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Studienfachwechsel

Studienfachwechsel / Anrechnung von Studienleistungen / Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Studienfachwechsel

Beim Studienfachwechsel gelten je nach persönlicher Situation unterschiedliche Bedingungen. Wichtig ist zum Beispiel, ob der angestrebte neue Studiengang als vergleichbar gilt mit dem bisherigen Studiengang.
 

Vergleichbarkeit von Studiengängen

  • Studiengänge sind vergleichbar, wenn sie sich in den Qualifikationszielen und in den im Studium vermittelten Kompetenzen nicht wesentlich unterscheiden.
  • Innerhalb der HdM gelten folgende Bachelor-Studiengänge als vergleichbar im Grundstudium:
    - Druck- und Medientechnologie / Digital Publishing <> Print-Media-Management / Wirtschaftsingenieurwesen Medien <> Verpackungstechnik
    - Medieninformatik <> Mobile Medien
    - Online-Medien-Management <> Wirtschaftsinformatik und Digitale Medien (nur bis Immatrikulation Sommersemester 2016)
  • Auskunft zur Vergleichbarkeit von Studiengängen anderer Hochschulen an der HdM erteilt das HdM Studienbüro.
     

Bewerbung für einen vergleichbaren Studiengang:

  • Wer zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist, wird vom Vergabeverfahren für Studienanfänger in diesem vergleichbaren Studiengang ausgeschlossen (HZVO §21, 2). D.h. bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Exmatrikulation im bisherigen vergleichbaren Studiengang vorliegen.
  • Bei ausreichend anrechenbaren Leistungen ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (siehe unten) eines vergleichbaren Studiengangs möglich. Die Exmatrikulation im bisherigen Studiengang ist dann spätestens bei Einschreibung in den neuen Studiengang vorzulegen.
  • Wer bereits einen vergleichbaren Studiengang studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren hat (z.B. wegen endgültig nicht bestandenen Prüfungen oder Fristüberschreitung), kann keine Zulassung in einem vergleichbaren Studiengang erhalten. (LHG §60, 2, 2)
  • Bei Bewerbung an einer anderen Hochschule wird eventuell eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Diese Bescheinigung darüber, dass der Prüfungsanspruch im bisherigen Studiengang noch besteht, erhalten HdM-Studierende in der Prüfungsverwaltung der HdM
     

Bewerbung für einen nicht-vergleichbaren Studiengang:

  • Eine Bewerbung in einen nicht-vergleichbaren Studiengang ist grundsätzlich möglich, auch bei verlorenem Prüfungsanspruch im bisherigen nicht-vergleichbaren Studiengang.
  • Ausnahme:
    HdM-Studierende, die im bisherigen nicht-vergleichbaren HdM-Studiengang eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, die zugleich im angestrebten neuen HdM-Studiengang als Pflichtmodul erbracht werden muss, können bei einer "Anrechnung von Amts wegen" dieser endgültig nichtbestandenen Prüfungsleistung keine Zulassung erhalten. --> Zur "Anrechnung von Amts wegen" siehe unten.
     

Bewerbungsverfahren für einen Studienfachwechsel

  • Die Bewerbung für einen Studienfachwechsel an der HdM zum jeweils kommenden Semester läuft über das reguläre Bewerbungsverfahren der HdM:
    www.hdm-stuttgart.de/studieninteressierte/bewerber/bewerbung
  • Bei Studienbewerbern, die aktuell bereits im dritten oder einem höheren Semester in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben sind und diesen grundständigen Studiengang wechseln möchten, ist der schriftliche Nachweis über eine studienfachliche Beratung erforderlich. Diese Bescheinigung muss spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden (LHG §60, 2, 5).
    --> Bei Fragen zum Studienfachwechsel an der HdM und für den Nachweis des verpflichtenden Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der HdM.
     

Ansprechpartner bei Fragen

  • Auskunft zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen bei Vorstudienzeiten erteilt das HdM Studienbüro.
     

