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BAföG

Förderung Studierender

Stand vom 13.11.2013

Förderung

Allgemeine Studienförderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 1. Oktober 1971 gewährt werden.

Vorbedingung

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert Studenten und Auszubildende, wenn sie die Mittel für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufbringen können.
Nach § 48 Absatz 1 BAföG muss vom 5. Studiensemester an eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden, in der die Eignung des Studierenden für sein Studium bestätigt wird.

Dauer der Förderung

Die Förderung wird maximal für acht Semester inklusive praktischer Studiensemester gewährt.

Anspruch berechnen

Mit dem BAföG-Rechner kann die Höhe des Anspruches direkt am Computer berechnet werden, sofern alle anderen Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung zutreffen.

Anträge

Antragsformulare und Formblätter sind wie folgt erhältlich: BAföG kann jetzt auch direkt online beantragt werden:

persönliche Beratung und Telefonsprechzeiten

Persönliche Beratungen finden beim Studierendenwerk Stuttgart in der Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart, statt.
Sprechzeiten und Ansprechpartner finden sich hier.
Infotelefon: 0711 4470 - 1132
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41

Informationen rund um das Thema BAföG im Internet:

Das Studierendenwerk

Das Studierendenwerk Stuttgart wurde durch Gesetz vom 4. Februar 1975 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Stuttgart errichtet. Im Zusammenhang mit den Hochschulen obliegt ihm die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden. Es bearbeitet in Auftragsverfahren Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
In eigener Verwaltung stehen:
  • Betrieb von Mensen und einer Zentralküche
  • Planung, Bau und Verwaltung con Studierendenwohnheimen
  • Errichtung und Unterhaltung von Erfrischungsräumen
  • Gewährung von Bar- und Sachunterstützung und günstigen Darlehen

Wohnheimverwaltung des Studierendenwerks Stuttgart

Rosenbergstraße 18, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 9574 470