Das Studium der Medienwirtschaft schließt mit der Bachelorprüfung, bestehend aus dem Kolloquium und der Bachelorarbeit, ab. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann.
Im Falle einer Schwerpunktsetzung erbringt der/die Studierende das Praxissemester sowie die Abschlussarbeit im gewählten Schwerpunkt-Bereich. Das Kolloquium ist die Prüfungsvorleistung der Abschlussarbeit und ist mit dem Erstprüfenden abzustimmen. Das Kolloquium und die Schwerpunktaffinität sind dabei durch den Erstprüfenden und den Studiendekan zu bestätigen und der Anmeldung der Bachelorarbeit beizulegen.
Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit
Frühester Zeitpunkt der Anmeldung
„Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Prüfungsausschuss und ist erst dann möglich, wenn alle Pflichtleistungen, die gemäß Studienplan nach Teil B der Studien- und Prüfungsordnung vor dem Praktischen Studiensemester liegen, das Praktische Studiensemester und mindestens 150 ECTS-Punkte erfolgreich erbracht wurden.“
Spätester Zeitpunkt der Anmeldung
„Die Ausgabe des Themas erfolgt spätestens drei Monate nach Abschluss aller studienbegleitenden Modulprüfungen. Diese Frist beginnt am ersten Vorlesungstag des Semesters, das nach dem Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung liegt. Dabei gilt die Zuordnung der Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung zu einem Semester und nicht das kalendarische Datum der Leistungserbringung.“ (SPO Teil A: § 23 Abs. 1)
Hinweise zur Anmeldung
Die Abschlussarbeit muss nicht im Rahmen der einwöchigen Online-Prüfungsanmeldung angemeldet werden, sondern bedarf einem schriftlichen Antrag. Beide Formulare findest du auch im Downloadbereich der Hochschule.