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Informationen zu Lehraufträgen

Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) vermitteln wir eine praxisorientierte Lehre und betreiben anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung.

 

Pro Semester ergänzen rund 200 Lehrbeauftragte die Lehre der HdM-Professor*innen durch spezifische Wissensvermittlung aus der aktuellen Arbeitswelt. Wir befähigen Studierende zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis und zu selbstständiger Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Methoden. Wertvolles Know-How aus der Praxis ist für unsere Lehre an der HdM von großer Bedeutung. Die Weiterentwicklung und Förderung unserer Lehrbeauftragten ist uns wichtig. Hierfür stehen verschiedene Förderprogramme und Karrieremöglichkeiten zur Verfügung.

 

Sie möchten gerne als Lehrbeauftrage*r an unserer Hochschule lehren? Gerne leiten wir Ihre Anfrage intern weiter und prüfen, ob ein Bedarf für Ihren Themenbereich vorhanden ist. Bitte geben Sie bei einer Anfrage zu einem Lehrauftrag zwingend die entsprechende Fakultät bzw. den Studiengang an und stellen Sie Ihr Themenfeld kurz vor. Damit wir Sie in unserem Talentpool aufnehmen und Ihre Daten intern weiterleiten können, stimmen Sie bitte in Ihrer E-Mail der HdM Talentpool - Einwilligungserklärung zu. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den einzelnen Studiengängen unserer drei Fakultäten Druck und Medien, Electronic Media und Information und Kommunikation. Anlaufstelle für internationale Gastwissenschaftler*innen ist das Akademische Auslandsamt der Hochschule der Medien.

 

Weitere Informationen und FAQs zum Lehrauftrag an der HdM finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung.

 

Werden Sie Teil unserer praxisnahen Lehre und gestalten Sie mit uns die Zukunft.

 

Wir studieren, um die Welt zu verstehen.
Wir wissen, um uns kritisch zu hinterfragen.
Wir machen, um Neues zu wagen.

 

Wir sind die HdM.

 

FAQs für Ihre Bewerbung als Lehrbeauftragte an der HdM

Sie haben Fragen zum Thema Lehrauftrag an der HdM? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.


Bitte lassen Sie uns eine Anfrage per E-Mail an lehrauftrag@hdm-stuttgart.de unter Angabe Ihres Themenfeldes und der entsprechenden Fakultät bzw. dem Studiengang zukommen. Gerne leiten wir Ihre Anfrage intern weiter und prüfen, ob ein Bedarf für Ihren Themenbereich vorhanden ist.

Kommt ein Lehrauftrag zustande, werden die entsprechenden hochschulinternen Formulare ausgefüllt.

Voraussetzungen für Lehrbeauftragte regelt § 56 LHG. Lehrbeauftragte müssen grundsätzlich über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen und eine pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist, vorweisen und nach Vorbildung, Fähigkeit und fachlicher Leistung dem für sie vorgesehenen Aufgabengebiet entsprechen.

Bewerbungs- und evtl. Fahrtkosten können nicht übernommen werden. Sie können diese anfallenden Kosten ggf. steuerlich geltend machen.

Wenn für Ihr Themenfeld ein Bedarf besteht und Sie die Zusage für einen Lehrauftrag erhalten haben, wird Ihnen die entsprechende Fakultät vor Beginn des Lehrauftrags folgende Unterlagen zukommen lassen: Lehrauftrag, Personalbogen, Abrechnungsformular und Hinweise für Lehrbeauftragte. Das jeweilige Fakultätssekretariat ist der erste Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der Lehrbeauftragten.

Beachten Sie bitte, dass nur Lehraufträge im Umfang von max. 8 Semesterwochenstunden (SWS) gleichzeitig (über alle Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg hinweg) vergeben werden dürfen!

Bei einem Folgelehrauftrag wird nur der neue Lehrauftrag benötigt.

Die Lehrbeauftragten stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Baden-Württemberg.

Beachten Sie bitte, dass nur Lehraufträge im Umfang von max. 8 SWS gleichzeitig (über alle Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg hinweg) vergeben werden dürfen! An einem Tag dürfen in Summe nicht mehr als 8 SWS gehalten werden.

Für Lehrbeauftragte gibt es keine Probezeit.

Lehrbeauftragte erhalten eine Einzelstundenvergütung von 40,00 Euro pro Semesterwochenstunde (SWS). Damit sind auch sämtliche, evtl. entstandene Reisekosten abgegolten. Die Vergütungssätze beziehen sich auf eine Vorlesungs-/Unterrichtsstunde von mindestens 45 Minuten. In der Vergütung sind folgende Punkte mit abgegolten:

  • Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung
  • die Lehrveranstaltung
  • Prüfungen (die Verpflichtung zur Vorbereitung, Durchführung und Korrektur einer Prüfung ergibt sich aus der jeweils gültigen SPO)
  • Zeitaufwand für den Weg zur Lehrveranstaltung
  • Reisekosten

Die Vergütung erfolgt nach Beendigung des Semesters gegen Vorlage des Abrechnungsformulars. Die Abrechnungen sind mit Originalunterschriften einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Abrechnungsformular auch als Scan per E-Mail oder Fax übersandt werden. Das Honorar wird Ihnen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung überwiesen.