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Wintersemester 2021/2022

Neue Regelungen für den Präsenzbetrieb

Am 4. Oktober 2021 startet die Stuttgarter Hochschule der Medien (HdM) ins Wintersemester. Der Lehr- und Studienbetrieb wird in Präsenz stattfinden. Mit der neuen Corona-Verordnung Studienbetrieb (CoronaVO Studienbetrieb), die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg am 20. September 2021 für Hochschulen erlassen hat, treten für den Präsenzbetrieb an der HdM neue Regelungen in Kraft.

Das Wintersemester 2021/2022 findet an der HdM als Präsenzsemester statt. Dafür gelten verschiedene Regelungen.

Das Wintersemester 2021/2022 findet an der HdM als Präsenzsemester statt. Dafür gelten verschiedene Regelungen.

Die Teilnahme am Präsenz-Studienbetrieb ist ab sofort nur bei Einhalten der 3G-Regel möglich: vollständig geimpft, genesen oder getestet. Dies gilt für alle Studierenden sowie für alle Personen, die in der Lehre tätig sind. Mitarbeitende in der Verwaltung der HdM sind von dieser Regelung ausgenommen.

Test- und Uploadmöglichkeit

Weiterhin hat die Hochschulleitung der HdM festgelegt, dass der 3G-Nachweis bereits beim Zugang zu einem Hochschulgebäude zu erbringen ist. Ab dem 4.Oktober 2021 führt die HdM daher eine Vollkontrolle durch. Diese wird über das Zutrittssystem der HdM realisiert. Das heißt: Ab dem 4. Oktober 2021 sind die Gebäude nur noch betretbar, wenn man zuvor "freigeschaltet" wurde. Dafür muss der entsprechende Nachweis im Testzelt am Haupteingang (rote Tür, Nobelstr. 10) zusammen mit einem Identifikationsnachweis (etwa Studierenden- oder Mitarbeiterausweis, Personalausweis etc.) vorgelegt werden. Alternativ kann ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) im Intranet der HdM hochgeladen werden. Beide Möglichkeiten stehen ab sofort zur Verfügung. Das Hochladen des 2G-Nachweises ist freiwillig. Die Nachweise werden nach der Verifikation gelöscht.

Nach erfolgter Verifikation wird das Enddatum der Zutrittsberechtigung eingetragen und gespeichert. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt die Zutrittsberechtigung bis zum Semesterende am 28. Februar 2022, für Getestete bis zum Ablauf der 48h-Gültigkeit des Tests. Für Antigen-Schnelltestnachweise gibt es keine Upload-Möglichkeit. Diese müssen tagesaktuell am Testzelt verifiziert werden. Um am 4. und 5. Oktober 2021 vor Betreten der HdM nicht lange warten zu müssen, können Studierende ihre HdM-Ausweise schon vorab freischalten lassen.

An sämtlichen Eingängen der HdM-Gebäude wird Wachschutzpersonal kontrollieren, ob bei der Nutzung der HdM-Card ein grünes Häkchen am Kartenleser erscheint, das heißt jede und jeder muss die eigene HdM-Card hierfür an den jeweiligen Kartenleser halten.

Studierende, Lehrende oder Mitarbeitende, die noch keine HdM-Card erhalten haben, ihre Karte vergessen oder verloren haben, melden sich bitte am Testzelt vor dem Haupteingang in der Nobelstr. 10.

Weiterhin Maskenpflicht und Teilnahme an Lehre nur bei Symptomfreiheit

Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenz-Studienbetrieb sowie für das Betreten der Hochschulgebäude ist - wie auch bislang - die Symptomlosigkeit: Es besteht ein Teilnahme-/Betretungsverbot bei Covid-19-Symptomen wie Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen HdM-Gebäuden und ausnahmslos auf allen Verkehrsflächen, inklusive der studentischen Lernplätze in den Gebäuden sowie in der Lernwelt, der LernBar, im MakerSpace sowie in der gesamten Bibliothek. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten bei Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig und dauerhaft eingehalten werden kann. Sobald der Abstand unterschritten wird, ist die Maske zu tragen. Verantwortlich ist die Dozentin oder der Dozent. Ausnahmen gelten auch für Vortragende, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Wie bislang muss an der HdM die Dokumentationspflicht weiter eingehalten werden: der Check-in und der Check-out via UniNow per App oder online sind für alle verpflichtend.

Die HdM freut sich sehr, dass ab dem Wintersemester wieder der Lehr- und Studienbetrieb in Päsenz möglich ist. "Wichtig dafür ist, die 'Spielregeln' einzuhalten", erklärt Rektor Prof. Dr. Alexander W. Roos.

Weitere Infos rund um die Corona-Regelungen finden HdM-Angehörige im aktuellen Hygienekonzept der HdM, im Dokument "Regelungen zum Studienbetrieb WiSe 2021/22", das sie per E-Mail erhalten, sowie auf der Website mit den Corona-Infos der Hochschule.

VERÖFFENTLICHT AM

22. September 2021

KONTAKT

Prof. Dr. Alexander Roos

Rektor

Rektorat

Telefon: 0711 8923-2004

E-Mail: roos@hdm-stuttgart.de

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Carin Neubauer

am 23.09.2021 um 08:54 Uhr

Ich finde es nicht gerecht das nur nichtgeimpfte getestet werden sollen. Wie schon wissenschaftlich bewiesen und niedergeschrieben wurde sind geimpfte genauso ansteckend und können das Virus oder Mutationen weiterverbreiten. Wenn ein ungeimpfter getestet wird ist es sicher das er nicht ansteckend ist! Der geimpfte kann einfach reinspazieren und könnte das Virus haben und ansteckend sein! Also sollte das gleiche auch für die geimpften und genesenen gelten. Wenn man wirklich Wert darauf legt das keine Virusverbreitung in der HDM stattfinden sollte! Wenn es hier um die Gesundheit geht, sollte man realistisch handeln und nicht irgendwelche politischen festlegungen um den Druck auf die ungeimpften auszuüben und zu unterstützen!