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Einreise

(1) Einen Reisepass oder ein gleichwertiges Ausweisdokument, das für die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland gültig sein muss.
(2)

Bevor Sie einen Aufenthalt in Deutschland planen, sollten Sie klären, ob Sie ein Visum benötigen.

Im Allgemeinen benötigen Ausländer ein Visum für die Einreise nach Deutschland, wenn sie dort Forschen und Lehren wollen. Befreiungen und Erleichterungen von dieser Pflicht gelten für Bürger eines EU- oder EWR- Landes und Angehörige aus Ländern mit denen die Europäische Union bzw. die Bundesrepublik besondere Vereinbarungen getroffen haben. Eine Staatenliste und detaillierte Informationen finden sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Das Visum dient zur Einreise und muss durch eine Aufenthaltserlaubnis in der zuständigen Ausländerbehörde ersetzt werden. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten), ein Nationales Visum (Aufenthalt über drei Monate, Berechtigung zur Erwerbstätigkeit) oder ein Forscher-Visum (Forscher aus Nicht EU-Staaten).

a) Einreise ohne Visum

Beträgt Ihre Aufenthaltsdauer mehr als drei Monate, muss entweder eine Freizügigkeitsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis (Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, USA) bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.

b) Einreise mit Visum

Wenn Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag in einer deutschen Botschaft oder in einem Konsulat in Ihrem Heimatland. Die Erstellung eines Visums kann sechs bis acht Wochen dauern. Jede einreisende Person benötigt ihr eigenes Visum. Sollten Sie in ein weiteres EU-Land während Ihres Aufenthaltes reisen wollen (z.B. zu einer Konferenz), beantragen Sie für dieses Land ebenfalls ein Visum. 
Adressen deutscher Auslandsvertretungen

(3) Bestätigung über Ihre Finanzierung (Gehalt aus Ihrem Heimatland/ Stipendiennachweis) in Deutsch oder Englisch.
(4) Gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie vom Abiturzeugnis, vom Hochschulabschlusszeugnis, der Promotionsurkunde in Deutsch oder Englisch.
(5)

Mehrere biometrietaugliche Passfotos für die verschiedenen Ausweise, die Ihnen während des Aufenthalts ausgestellt werden

Wichtig: Beachten Sie die Passbildvorgaben des Auswärtigen Amtes

(6) Falls Ihre Ehepartner und/oder Kinder mitreisen, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde(n), möglichst mit deutscher Übersetzung.
(7) Eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung, falls der Versicherungsschutz auch für Deutschland gilt (bitte denken Sie daran, dass Sie für sich und Ihre Familie vom ersten Tag an in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten).
(8)

Falls Sie in Ihrem Heimatland eine Haftpflichtversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob diese auch für Deutschland gelten.

Bitte bringen Sie entsprechende Unterlagen mit.

(9) Internationalen Impfpass, gegebenenfalls eine Erklärung über besondere oder frühere Krankheiten (eventuell kürzlich aufgenommene Röntgenaufnahmen) sowie derzeit benötigte Medikamente.
(10) Internationaler Führerschein
(11)

Denken Sie beim Packen an die richtige Kleidung!

Das Wetter in Stuttgart ist sehr wechselhaft. Es gibt vier Jahreszeiten, aber auch im Sommer gibt es oft Regen und kühle Temperaturen.
Sie sollten auf jeden Fall Kleidung mitbringen, die auch für kühlere Temperaturen und Regen geeignet ist.

(12)

Die elektrischen Anschlüsse in Deutschland sind für 220-240 Volt, 50 Hertz Wechselstrom und für Euronorm-Stecker ausgelegt.

Sie müssen also Adapter und Transformatoren mitbringen, wenn Ihre Geräte andere technische Parameter aufweisen.