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FAQ

Master

Hier finden Sie eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen.

 

Auf den Webseiten der Studiengänge finden Sie eine Übersicht, welche optionalen Unterlagen (z.B. Motivationsschreiben, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeiten, Empfehlungsschreiben, etc.) Sie noch einreichen können und wie diese in Ihre Bewerbung einfließen.

Das ist leider nicht möglich. Sie können Sich nur für einen Masterstudiengang an der HdM bewerben.

Auf die meisten Masterstudiengänge können Sie sich nur zum Wintersemester bewerben. Die Bewerbung öffnet Mitte Mai, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.

 

Die Studiengänge „Computer Science and Media“ und „Master of Media Research“ lassen auch zum Sommersemester zu. Der Bewerbungsschluss ist hierfür der 15. Januar.

Sie können Sich auch bewerben, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht haben. Bitte reichen Sie dann zu Ihrer Bewerbung Ihren aktuellen Notenspiegel (mit ermittelter, gewichteter Durchschnittsnote und Angabe der Gesamt-ECTS) sowie Ihre Anmeldung zur Abschlussarbeit ein.

Spätestens zum Vorlesungsbeginn müssen Sie alle Ihre Prüfungsleistungen abgelegt und bestanden haben und Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen.  

Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung auf einen berufsbegleitenden Masterstudiengang eine einjährige Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss erforderlich ist.

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie noch nicht alle Studienleistungen in ihrem jetzigen Studiengang erbracht haben. Ausnahme: Für berufsbegleitende Masterstudiengänge ist jedoch ein Hochschulabschluss und Berufserfahrung erforderlich.

 

Für die Bewerbung wird dann eine vorläufige Note herangezogen. Diese stellt Ihnen in der Regel Ihre jetzige Hochschule aus. Offene oder noch nicht benotete Leistungen fließen in die Berechnung vorläufige Note nicht mit ein.

 

Sie können Ihre vorläufige Note auch selbst berechnen: Dazu müssen Sie für jedes Fach die Note mit den ECTS-Punkten des Faches multiplizieren, diese alle Fächer aufsummieren und durch die Gesamtzahl der ECTS all dieser Fächer dividieren (ECTS-gewichteter Durchschnitt).

 

Wenn Sie Ihre eigene Berechnung nutzen, muss diese trotzdem noch von Ihrer jetzigen Hochschule bestätigt werden.

Wenn Sie in Ihrem grundständigen Studiengang weniger als 210 ECTS erbracht haben, müssen Sie sogenannte Angleichungsleistungen erbringen. Diese werden in einem individuellen Learning Agreement festgelegt.

Die Masterstudiengänge an der HdM sind konsekutiv, das heißt, sie bauen auf bestimmten Studiengängen und damit verbundenen Studieninhalten auf. Sie können sich nur erfolgreich auf einen Masterstudiengang bewerben, wenn Ihr Bachelorstudiengang diese Inhalte abdeckt (z.B. eine bestimmte Credit-Anzahl in einem bestimmten Fachbereich beinhaltet) oder, wenn Ihr Bachelor 180 ECTS hatte, Sie noch fehlende Inhalte in den Angleichungsleistungen erbringen.

 

Die meisten Studiengänge haben Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen auf Ihren Webseiten veröffentlicht – schauen Sie unbedingt dort vor Ihrer Bewerbung nach.

Falls Sie Fragen haben oder nicht sicher sind, kontaktieren Sie den Studiengang.

Wenn Sie Ihren Bachelor im Ausland gemacht haben, müssen Sie sich Ihren Abschluss beim Studienkolleg in Konstanz anerkennen lassen. Dieser Prozess dauert einige Wochen - planen Sie also genug Zeit ein. Mehr Informationen zur Anerkennung finden Sie beim Studienkolleg Konstanz.

 

Als ausländische/r Bewerber/in müssen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse einreichen (Sprachenzertifikat: z.B. TestDaF oder TelC).

Weitere Informationen für ausländische Bewerber/innen finden Sie hier: https://www.hdm-stuttgart.de/studieninteressierte/bewerber/auslaendische_bewerber

Da die Masterstudiengänge an der HdM nur drei Semester umfassen (bzw. fünf bei berufsbegleitenden Masterstudiengängen), ist es nicht möglich, sich auf ein höheres Semester zu bewerben. Es ist jedoch möglich, bei einer erfolgreichen Bewerbung bisher erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anrechnen zu lassen. Bitte kontaktieren Sie den Studiengang, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Den ersten Teil der Bewerbung schließen Sie online im Bewerbungsportal für Masterstudiengänge ab.

 

Ihre Dokumente in Papierform können Sie persönlich im Studienbüro abgeben, in unseren Postkasten werfen, oder per Post an folgende Adresse senden:


Hochschule der Medien
-Studienbüro-
Nobelstraße 10
70569 Stuttgart

Die Mitarbeiterinnen des Weiterbildungszentrums der HdM beraten Sie hierzu gerne.

Pflichtangaben werden im Online-Bewerbungsformular mit einem Stern gekennzeichnet. Diese Felder müssen Sie ausfüllen, um die Online-Bewerbung abschicken zu können. Felder, die nicht als Pflichtfelder gekennzeichnet sind, füllen Sie aus, sofern diese Angaben auf Sie zutreffen bzw. Sie diese Daten angeben möchten.

Die Pflichtangaben sind erforderlich aufgrund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen (Hochschulvergabeordnung, HVVO) in der derzeit gültigen Fassung. Die einzelnen Daten werden nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Studienbewerbern, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschulen vom 28. August 1992 (kurz VpD genannt) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Ziffer 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und § 12 Landeshochschulgesetz (LHG) erhoben.

Nach Abschluss des jeweiligen Zulassungsverfahrens werden alle personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht.

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