Um herauszufinden wann Vorlesungen stattfinden, steht auf der Website der HdM unter dem Reiter: Studierende – Stundenplan und SB-Funktionen – Persönlicher Stundenplan" ein Link zur Verfügung. Die Stundenpläne sind über das Stundenplansystem "Starplan" abrufbar. Hier kann das Semester geplant und alle Vorlesungen mit Uhrzeiten in einem Stundenplan angezeigt werden.
Der Studienanspruch erlischt automatisch, wenn nach Abschluss des 4. Studiensemesters noch Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium offen sind. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn ein Drittversuch nicht bestanden wurde oder es bereits drei Drittversuche gab und ein weiter Zweitversuch nicht bestanden wird.
Der Test dient lediglich zur Selbsteinschätzung: Sie bekommen am Ende ein Ergebnis, das nur für Sie relevant ist. Im Notenspiegel wird nur vermerkt, dass Sie daran teilgenommen haben.
Solche Module müssen über das Formular angemeldet werden.
Um sich für eine Prüfung anzumelden, steht an der HdM ein bestimmter Zeitslot zur Verfügung. Dieser liegt meistens nach der ersten Hälfte der Vorlesungszeit und wird rechtzeitig im Hochschulterminkalender (und auch per E-Mail) bekannt gegeben. In dieser Zeit müssen Sie sich online in den SB-Funktionen für alle Prüfungen anmelden, welche Sie im laufenden Semester absolvieren wollen. Gegebenenfalls müssen einzelne Prüfungsleistungen oder Zusatzmodule schriftlich über das Formular beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Wenn eine Prüfungsvorleistung (PV) nicht bestanden wurde, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Bei einer Prüfungsleistung (PL) sieht das allerdings anders aus. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung im Erstversuch muss im nächsten Semester wiederholt werden (Zweitversuch). Zum Zweitversuch wird man im darauffolgenden Semester automatisch angemeldet. Sollte auch dieser nicht bestanden werden, ist gegebenenfalls ein Drittversuch möglich. Im gesamten Studium sind jedoch maximal drei Drittversuche möglich. Für einen Drittversuch muss man sich schriftlich bei der Prüfungsverwaltung anmelden.
Man kann nur von schriftlichen Klausuren zurücktreten bzw. bei praktischen Abgaben nur dann, wenn das Thema noch nicht bekannt ist und mit der Arbeit noch nicht begonnen wurde. Der späteste Rücktrittstermin ist meistens ca. 3 Wochen vor der Prüfungsphase. Dafür muss dieses Formular bei der zuständigen Prüfungsverwaltung abgegeben werden.
Grundsätzlich können bereits im ersten Semester Wahlmodule belegt werden. Ab dem 4. Semester ist die Belegung von Wahlmodulen jedoch nach der Regelstudienzeit eingeplant und dieses Vorgehen wird auch so empfohlen, um die rechtzeitige Beendigung des Grundstudiums nicht zu gefährden.
Der Schwerpunkt muss zeitgleich mit der Anmeldung zu den Prüfungen für das dritte Studiensemester gewählt werden. Dies erfolgt über das Anmeldeformular.
Das Praxissemester kann auch in Teilen erfolgen, auch zwei Praktika à 3 Monate sind möglich, dies muss jedoch vorher mit dem Leiter des Praktikantenamtes abgesprochen werden
Die Vetragslaufzeit für das Praxissemesters beträgt 26 Wochen. Für die erfolgreiche Anerkennung muss ein Minimum von 100 Arbeitstagen innerhalb der Vertragsdauer nachgewiesen werden. Krankheitstage sind dabei nicht als Arbeitstag zu bewerten.
Sie müssen dafür dieses Formular benutzen: Anrechnung von Prüfungsleistungen. Der Termin dafür ist meistens parallel zur Prüfungswoche.
Sie können Module aus Ihrem bisherigen Studium unter drei Bedingungen anrechnen lassen: