Semesterbeiträge
Jede/r immatrikulierte Studierende/r hat pro Semester die folgenden Beiträge zu bezahlen (gültig ab WS 2024/25):
- Verwaltungskostenbeitrag bis 31.12.2024 70,00 Euro und ab 01.01.2025 80,00 Euro
- Beitrag der Verfassten Studierendenschaft (VS) 15,00 Euro
- Beitrag für das Studierendenwerk Stuttgart in Höhe von 96,50 Euro
Bei Fragen zur Zusammensetzung des Beitrags der VS wenden Sie sich bitte an die Verfasste Studierendenschaft.
Rückmeldefristen
Während des Rückmeldezeitraums sind die Gebühren und Beiträge für das kommende Semester zu entrichten. Momentan gelten folgende Rückmeldefristen:
- für ein Sommersemester bis 01. Februar
- für ein Wintersemester bis 01. August
Bei einer Rückmeldung nach o.g. Terminen muss zusätzlich eine Säumnisgebühr i.H.v. 10,00 Euro entrichtet werden.
Sonstige Gebühren:
Bitte beachten Sie, dass weitere Gebühren anfallen können.
Für berufsbegleitenden, weiterbildende Studiengänge werden gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der Hochschule der Medien extra Studiengebühren erhoben. Hierfür gelten gesonderte Regelungen.
Rücktritt:
Sollten Sie von Ihrem Studienplatz zurücktreten, so können Sie sich Ihre bereits gezahlten Gebühren (Verwaltungskostenbeitrag und Beitrag der VS) über den folgenden Antrag zurückzahlen lassen. Der Antrag auf Rückerstattung der Gebühren beim Studierendenwerk muss bis zum Ende des 1. Monats des Semesters beim Studierendenwerk eingegangen sein. Bitte beachten Sie die aktuelle Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart.
Hinweis zur Rückerstattung von Beiträgen
Gemäß § 12 Landeshochschulgebührengesetz wird bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit der Verwaltungskostenbeitrag von der HdM erstattet. Ein Gleiches gilt für die Rückerstattung des Beitrags zur Verfassten Studiernendenschaft auf Grundlage von § 4 der VS-Beitragssatzung. Gemäß § 6 Abs. 3 der Beitragsordnung des Studentenwerks wird der Studentenwerksbeitrag auf Antrag beim Studentenwerk erstattet, wenn die Exmatrikulation zum Ende des 1. Monats des Semesters erfolgt ist. Der Antrag muss bis zum Ende des 1. Monats des Semesters beim Studentenwerk Stuttgart eingegangen sein.