Vortrag

Netzsperren

Zwischen Netzneutralität, Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit

Am 18.1.2021 haben Urheberrechteinhaber, Verbände von Urheberrechtsinhabern (Rechteinhaber) und die führenden deutschen Internetzugangsanbieter (Interserviceprovider, ISP) gemeinsam die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gegründet. Die Mitglieder der CUII haben sich einen Verhaltenskodex gegeben und eine Verfahrensordnung vereinbart. Im Zentrum des Verfahrens steht ein dreiköpfiger Prüfungsausschuss, der auf Antrag der Rechteinhaber eine Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) empfehlen kann, die dann (nach Stellungnahme der BNetzA zur Unbedenklichkeit im Lichte der Verordnung (EU) 2015/2120) von den teilnehmenden ISP implementiert wird. Ziel einer DNS-Sperre können nach der Verfahrensordnung der CUII indes nur „strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“ (SUW) sein.

Diese neue Konzeption könnte als Blaupause für Netzsperren in Selbstregulierung auch für andere Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union sein. Wünschenswert ist das wegen der zahlreichen Defizite des Verfahrens derzeit allerdings nicht, wie der Verfasser in dem Vortrag näher darlegt.

Vortrag auf Veranstaltung: 22. Salzburger Telekom-Forum
Veranstaltungsort: Edmundsburg, Salzburg
Datum: 07.09.2021 bis 08.09.2021

Weiterführende Links:
Vortrag bei Youtube ab 1:31


Autoren

Eingetragen von

Name:
Prof. Dr. Tobias Keber  Elektronische Visitenkarte


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