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Veranstaltungsbeschreibung

115813b Grundlagen Gesellschafts- und Handelsrecht

Zuletzt geändert:02.09.2019 / von Carlsburg
EDV-Nr:115813b
Studiengänge:
Dozent:
Sprache: Deutsch
Art: V
Umfang: 2 SWS
ECTS-Punkte: 2
Workload: Vorlesung:
15 Termine zu je 2 SWS = 22,5 Zeitstunden
Vor- bzw. Nachbereitung:
15 Termine zu je 30 Minuten = 7,5 Zeitstunden
Prüfungsvorbereitung:
2 Tage zu je 7,5 Zeitstunden = 15 Zeitstunden

Gesamter Zeitaufwand (Workload) = 45 Zeitstunden
Inhaltliche Verbindung zu anderen Lehrveranstaltungen im Modul:

115813a Management

115813c Grundlagen Vertragsrecht

Prüfungsform:
Bemerkung zur Veranstaltung: auch Schwerpunkt VT, Deutsch
Beschreibung: Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist - aufsetzend auf das im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte, allgemeine Zivilrecht - eine der wesentlichen Grundlagen der Privatwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Wer in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig werden und hierzu - beispielsweise zur Haftungsbeschränkung - eine Gesellschaft zum Betrieb eines Unternehmens gründen will, kommt weder am Handelsrecht als "Sonderprivatrecht für gewerbliche Unternehmen" noch an dem jeweiligen Gesellschaftsrecht, z.B. dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), als Grundlage der gewählten Rechtform vorbei. Teilnehmer der Vorlesung erfahren daher, wie das Handelsrecht auf das BGB "aufsetzt" und dieses in Bezug auf Kaufleute modifiziert und ergänzt, beispielsweise durch Regelung zusätzlicher Vertragstypen neben den bereits aus dem BGB bekannten Vertragstypen. Der Umgang mit den wichtigsten der im HGB geregelten Vertragstypen, z.B. mit dem in der Praxis bedeutsamen Handelsvertretervertrag, wird daher ebenso erlernt wie die in der unternehmerischen Praxis wichtigen handelsrechtlichen "Verschärfungen", z.B. die Aufhebung des Formzwangs bei Abgabe von Bürgschaften oder die Rügepflicht des § 377 HGB . Zudem lernen die Teilnehmer die Bedeutung kaufmännischer Bestätigungsschreiben und deren Einsatz in der Praxis. Im gesellschaftsrechtlichen Teil der Vorlesung erwerben die Studierenden zunächst einen Überblick über die in der Bundesrepublik Deutschland "gängigen" Rechtsformen (lediglich ohne Behandlung der im Bereich Druck und Medien praktisch bedeutungslosen Partenreederei, jedoch unter Einschluss der "EU-Rechtsformen" SE und SCE). Anschließend erwerben die Studierenden vertiefte Kenntnisse über die im Bereich Druck und Medien besonders praxisrelevanten Rechtsformen, nämlich die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft (KG), letztere insbesondere auch in Form einer "GmbH & Co. KG". Hierbei erfahren die Studierenden die mit den jeweiligen Rechtsformen verbundenen Vor- und Nachteile, und zwar unter Einschluss der wesentlichen Unterschiede in der Ertragbesteuerung von Körperschaften (insbesondere den Kapitalgesellschaften AG und GmbH) einerseits und Personengesellschaften ("Mitunternehmerschaften") andererseits. Die Studierenden werden durch die Vorlesung in die Lage versetzt, in der Praxis an Rechtsformwahlentscheidungen mitzuwirken und mit der gewählten Rechtsform umgehen und arbeiten zu können. Dies gilt beispielsweise in Bezug auf das Zusammenwirken verschiedener Gesellschaftsorgane, die Durchführung von Kapitalmaßnahmen oder im Hinblick auf die Zuordnung und Auszahlung von Gewinnen an Gesellschafter.
Literatur: Empfohlen wird die als Beck-Text im dtv erschienene Ausgabe Aktiengesetz/GmbHGesetz oder Gesellschaftsrecht.

Weitere Literatur finden Sie in der HdM-Bibliothek.
Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

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