Wenn du nach dem aufmerksamen Durcharbeiten der Informationen auf der Website noch Fragen hast, findest du vermutlich hier im FAQ eine Antwort auf deine Frage. Sollte deine Frage dennoch unbeantwortet bleiben, buche gerne einen Termin in der Sprechstunde von Melanie Mezger (Termintool) oder wende dich direkt an Sabine Bartel vom Prüfungsamt.

 

 

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Anmeldung

►Welche Prüfungsleistungen müssen angemeldet werden?

Alle Module und Veranstaltungen, die du besuchst, müssen zur Prüfung angemeldet werden. Das gilt auch für Prüfungsvorleistungen und unbenotete Prüfungsleistungen wie das Tutorium.

►Wann und wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Der Anmeldezeitraum zu Prüfungsleistungen des laufenden Semesters und die Reklamationsfrist kannst du dem aktuellen HdM-Terminkalender entnehmen. Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. ein Fristversäumnis hat den Ausschluss von den Prüfungen des laufenden Semesters zur Folge. Du kannst dich über die Online-Funktion im SB-Bereich zu den Prüfungen anmelden. Durch die Online-Anmeldung liegt die Verantwortung für die Prüfungsanmeldung vollständig in deinen Händen und wird nicht vom Prüfungsamt überprüft. Prüfe insbesondere die EDV-Nummern der angemeldeten Veranstaltungen!

►In welchen Fällen ist eine Online-Prüfungsanmeldung nicht möglich?

  • Die Prüfungsleistung ist nicht hinterlegt (übergreifende Angebote)
  • Anmeldung von Wiederholungsprüfungen im PS
  • Anmeldung von zweiten Wiederholungsprüfungen
  • Anmeldung von Z-Fächern
  • Prüfungsanmeldungen im Urlaubssemester, falls das Urlaubssemester zur Kinderbetreuung notwendig ist
  • Anmeldung von lehrveranstaltungsübergreifenden Prüfungsleistungen während eines Urlaubssemesters
  • Prüfungsanmeldung von Austauschstudierenden
  • Fremdsprachen

In diesen Fällen musst du dich beim Prüfungsamt direkt anmelden. Schreibe dazu Frau Bartel eine E-Mail.

Falls du einen Fehler in der Online-Anmeldung finden (z.B. falscher Prüfername), melde dies bitte sofort dem Prüfungsamt. In der Reklamationsfrist erfolgt eine Kontrolle der Daten seitens der Studierenden, um fehlerhafte Prüfungsanmeldungen zu vermeiden. Eine Nachmeldung von Prüfungen nach der Reklamationsfrist ist nicht möglich. Dies gilt auch am Prüfungstag! Bitte kontrolliere deshalb deine Anmeldungen über die SB-Funktion sorgfältig. Eine Abmeldung von den Prüfungen (nur Klausuren) ist innerhalb der vorgegebenen Fristen im jeweiligen Semester möglich.

 

 

ALLGEMEINES

►Wo findet meine Prüfung statt und was muss ich mitbringen?

Die Raumbelegung wird am Tag der Prüfung max. eine Stunde vor Beginn der Prüfung durch Listen, die im Foyer ausgehängt sind, bekannt gegeben. Zu den Prüfungen ist der Studierendenausweis mitzubringen.

►Was mache ich, wenn ich am Tag der Prüfung krank bin?

Bei Krankheit am Prüfungstag kannst du bis spätestens drei Tage danach ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt vorlegen. Zusätzlich zu diesem Attest muss ein Formular, auf dem Daten wie bspw. Name, Matrikelnummer, Prüfungsdatum, EDV-Nr. usw. vermerkt sind, eingereicht werden.

►Wann erfahre ich meine Prüfungsergebnisse?

Du hast die Möglichkeit, in der SB-Funktion deine Noten einzusehen. Diese sind normalerweise spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters online.

►Wie oft kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden?

Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden, aber im Laufe deines Studiums kannst du drei Prüfungen auch ein zweites Mal wiederholen. Bei endgültigem Nichtbestehen einer Prüfungsleistung erfolgt die Exmatrikulation (siehe SPO §18).

►Muss ich noch nicht erbrachte Prüfungsleistungen aus niedrigeren Semestern zusätzlich zu meinem Studium nachholen?

