgreiches Bestehen der TestDaf-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache
Bewerbungsfristen und Termine des Ausländerstudienkollegs für den Aufnahmetest, die Feststellungsprüfung und für die Deutschprüfung sind im Wintersemester der 1. Mai und im Sommersemester der 1. November.

Ist der Studiengang das richtige für mich?

Ob oder welcher Studiengang überhaupt das richtige ist, merken viele erst im Studium. Da macht manches Spaß, was vorher schrecklich schien und umgekehrt. Wir unterhalten uns gerne auch schon vor der Bewerbung mit Ihnen - machen Sie einfach einen Termin mit dem Studiendekan oder der Mentoring Beauftragten des Studiengangs aus.
Ansonsten finden Sie viele Informationen im Studiengangsratgeber. Die zentrale Studienberatung findet während des Vorlesungszeitraums als offene Sprechstunde Mittwochs zwischen 11.30 und 13.00 Uhr in Raum 204 statt. In den vorlesungsfreien Zeiten oder falls Sie zur offenen Sprechstunde nicht kommen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Ihre Ansprechpartnerin für die Zentrale Studienberatung ist:
Frau Annica Funke
Raum:182, Nobelstraße 10
Telefon: 0711 8923-2720
E-Mail: funke@hdm-stuttgart.de

Wie ist die Regelstudienzeit?

Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester, wobei das 5. Semester das integrierte Praxissemester ist.

Soll ich meiner Bewerbung ein Motivationsschreiben beilegen?

Sie können optional ein Motivationsschreiben zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen. Es soll über Vorbildungen, praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen berichten und kann zu einer Anhebung des Notenschnitts führen. Motivationsschreiben

Muss ich Englisch können?

Im Berufsleben werden Sie Englisch als Arbeitssprache (Lesen, Reden, Schreiben) brauchen. Dies wird auch sehr stark von unserem Industriebeirat betont. Daher werden einzelne Lehrveranstaltungen im Hauptstudium nur auf Englisch angeboten. In der ersten Vorlesungswoche des ersten Semesters nehmen Sie an einem Englischtest teil, in dem Sie erfahren, wie gut Ihr Englisch ist. Sie können dann entscheiden, ob Sie noch Sprachkurse belegen sollten, um das nötige Sprachniveau zu erreichen.

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?

Fragen Sie den Studiendekan oder die Mentoring Beauftragte des Studiengangs Mobile Medien. Bei technischen Fragen zum Bewerbungsverfahren hilft Ihnen das Studienbüro weiter:
Frau Sabine Bartel