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Aufenthalt

 

 

 

(1) Anmeldung im Bürgerbüro
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland eine Meldepflicht besteht, das heißt, Sie müssen sich auf jeden Fall nach der Einreise innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro anmelden. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige. Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Zur Anmeldung benötigen Sie neben dem Anmeldeformular auch Ihren Personalausweis/Reisepass und eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Diese ist vom Vermieter auszufüllen und zu unterschreiben. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Vermieter, dass Sie tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnen.
(2) Anmeldung GEZ
(3) Eröffnung eines Bankkontos
(4) Antrag auf Aufenthaltstitel für Nicht-Eu Bürger
(5) Abschluss einer Krankenversicherung oder einer anderen Versicherung

Deutschland verfügt über ein unfassendes Sozialversicherungssytem. Basis dafür ist das so genannte Solidaritätsprinzip. Die Sozialversicherung besteht aus der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag muss Abgaben für die Sozialversicherung leisten, die direkt vom Gehalt abgebucht werden. Stipendiaten sind von der Sozialversicherungspflicht, mit Ausnahme der Krankenversicherung, befreit. Ausführliche Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie auf der Euraxess Website.

Wir empfehlen neben der Krankenversicherung zusätzlich eine Haftpflichtversicherung.

a) Aufenthalt mit Arbeitsvertrag der Hochschule

Bei einem Aufenthalt mit einem Arbeitsvertrag an der Hochschule der Medien müssen Sie einen gesetzlich festgelegten Beitrag zu den Sozialversicherungen entrichten.

Sobald Sie Ihre Arbeitsstelle angetreten haben, übernimmt die Personalabteilung die für die Anmeldung zur Versicherung erforderlichen Schritte. Sie melden sich bei der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenversicherung an, die dann die weiteren Sozialversicherungsträger unterrichtet.

b) Aufenthalt mit Stipendium

Erhalten Sie ein Stipendium, müssen Sie sich privat versichern. Dies können Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland tun.

Häufig vermittelt der Stipendiengeber eine Krankenversicherung für den Deutschlandaufenthalt.  

(6) ggf. Anmeldung der Kinder in Schule oder Kindergarten
(7) ggf. Anmeldung PKW
(8) ggf. Anmeldung Sprachkurs