Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) vermitteln wir eine praxisorientierte Lehre und betreiben anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung.
Pro Semester ergänzen rund 200 Lehrbeauftragte die Lehre der HdM-Professor*innen durch spezifische Wissensvermittlung aus der aktuellen Arbeitswelt. Wir befähigen Studierende zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis und zu selbstständiger Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Methoden. Wertvolles Know-How aus der Praxis ist für unsere Lehre an der HdM von großer Bedeutung. Die Weiterentwicklung und Förderung unserer Lehrbeauftragten ist uns wichtig. Hierfür stehen verschiedene Förderprogramme und Karrieremöglichkeiten zur Verfügung.
Sie möchten gerne als Lehrbeauftrage*r an unserer Hochschule lehren? Gerne leiten wir Ihre Anfrage intern weiter und prüfen, ob ein Bedarf für Ihren Themenbereich vorhanden ist. Bitte geben Sie bei einer Anfrage zu einem Lehrauftrag zwingend die entsprechende Fakultät bzw. den Studiengang an und stellen Sie Ihr Themenfeld kurz vor. Damit wir Sie in unserem Talentpool aufnehmen und Ihre Daten intern weiterleiten können, stimmen Sie bitte in Ihrer E-Mail der HdM Talentpool - Einwilligungserklärung zu. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den einzelnen Studiengängen unserer drei Fakultäten Druck und Medien, Electronic Media und Information und Kommunikation. Anlaufstelle für internationale Gastwissenschaftler*innen ist das Akademische Auslandsamt der Hochschule der Medien.
Weitere Informationen und FAQs zum Lehrauftrag an der HdM finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung.
Werden Sie Teil unserer praxisnahen Lehre und gestalten Sie mit uns die Zukunft.
Wir studieren, um die Welt zu verstehen.
Wir wissen, um uns kritisch zu hinterfragen.
Wir machen, um Neues zu wagen.
Wir sind die HdM.
FAQs für Ihre Bewerbung als Lehrbeauftragte an der HdM
Sie haben Fragen zum Thema Lehrauftrag an der HdM? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Kommt ein Lehrauftrag zustande, werden die entsprechenden hochschulinternen Formulare ausgefüllt.
Beachten Sie bitte, dass nur Lehraufträge im Umfang von max. 8 Semesterwochenstunden (SWS) gleichzeitig (über alle Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg hinweg) vergeben werden dürfen!
- Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung
- die Lehrveranstaltung
- Prüfungen (die Verpflichtung zur Vorbereitung, Durchführung und Korrektur einer Prüfung ergibt sich aus der jeweils gültigen SPO)
- Zeitaufwand für den Weg zur Lehrveranstaltung
- Reisekosten