Wenn du nach dem aufmerksamen Durcharbeiten der Informationen auf der Website und in der Informationsveranstaltung zum PS noch Fragen hast, findest du vermutlich hier im FAQ eine Antwort auf deine Frage. Sollte deine Frage dennoch unbeantwortet bleiben, buche gerne einen Termin in der Sprechstunde von Melanie Mezger (Termintool).
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Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen
►Welche Voraussetzungen müssen wann erfüllt werden, um für das Praxissemester zugelassen zu werden?
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Teilnahme an allen drei Blockveranstaltungen "Praxisbegleitendes Studium": Grundlegende Informationen zum PS (i.d.R. im 2. Semester), Bewerbertraining (i.d.R. im 3. Semester) und Die ersten Tage im Job (i.d.R. im 4. Semester). Eine verpasste Veranstaltung muss im nächsten Semester nachgeholt werden. Die Testatkarte wird nicht mehr benötigt, es wird bei der Veranstaltung eine Anwesenheitsliste geführt.
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Bestandene Module: Der Eintritt in das Praktische Studiensemester ist nur zulässig, wenn die in der aktuell gültigen SPO beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls verschiebt sich das PS von Amts wegen in das 6. Studiensemester.
⇒ Bei Studienbeginn VOR dem WiSe 21/22 müssen folgende Module spätestens im 3. Semester belegt werden und zu Beginn des 4. Semesters bestanden sein, damit du im fünften Semester ins Praxissemester gehen darfst:
a) Alle Studierenden: das Grundstudium sowie die Pflichtmodule „Steuerung von Medienprojekten“ und „Recht“.
b) Schwerpunkt Management: zusätzlich min. zwei der drei Module „Wirtschaft III“, „Strategie und Führung“ und „Management Information“.
c) Schwerpunkt Konzeption und Analyse: zusätzlich min. zwei der drei Module „AV-Technik 2“, „Crossmedia-Technik“ und „Medientheorie“.
d) Ohne Schwerpunktsetzung: zusätzlich min. zwei der sechs Module „Wirtschaft III“, „Strategie und Führung“, „Management Information“, „AV-Technik 2“, „Crossmedia-Technik“ und „Medientheorie“.
⇒ Bei Studienbeginn AB dem WiSe 21/22 (keine Schwerpunkte mehr) müssen folgende Module spätestens im 3. Semester belegt werden und zu Beginn des 4. Semesters bestanden sein, damit du im fünften Semester ins Praxissemester gehen darfst:
a) das Grundstudium sowie die Pflichtmodule „Management von Digital- und Medienprojekten“ und „Recht“.
b) min. zwei der drei folgenden Pflichtmodule: „Strategie und Führung“, „Management Information“ und „Medien, Gesellschaft und Analyse“.
►Welche Unterlagen muss ich vor Beginn des Praktikums einreichen?
Nutze bitte den Moodle-Kurs "MW7 Upload Dokumente". Darin ist beschrieben, welche Unterlagen du wie und wann einreichen müssen. Pflicht für alle sind: Pflichtangaben zum PS, Praktikumsvertrag sowie das Formular Genehmigung Praktikumsstelle. Gegebenenfalls benötigst du außerdem: Antrag auf Verschiebung des PS, Bestätigung eines Pflichtpraktikums.
►Welche Unterlagen muss ich nach Beendigung des Praktikums einreichen?
Nutze bitte den Moodle-Kurs "MW7 Upload Dokumente". Darin ist beschrieben, welche Unterlagen du wie und wann einreichen müssen. Dazu zählen: Bericht Praktisches Studiensemester, Tätigkeitsnachweis, Bestätigung der Eintragung einer Praktikumsstelle ins HdM-Praktikumsportal.
►Was ist zu beachten, wenn auf dem Bachelor-Abschlusszeugnis ein Schwerpunkt ausgewiesen werden soll?
Nur bei Studienbeginn vor WiSe 21/22 möglich! Wenn eine Schwerpunktsetzung (Konzeption und Analyse oder Management) auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden soll, muss das Praxissemester in einem dem Schwerpunkt entsprechenden Unternehmen/einer entsprechenden Fachabteilung absolviert werden. Nach Rücksprache mit dem Praktikantenamtsleiter via Moodle und Sprechstunde bescheinigt dieser dir die Schwerpunktaffinität. Nutze dafür bitte den Moodle-Kurs "MW7 Upload Dokumente", in dem das Vorgehen und die benötigten Unterlagen zu finden sind.
