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MediaCharta

 

Die Beurteilungsgrundlage zur Verleihung des Medienethik-Awards META bildet die MediaCharta. Hierbei handelt es sich um einen verbindlichen Kriterienkatalog, der von den Studierenden unter Anleitung ihrer Professoren Prof. Dr. Petra Grimm und Prof. Dr. Wilfried Mödinger 2002 eigens für den META entwickelt wurde.
Die in der MediaCharta formulierten Fragen zielen auf die Qualitätsmerkmale einer gesellschaftlich verantwortungsvollen Berichterstattung zur Sicherung der freien Meinungsbildung und legen somit den Wertekanon und die Maßstäbe für die Vergabe des Preises fest. Die Kriterien werden hierbei in die Bereiche „Intersubjektivität und Perspektivierung“, „Transparenz und Trennung“, „Subjektive Wahrhaftigkeit“, „Vollständigkeit“, „Neutralität“ und „Werte und Normen“ unterteilt.

 

In den Folgejahren wurden zwei Erweiterungen entwickelt für die Anwendungsfelder „Kindermedienangebote“ und „Moderation“:

 

MediaCharta für Kids

Die Beurteilungsgrundlage zur Verleihung des Medienethik-Awards speziell für journalistische und mediale Angebote für Kinder bildet die MediaCharta für kids. Die in ihr formulierten Fragen zielen auf die Qualitätsmerkmale einer pädagogisch verantwortungsvollen Berichterstattung. Die Kriterien werden hierbei in die Bereiche „Inhalt“, „Pädagogisches Konzept“, „Mitwirkungsmöglichkeiten“, „Sprachliche Gestaltung“, „Visuelle Gestaltung“, „Werbung“, „Kindersicherung und Datenschutz“ und „Crossmediale Verknüpfung“ unterteilt.

 

MediaCharta für Moderatoren

Um Qualität und Werteorientierung der Berichterstattung auch auf Seiten der Moderation zu sichern, wird den Studierenden des Qualifikationsprogramms imo an der Hochschule der Medien das nötige Reflexions- und Verantwortungsbewusstsein auf Grundlage der MediaCharta für Moderatoren vermittelt. Hierbei handelt es sich um einen verbindlichen Kriterienkatalog, der von Prof. Dr. Petra Grimm eigens für den Qualifikationsstudiengang imo entwickelt wurde.

Die in der MediaCharta für Moderatoren formulierten Fragen zielen auf die Qualitätsmerkmale einer gesellschaftlich verantwortungsvollen Berichterstattung zur Sicherung der freien Meinungsbildung ab. Die Kriterien werden hierbei in die Bereiche „Intersubjektivität und Perspektivierung“, „Transparenz und Trennungspostulat“, „Subjektive Wahrhaftigkeit“, „Vollständigkeitspostulat“, „Neutralitätspostulat“ und „Berufsethos“ unterteilt.