Bevor du dich bei uns bewirbst, musst du sicherstellen, dass einige grundlegende Formalien erfüllt sind. Dazu gehört auch dein bisheriger Abschluss.
Wer unser Master-Studium anstrebt, braucht einen der folgenden international anerkannten Hochschulabschlüsse:
Das Erste Staatsexamen
Einen baden-württembergischen Berufsakademie-Abschluss (Duale Hochschule)
Bachelor- oder Diplom-Abschluss einer Universität oder Fachhochschule
Magister
Idealerweise bringst du ein medientechnisches und mediengestalterisches Kompetenzprofil mit, das Studieninhalte in den beiden folgenden Lehrgebieten nachweist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Fächer diesen Profilen entsprechen, schreib gerne die Studiengangsleitung an!
Mediennahe Anwendungen (z.B. visuelle Gestaltung, Bild-/Ton-/Textkonzeption, Sounddesign, Dramaturgie, User Experience, Studiotechniken, etc.)
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (z.B. Mathematik, Informatik, Physik, Nachrichtentechnik, Elektronik, etc.)
Um dir eine Übersicht zu verschaffen, sind hier die Verfahrensnoten der letzten Jahre.
Deine Note reicht nicht ganz aus? Kein Problem! Du kannst die Verfahrensnote um bis zu 0,5 Notenpunkte verbessern, indem du deiner Bewerbung ein oder mehrere der folgenden Dokumente beilegst:
Verfahrensnoten:
2022: 2,2
2021: 2,4
2020: 2,0
2019: 2,1
2018: 1,9
An der HdM:
An anderen Hochschulen:
Wenn du weniger als 210 ECTS im Bachelor erbracht hast, muss eine individuelle Prüfung hinsichtlich der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen (Abgleich der Eingangsqualifikationen), die während und nach dem ersten Hochschulabschluss erworben wurden, vorgenommen werden.
Bewerber:innen übersenden geeignete Unterlagen, die eine Beurteilung der erworbenen Qualifikationen bzw. Kompetenzen ermöglichen.
Der/die Studiendekan:in des Studiengangs attestiert im Formular „Abgleich der Eingangsqualifikationen für die Zulassung“, ob alle notwendigen Kompetenzen für die Aufnahme des Masterstudiums vorhanden sind oder ob noch Leistungen bzw. Module als Angleichungsleistungen erbracht werden müssen.
Es können bis zu 30 ECTS angerechnet werden, womit dann auch einige oder sogar alle notwendigen Kompetenzen für die Aufnahme vorhanden sein können.
Folgende Leistungen können für die Anrechnung verwendet werden:
Bei fehlenden Kompetenzen und Qualifikationen werden nachzuholende Leistungen im Learning Agreement vereinbart. Dabei werden konkrete Lehrveranstaltungen aus dem Vorlesungskatalog unseres AM-Bachelorstudiengangs festgelegt, die bis zum Ende des Masterstudiums besucht werden müssen. Diese kannst du in Absprache mit der Studiengangsleitung festlegen.
Bewerber:innen, die einen ersten Hochschulabschluss im Ausland gemacht haben und einen Nachweis über ihre sprachlichen Fähigkeiten in Deutsch vorweisen können (Telc C1, Testaf 16 Punkte, Goethezertifikat C1), sind ausdrücklich willkommen - von Anfang an bereichern viele Kommiliton:innen aus ganz Europa, Asien und Südamerika unsere Masterjahrgänge!
Wir müssen allerdings prüfen, ob dein Abschluss in Deutschland anerkannt ist und deine Abschlussnote muss umgerechnet werden. Für ein Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg gibt es eine Zentralstelle, das Ausländerstudienkolleg Konstanz
Dieses prüft beispielsweise deine Zeugnisse, entscheidet über die Anerkennung deines Abschlusses, errechnet eine Durchschnittsnote, mit der du dann in das Auswahlverfahren startest und stellt gegen eine Gebühr die notwendigen Beglaubigungen aus.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass man dazu auf jeden Fall mehrere Wochen oder gar Monate einplanen muss! Wir sind bemüht, dich bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen. Zusätzlich unterstützt dich unser Studienbüro persönlich oder per E-Mail, wenn du danach noch weitere Fragen hast.