►Kann das Praxissemester verschoben werden?
Das Praxissemester kann nur in Ausnahmefällen auf Antrag und nach Genehmigung des Praktikantenamtsleiters verschoben werden. Nutze dafür bitte den Moodle-Kurs "MW7 Upload Dokumente". Anträge sind fristgerecht (siehe HdM-Terminkalender), schriftlich und mit einer ausführlichen Begründung versehen via Moodle an den Praktikantenamtsleiter zu stellen. Gründe, die für eine Verschiebung anerkannt werden können, sind unter anderem längere Krankheiten und Härtefälle, aber auch sehr viele Absagen auf Bewerbungen.
Nichtsdestotrotz gilt die Faustregel: Sollte es fraglich sein, ob das Praxissemester angetreten werden kann, sollte vorsorglich fristgerecht eine Verschiebung beantragt werden - diese kann, sollte das Praxissemester doch angetreten werden können, wieder aufgehoben werden. Eine Verschiebung nach Fristablauf kann jedoch nicht gewährt werden, d. h. der/die Studierende wird im Praxissemester geführt und kann keine Prüfungen anmelden!
►Was mache ich, wenn ich eine Blockveranstaltung endgültig versäumt habe?
Wer eine Blockveranstaltung versäumt hat, muss im Praktikantenamt ein ärztliches Attest vorlegen, ansonsten gilt das Praktikum ohne vollständig ausgefüllte Testatkarte als nicht bestanden. Bei ärztlichem Attest muss dennoch die versäumte Blockveranstaltung im nächsten Semester nachgeholt werden.
Allgemeine Infos
►Woraus setzt sich das Praktische Studiensemester zusammen?
Das PS besteht aus dem 26-wöchigen Praktikum in einem Unternehmen, den vorangegangenen Blockveranstaltungen (BA „Grundlegende Informationen zum PS“, BB „Bewerbertraining“ und BC „Die ersten Tage im Job“) und dem Praxissemesterbericht.
►Wie lange dauert das Praktische Studiensemester?
Die Dauer des praktischen Studiensemesters beträgt (mindestens) 26 Wochen am Stück. Eine Aufteilung der 26 Wochen ist prinzipiell nicht möglich. Das Praxissemester muss in das Studium integriert sein, d. h., es darf das Studium nicht abschließen.
►Kann eine Ausbildung für das Praxissemester angerechnet werden bzw. die Dauer der praktischen Tätigkeit verkürzen?
Nein. Jede/r Studierende muss ein 26-wöchiges Praktikum im Studium absolvieren.
►Wie bekomme ich einen Praktikumsplatz?
Die Studierenden müssen sich selbständig um einen Praktikantenplatz bemühen und rechtzeitig (mind. sechs Monate vor Beginn des Praktikums) beginnen, Bewerbungen zu schreiben. Die facebook-Gruppe MW-Praktika, Praktikumsdatenbank, das Medienjob-Portal, die HdM Jobbörse, und das Schwarze Brett (2. OG, Nobelstr. 10) können bei der Suche und der Auswahl des Praktikumsplatzes helfen.
►Welche Kriterien gelten zur Genehmigung einer Praktikumsstelle?
Die Praktikantenstelle muss die Möglichkeit bieten, technisches, wirtschaftliches, konzeptionell- gestalterisches und/oder organisatorisches Know-how aus der/dem Medienbranche/-bereich zu erwerben. Bei Nicht-Medienunternehmen wie Porsche, Bosch, Kärcher etc. wird jedoch zwingend ein medienwirtschaftlicher Bezug vorausgesetzt. Das heißt, es muss ein klarer Kommunikations- oder Marketingbezug vorliegen.
Vertrag, Lohn und Urlaub
►Manche Firmen haben eigene Formulare für Praktikantenverträge. Können diese verwendet werden oder müssen HdM-Praktikantenverträge benutzt werden?
Ein Firmenvertrag ist im Allgemeinen ausreichend und sogar üblich, solange die Dauer des Praktikums darin festgehalten wird. Falls eine Vorlage von der HdM verlangt wird, kannst du diese nutzen.