Anrechnung von Studienleistungen an der HdM

  • Bei der Anrechnung von Studienleistungen findet die Satzung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule der Medien (Stand 31.01.2020) Anwendung.
  • Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt, "sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden." (Anrechnungssatzung der HdM, §1, 1)
  • Für eine Einschätzung der Anrechenbarkeit von Studienleistungen sind daher die Beschreibungen und Kompetenzprofile der betreffenden Studienmodule zu vergleichen. Hierfür empfiehlt sich eine Gegenüberstellung der Modulbeschreibungen der betreffenden Studienmodule im bisherigen und angestrebten neuen Studiengang in Form einer Tabelle.
    - Die Modulverlaufspläne der HdM-Studiengänge stehen in Teil B der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) der HdM
    - Die Modulbeschreibungen für die HdM-Studiengänge finden sich online unter www.hdm-stuttgart.de/studieninhalte
    - Die Modulbeschreibungen von erbrachten Studienleistungen an einer anderen Hochschule erhalten Sie dort. 
  • Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt auf Modulebene. Eine Teilanerkennung von Studienmodulen auf Basis einzelner erbrachter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.
     

Anrechnungsverfahren

  • Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt auf Antrag. Der Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von 8 Wochen nach Aufnahme des Studiums an der Hochschule beim Studiendekan des neuen Studiengangs zu stellen. (Anrechnungssatzung der HdM, §6, 1)
  • Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist die Teilnahme an einem studienfachlichen Beratungsgespräch erforderlich, um die Einreichung eines Antrags auf Anrechnung und die mögliche Einstufung in ein höheres Fachsemester vorab zu klären.
    --> Zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester siehe unten
  • Ausnahme "Anrechnung von Amts wegen" bei HdM-Studierenden:
    "Bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HdM werden erbrachte Prüfungsleistungen, sowie Prüfungsfehlversuche, die in dem abgebenden und dem aufnehmenden Studiengang erbracht werden müssen, nach Anhörung von Amts wegen angerechnet, sofern es sich um identische oder äquivalente Prüfungsleistungen handelt. Als identisch gelten Prüfungsleistungen mit gleicher Modul-/Lehrveranstaltungsnummer (Modul-/LV-Nummer) gemäß Besonderem Teil der Studien- und Prüfungsordnung". (Anrechnungssatzung der HdM, §6, 3)
     

Ansprechpartner bei Fragen

  • Für Fragen zur konkreten Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen ist der/die jeweilige Studiendekan/in des neuen Studiengangs zuständig.

 

Anrechnung von Studienzeiten bei einer erneuten Einschreibung in den gleichen Studiengang an der HdM

  • Laut Anrechnungsatzung der HdM (§3) gilt: "Studienzeiten werden bei einer erneuten Einschreibung in den gleichen Studiengang auf die Fristen zur Erbringung der Leistungen des Grund- und Hauptstudiums bzw. der Studienhöchstdauer sowie des Eintritts in das Praktische Studiensemester ungeachtet des Leistungsstands angerechnet. Die Anrechnung erfolgt durch eine Einstufung in das Semester, das auf das zuletzt vollständig absolvierte Studiensemester folgt. Ein Semester wurde dann vollständig absolviert, wenn die Exmatrikulation nach dem im Terminplan der Hochschule veröffentlichten letzten Termin für den Rücktritt von angemeldeten Klausuren und mündlichen Prüfungen erfolgte."

     

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Für den Einstieg in ein höheres Fachsemester müssen Bewerber bereits an einer Hochschule studiert haben und genügend anrechenbare Leistungen in den künftigen Studiengang einbringen. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist nur nach der Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung möglich und wird aufgrund angerechneter Studienleistungen vorgenommen. Dies erfordert die Einreichung eines Antrags auf Anrechnung.

  • Die Bewerbung für einen Studienfachwechsel an der HdM zum jeweils nächsten Semester läuft über das reguläre Bewerbungsverfahren der HdM:
    www.hdm-stuttgart.de/studieninteressierte/bewerber/bewerbung

  • Bei Studienbewerbern, die aktuell bereits im dritten oder einem höheren Semester in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben sind und diesen grundständigen Studiengang wechseln möchten, ist der schriftliche Nachweis über eine studienfachliche Beratung erforderlich. Diese Bescheinigung muss spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden (LHG §60, 2, 5).
    --> Bei Fragen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester an der HdM und den Nachweis des verpflichtenden Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte zunächst an die Zentrale Studienberatung der HdM.
  • Für Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen und Einstufung ist dann der/die jeweilige Studiendekan/in des neuen Studiengangs zuständig.
  • Bitte beachten Sie auch: Eine Zulassung in ein höheres Semester kann nur erteilt werden, wenn dort ausreichend freie Studienplatz-Kapazität besteht.