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Angleichungsleistungen

Angleichungsleistungen Bachelor-/Masterstudium

Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in 3-semestrigen Masterstudiengängen auch dann möglich, wenn diese im Rahmen des Bachelorstudiums weniger als 210 ECTS erworben haben. Allerdings ist in diesem Fall vor der Aufnahme des Studiums ein individueller Abgleich der im und nach dem Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen mit den für das angestrebte Masterstudium notwendigen Eingangskompetenzen und -qualifikationen erforderlich. Der Kompetenzerwerb nach dem Bachelorstudium kann beispielsweise auch durch einschlägige berufliche Erfahrungen erfolgen.


Werden im Rahmen des Abgleichs der Kompetenzen, der in der Regel vom Studiendekan oder Mitgliedern der Auswahlkommission des angestrebten Masterstudiengangs vorgenommen wird, Lücken im Kompetenz- und Qualifikationsprofil des Bewerbers festgestellt, so wird vom Studiendekan beziehungsweise dem Mitglied der Auswahlkommission ein Learning Agreement vorgeschlagen, das darauf abzielt, die identifizierten Lücken zu schließen. Im Rahmen des Learning Agreements können beispielsweise Bachelorveranstaltungen, eigenständige wissenschaftliche Arbeiten oder auch Praktika vorgeschlagen werden. Wird dieser Vorschlag von dem Bewerber akzeptiert und bei der Immatrikulation unterschrieben eingereicht, sind die im Learning Agreement festgelegten Leistungen als sogenannte Angleichungsleistungen bis zur Anmeldung der Masterthesis zu erbringen. Die Angleichungsleistungen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote des Masterabschlusses nicht miteinbezogen. Sie können jedoch auf Antrag im Zeugnis ausgewiesen werden. Angleichungsleistungen können innerhalb der Studienhöchstdauer, die bei den 3-semestrigen Masterstudiengängen sechs Semester beträgt, beliebig oft wiederholt werden. Umfassen die vereinbarten Angleichungsleistungen praktische Studienzeiten, so sind dies verpflichtende praktische Studienzeiten analog zu praktischen Studienzeiten in Bachelorstudiengängen.


Weitere Details zu den Angleichungsleistungen sind der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen. Der Abgleich erworbener und notwendiger Kompetenzen und Qualifikationen kann bereits im Vorfeld der Einreichung der Bewerbung vorgenommen werden. Somit kann das abgezeichnete Learning Agreement gleich mit der Bewerbung eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Bewerbung und Zulassung auch ohne diesen vorherigen Abgleich möglich. Allerdings steht eine Einschreibung dann bis zur Einreichung des Learning Agreements unter einem Widerrufsvorbehalt und kann von der Hochschule der Medien wieder zurückgenommen werden. Das Learning Agreement muss spätestens am ersten Vorlesungstag eingereicht werden. Um bereits im Vorfeld einer Bewerbung Klarheit über den gegebenenfalls notwendigen Umfang der Nacharbeit zu haben, ist es empfehlenswert bereits vor der Bewerbung ein entsprechendes Beratungsgespräch wahrzunehmen. Sollte das vorgeschlagene Learning Agreement eine wissenschaftliche Arbeit oder ein Praktikum umfassen, können diese unmittelbar angegangen werden. Dies geschieht jedoch auf eigenes Risiko des Bewerbers und hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.