Modul Journalistische Grundlagen
(Fundamentals of Journalism )
Modul: | 221180 Journalistische Grundlagen (Wahlpflichtmodul im Hauptstudium)None |
ECTS-min./max.:
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4 / 4 |
Workload:
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Präsenzeit:
15 Vorlesungen zu je 4 SWS = 45 Stunden
Vor- bzw. Nachbereitung: 15 x 2 Arbeitsstunden = 30 Stunden
Prüfungsleistung erbringen: 9 Tage zu 5 Arbeitstunden = 45 Stunden
Gesamter Zeitaufwand: 120 Stunden
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Modulprüfung: |
HA |
Kompetenzprofil |
Lernergebnisse: | Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung werden die Studierende:
die grundlegenden Arbeitsfelder, Techniken, Textsorten und Prinzipien des Journalismus kennen, stilsicher schreiben und redigieren können, journalistische Arbeitsweisen beherrschen, so dass sie selbständig Themen entwickeln und recherchieren sowie Artikel dazu schreiben können, Verständnis und Problembewusstsein für ethische, politische und gesellschaftliche Dimensionen des Journalismus entwickeln und in ihrer Arbeit reflektieren,kooperativ arbeiten können, insbesondere durch die gegenseitige Redaktion und Kritik ihrer schriftlichen Arbeiten
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Weitere Angaben einblenden
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Ausbildungsziele des Moduls: ?
- Theoretische Grundlagen (modulspezifisch oder modulübergreifend): grundlegende theoretische Sachverhalte einer (Fach-)Disziplin
- Analyse: Methoden zur Erhebung relevanter Informationen, Identifikation ursächlicher Prozesse und fachadäquater Dokumentation von Zusammenhängen
- Konzeption: Vermittlung von fachspezifischen Fähigkeiten und Methoden zur systematischen Erstellung von Zuständen, Systemen oder Produkten (aufbauend auf Erfahrung und Analyse)
- Realisierung: Vermittlung von fachspezifischen Fähigkeiten und Methoden zur operativen Umsetzung des angestrebten Zustands, Systems oder Produkts (aufbauend auf Analyse und Konzeption)
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Theoretische Grundlagen | 30 % |
Analyse | 10 % |
Konzeption | 30 % |
Realisierung | 30 % |
Klassifikation der Lernergebnisse nach kognitiven Stufen/Schlüsselkompetenzen |
Fachkompetenzen (Wissen und Fertigkeiten): ?
Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben und Problemstellungen fachlich angemessen und methodengeleitet zu bearbeiten
- Stufe 1: Relevantes Wissen aus dem Gedächtnis abrufen
- Stufe 2: Bedeutung von Wissen erkennen, Gelerntes in neuen Situationen anwenden
- Stufe 3: Material in seine konstituierenden Teile gliedern und seine Struktur bestimmen; Urteile auf der Basis von Kriterien und Standards fällen
- Stufe 4: Elemente zu einem neuen, kohärenten, funktionierenden Ganzen zusammenführen
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Stufe 1: wiedererkennen & wiedergeben | |
Stufe 2: verstehen & anwenden | |
Stufe 3: vergleichen & bewerten | |
Stufe 4: verknüpfen, vertiefen & entwickeln | |
Hinweis: Die Stufen bauen aufeinander auf und schließen die jeweils vorigen mit ein. In der Regel stehen Basismodule auf den niederen, weiterführende Module auf den höheren Stufen. |
Personale Kompetenzen (Sozialkompetenz und Selbständigkeit): ?
Fähigkeit und Bereitschaft, das eigene Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten
- Kommunikation: Austausch von Informationen zwischen Personen, in Gruppen und Organisationen.
- Teamfähigkeit: Innerhalb einer Gruppe zur Erreichung von Zielen zu kooperieren
- Reflexion: Aus Erfahrungen zu lernen, kritisch zu denken und zu handeln
- Eigenständigkeit: Ohne fremde Hilfe zu handeln;
Verantwortung: Selbstgesteuert zur Gestaltung von Prozessen beizutragen
Diese Elemente müssen im Modul unter Anleitung reflektiert werden.
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Kommunikation | |
Teamfähigkeit | |
Reflexion | |
Eigenständigkeit & Verantwortung | |
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Voraussetzung für dieses Modul: |
-
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Dieses Modul ist Voraussetzung für: | - |
beinhaltet folgende Lehrveranstaltung(-en):
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EDV-Nr |
Lehrveranstaltung |
Art |
SWS |
ECTS |
Prüfungsform |
221180a |
Journalistische Grundlagen |
S |
4 |
4 |
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* kennzeichnet Prüfungsvorleistungen