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Modul Werbe- und Wettbewerbsrecht

(Advertising and Competition Law)

Modul:224602 Werbe- und Wettbewerbsrecht (Pflichtmodul im Hauptstudium)
Modulverantwortlicher:Prof. Gabriele Kille
ECTS-min./max.: 3 / 3
Workload: 15 Termine zu je 2 SWS = 22,5 Zeitstunden
Vor- bzw. Nachbereitung:
15 Termine zu je 3 SWS = 33,75 Zeitstunden
Prüfungsvorbereitung:
4 Tage zu je 8 Zeitstunden = 32 Zeitstunden
Gesamter Zeitaufwand (Workload) = 88,25 Zeitstunden
Modulprüfung: KL, 60 Min
Formale Zulassungsvoraussetzungen: keine
Kompetenzprofil
Lernergebnisse:In diesem Modul werden die für die Planung und Gestaltung von Werbeinhalten relevanten rechtlichen Aspekte vermittelt; Werbung bzw. Marketing/Marktkommunikation ist immer von gesetzlichen und von personell-organisatorischen Faktoren abhängig.
Das Modul ermöglicht den Studierenden, diese Bedingungs- und Rahmenfaktoren zu berücksichtigen.
Nach Abschluss des Modul können die Studierenden:
- die rechtlichen Grenzen von Werbekonzeptionen und Inhalten einordnen und anwenden.
- Die Beschränkungen und Rahmenbedingungen der Werbung, die der Gesetzgeber mit dem Urheberrecht, dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht setzt, erkennen und bei ihren Konzeptionen berücksichtigen.
- grundlegend relevante Gesetze bzw. Gesetzbücher zu Rate ziehen und deren teilweise widerstreitenden Interpretationen geltenden Rechts durch verschiedene Urteile in Bezug zueinander stellen
- die fließenden Übergänge zwischen Recht und Ethik, die für die Konzeption, inhaltliche Ausgestaltung und die Durchführung von Werbemaßnahmen und deren gesamte Planung notwendig sind, erkennen

Durch die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen können die Studierenden diese bei der Konzeption von Kommunikationmaßnahmen einfließen lassen und/oder Kunden und andere Teammitglieder auf die Möglichkeit auftretender Probleme in diesem Kontext hinweisen.

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Voraussetzung für dieses Modul: -
Dieses Modul ist Voraussetzung für:-
beinhaltet folgende Lehrveranstaltung(-en):
EDV-Nr Lehrveranstaltung Art  SWS  ECTS  Prüfungsform
224602a Werbe- und Wettbewerbsrecht V 2 3
* kennzeichnet Prüfungsvorleistungen