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Zulassung

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Bachelorstudium
Studienfachwechsel | Höheres Fachsemester
Zweitstudium
Masterstudium

Bachelorstudium

Hochschulzugangsberechtigung

 

Auswahlverfahren

Die Anzahl der Studienplätze ist in allen Studiengängen der Hochschule beschränkt, sodass eine Auswahl unter allen BewerberInnen erfolgen muss. Hier werden in den Studiengängen unterschiedliche Kriterien eingesetzt, die zu Notengutschriften auf die Note der Hochschulzugangsberechtigung gegeben werden.
Dabei spielen in der Regel Berufsausbildungen eine zentrale Rolle. In allen Studiengängen (bis auf Integriertes Produktdesign) kann ein freiwilliges Bewerbungssschreiben eingereicht werden. Bitte beantworten Sie die in der Vorlage aufgeführten Leitfragen unter Einhaltung der genannten Zeichenbegrenzung pro Frage (Zeichen mit Leerzeichen). Es geht darum die fachspezifische Eignung und Motivation für das Studium und die darauf aufbauende angestrebte berufliche Tätigkeit zu begründen.


Eine Doppelverwertung ist nicht möglich, das heißt beispielsweise eine praktische Tätigkeit, die bereits Teil einer Berufsausbildung gewesen ist, kann nicht nocheinmal beim Bewerbungsschreiben gelten gemacht werden.


Im Studiengang Integriertes Produkt Design  findet eine Aufnahmeprüfung statt.
Alle Details sind in der Auswahlsatzung (Stand 20.11.2020) geregelt.


--> Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie auf der Website Studienplatzvergabe
--> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der HdM.

 

Studienorientierungstest

An allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ist die Teilnahme an einem Studienorientierungstest erforderlich. Der Test zeigt, welche Studiengänge oder Berufsfelder am besten zu den persönlichen Interessen passen. Die Teilnahmebestätigung am Ende des Tests muss ausgedruckt und der Bewerbung beigelegt werden.
--> Einen allgemeinen Studienorientierungstest stellt das Ministerium zur Verfügung unter www.was-studiere-ich.de

 

Studienfachwechsel und Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Bei Studienbewerbern, die bereits im dritten oder einem höheren Semester in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben sind oder waren und diesen grundständigen Studiengang wechseln möchten, ist der schriftliche Nachweis über eine studienfachliche Beratung erforderlich. Diese Bescheinigung muss spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden (LHG §60, 2, 5).

Hat ein/e BewerberIn bereits einen vergleichbaren Studiengang studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren (z.B. wegen endgültig nicht bestandenen Prüfungen oder Fristüberschreitung), kann keine Zulassung erfolgen (LHG §60, 2, 2).

Für den Einstieg in ein höheres Fachsemester müssen BewerberInnen bereits an einer Hochschule studiert haben und genügend anrechenbare Leistungen in den künftigen Studiengang einbringen. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist nur nach der Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung möglich und wird aufgrund angerechneter Studienleistungen vorgenommen. Dies erfordert die Einreichung eines Antrags auf Anrechnung.

  • Bei Fragen zum Studienfachwechsel und für den Nachweis des verpflichtenden Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte zunächst an die Zentrale Studienberatung der HdM.
  • Bei Fragen zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Fachsemester ist der/die jeweilige Studiendekan/in des angestrebten neuen Studiengangs zuständig.

--> Weitere Informationen stehen auf der Seite "Studienfachwechsel / Anrechnung von Studienleistungen / Bewerbung für ein höheres Fachsemester".

Zweitstudium

Wer bereits ein grundständiges Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat und noch ein zweites Mal ein grundständiges Studium anstrebt, gilt als Zweitstudiumswerber mit besonderen Zulassungsbestimmungen.

 

Masterstudium

Für ein Masterstudium an der HdM benötigen BewerberInnen einen ersten international anerkannten Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften, das erste Staatsexamen oder den Abschluss einer Dualen Hochschule beziehungsweise Berufsakademie.

An der Hochschule der Medien ist eine Zulassung für einen unserer konsekutiven Masterstudiengänge nur dann möglich, wenn das zuvor abgeschlossene erste Studium inhaltlich zum angestrebten Masterstudiengang passt. Weitere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen an den ersten Studienabschluss sowie zu den Bewerbungs- und Zulassungsformalitäten finden sich auf den Websites der jeweiligen Master-Studiengänge.

Eine Bewerbung für einen konsekutiven Masterstudiengang kann auch erfolgen, wenn das erste Studium noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall wird eine vorläufige Note errechnet, die sich aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden Prüfungsleistungen zusammensetzt. Der erste Studienabschluss muss spätestens am Tag des Vorlesungsbeginns vorliegen.

Wurden im ersten Bachelorstudium weniger als 210 ECTS erworben, sind für eine Aufnahme in unseren 3-semestrigen Masterstudiengängen unter Umständen Angleichungsleistungen erforderlich.
--> Weitere Informationen siehe Angleichungsleistungen Bachelor-/ Masterstudium