|
Absolventen der HdM können als geeignete Ausbilder in Unternehmen anerkannt werden, sofern einige Voraussetzungen verfüllt werden.
- Persönliche Eignung, d.h. im wesentlichen nicht vorbestraft.
- Fachliche Eignung, d.h. eine Lehre in entsprechender Fachrichtung abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben
- Berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Diese Kurse und Prüfungen können an der HdM durch die Vorlesungen Management, Personalwirtschaft, Arbeitspädagogik, Arbeitsrecht und Psychologie erworben werden
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss ein Antrag bei der IHK gestellt werden, um diese Zusatzqualifikation zu erlangen.
|