Alle Prüfungsleistungen, die für das Grundstudium gefordert sind, müssen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht werden. Wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, wirst du im darauffolgenden Semester automatisch zur ersten Wiederholungsprüfung angemeldet.

►Kann ich Prüfungsleistungen aus meiner Berufsausbildung anrechnen lassen?

Nein, nur Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen können angerechnet werden. Siehe Anrechnung von Vorstudienleistungen.

►Was sind Prüfungsvorleistungen?

Für die Erbringung einer Prüfungsleistung kann eine Vorleistung, die sog. Prüfungsvorleistung, erforderlich sein (z.B Lerntagebuch, eine Präsentation, Anwesenheit bei Veranstaltung). Prüfungsvorleistungen werden nicht benotet, sie können entweder als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden.

 

Urlaubs- und Auslandssemester

►Welche (prüfungsrechtlichen) Aspekte sind im Auslandssemester zu beachten?

  • Das Auslandssemester darf nicht dein letztes Semester an der HdM sein, da die Anrechnung der Prüfungsleistungen stets im Folgesemester erfolgt (wofür du dich zurückmelden musst). Du musst kein ganzes weiteres Semester an der HdM studieren, sondern kannst dich nach der Anrechnung exmatrikulieren.
  • Du bist während des Auslandssemesters zwar prüfungsberechtigt, nicht jedoch an der HdM. Das heißt, du darfst nur Prüfungen an der ausländischen Hochschule ablegen, die über das Learning Agreement vereinbart sind, und keine regulären Prüfungen an der HdM.
  • Falls du jedoch eine Prüfung vor dem Auslandssemester nicht bestehen solltest und KEIN Urlaubssemester für dein Auslandssemester nimmst, dann wirst du (aufgrund deiner Prüfungsberechtigung) automatisch zur ersten Wiederholungsprüfung an der HdM zwangsangemeldet. Du musst den Zweitversuch in dem Fall während des Auslandssemesters erbringen. Denke also, falls dieses Risiko besteht, darüber nach ein Urlaubssemester zu beantragen!

►Welche (prüfungsrechtlichen) Aspekte sind im Urlaubssemester zu beachten?

  • Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester - man kann also dennoch in der Regelstudienzeit bleiben (ggf. relevant für BAFöG, Stipendien etc.).
  • Du bist während eines Urlaubssemesters grundsätzlich nicht prüfungsberechtigt an der HdM, darfst also keine regulären Prüfungen oder Zweitversuche an der HdM ablegen (d.h. auch eine Zwangsanmeldung ist nicht möglich). Es gelten Sonderregelungen für besondere Situationen (siehe SPO).
  • Wenn du also während deines Auslandssemesters ein Urlaubssemester nimmst, dann hast du keinen Prüfungsanspruch an der HdM - es sind also keine regulären Prüfungen oder Zweitversuche an der HdM möglich (auch keine Zwangsanmeldung). Du darfst (siehe Auslandssemester) lediglich die Prüfungen ablegen, die über das Learning Agreement vereinbart sind.
  • Vor der Beantragung einer Beurlaubung, solltest du, falls entsprechende Ansprüche bestehen, mit dem BAföG-Amt sowie mit der Kindergeldstelle Kontakt aufnehmen, da BAföG bzw. Kindergeld i.d.R. nicht im Urlaubssemester gezahlt werden. Wenn du dich beurlauben lässt, um im Ausland zu studieren, kannst du aber eventuell Auslands-BAföG beantragen.
  • Mehr zum Thema Urlaubssemester (Beantragung etc.) erfährst du auf der Website des Studienbüros.

►Lohnt es sich, für das Auslandssemester ein Urlaubssemester zu nehmen?

Wir empfehlen tendenziell, für ein Auslandssemester ein Urlaubssemester zu beantragen, damit du im Fall der Fälle nicht während des Auslandssemesters zu einem Wiederholungsversuch zwangsangemeldet wirst. Da du ohnehin während des Auslandssemesters keine regulären Prüfungen an der HdM ablegen darfst, sondern nur diejenigen, die im Learning Agreement stehen, entstehen dir durch das Urlaubssemester keine Nachteile (auch nicht bezüglich der Regelstudienzeit). Mehr zum Thema Urlaubssemester im Auslandssemester erfährst du auf der Website des Akademischen Auslandsamts.