►Was mache ich, wenn das Unternehmen die Bestätigung eines Pflichtpraktikums wünscht?
Dazu findest du bis zum 5. Semester das Formular Bestätigung eines Pflichtpraktikums in den SB- Funktionen. Es ist ohne Unterschrift gültig. Solltest du in einem höheren Semester sein und das Formular nicht in den SB-Funktionen finden, nutze bitte das Formular im Moodle-Kurs "MW7 Upload Dokumente".
►Wie hoch ist in der Regel die Bezahlung eines Praktikums bzw. sollte sie mindestens sein?
Bei der Bezahlung des Praktikums gibt es keine Festlegung, jedoch haben die meisten Unternehmen festgelegte Sätze für die Vergütung von Pflichtpraktika. Von unbezahlt bis zu den steuerlich relevanten Höchstgrenzen ist alles möglich.
►Bekomme ich während des Praxissemesters weiterhin BAföG?
Ja.
►Kann ich im Praxissemester Urlaub nehmen?
Während des Praxissemesters besteht kein Anspruch auf Urlaub. Dies wird jedoch von vielen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Für ausbildungsrelevante Zwecke ist für maximal zehn Tage Arbeitsbefreiung zu gewähren.
►Beeinträchtigt das Praxissemester meinen Versicherungsschutz?
Nein. Versicherungsrechtlich ergeben sich (fast) keine Änderungen, da du auch im PS ordentlich eingeschrieben bist. Eine Krankenversicherung muss, wie in den Präsenzsemestern auch, selbst abgeschlossen werden. Im PS bist du innerhalb Deutschlands ggf. über die Fach-/Berufsgenossenschaft des Betriebs unfallversichert. Studierende sind von der Einzahlungspflicht in die Rentenversicherung befreit.
Prüfungen und Rückmeldung
►Sind Prüfungen während des Praxissemesters möglich?
In der Regel ist dies nicht möglich. Es dürfen allerdings bis zu zwei nicht bestandene Prüfungen während des Praxissemesters wiederholt werden. Diese sind von den Studierenden in der Online-Anmeldephase mit einem entsprechend ausgefüllten Formular bei Frau Bartel selbst anzumelden. Prüfungen, die wegen Krankheit nicht angetreten werden konnten, gelten als Nullversuch und dürfen im Praxissemester nicht angemeldet werden.
►Wie melde ich mich während des Praxissemesters zurück?
Nutze dafür wie immer die SB-Funktionen.
►Muss ich das Praxissemester nach meiner Rückkehr an die HdM noch während der Prüfungsphase anmelden?
Nein. Wenn du alle für die Anrechnung des Praxissemesters nötigen Dokumente einreichst, wird das Praxissemester angerechnet, sobald die Berichte bewertet sind.
Praxissemesterbericht
►Wie viel Zeit habe ich für den Praxissemesterbericht?
Die Abgabe des Praxissemesterberichts ist etwa 10 Tage nach Vorlesungsbeginn des auf das Praktische Studiensemester folgenden Semesters (genauer Abgabetermin wird jedes Semester auf der MW-Webseite bekannt gegeben). Aufgrund der kurzen Fristen für Abgabe und ggf. Überarbeitung des Berichts bei Nichtbestehen, ist es ratsam, rechtzeitig mit dem Verfassen des Praxissemesterberichts anzufangen.
►Gibt es Vorschriften zu Umfang, Form und Inhalt des Praxissemesterberichts?
Der Umfang des vorzulegenden Berichts muss mindestens 30 DIN A4-Seiten zuzüglich Darstellungen, Beilagen, Fertigungsbeispielen etc. betragen. Vorgaben zu Form und Inhalt findest du im Merkblatt sowie auf dem Beurteilungsbogen. Allgemein sind die erlernten Standards aus der Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ einzuhalten!
►Findet eine Bewertung des Praxissemesterberichts statt?
Der Praxissemesterbericht wird nicht benotet, muss aber bestanden werden. Falls der Bericht nicht im ersten Anlauf als bestanden bewertet wird, kann der Bericht innerhalb einer durch den Studiengang vorgegebenen Frist nachgebessert werden. Bei endgültigem Nichtbestehen des Berichts gilt das gesamte Praxissemester als nicht bestanden und du musst erneut ins PS!