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Bachelor-Thesis

Die Bachelorarbeit (Bachelor-Thesis) soll zeigen, dass Sie unter Anwendung und gegebenenfalls Weiterentwicklung wissenschaftliche Theorien, Prinzipien und Methoden ein Problem aus Ihrem Studienfach innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig er- und bearbeiten können. Dabei soll die wissenschaftliche Arbeitsweise auf dem Stand der aktuellen Fachliteratur erfolgen und eine Forschungsfrage mittels geeigneter Methoden beantwortet werden.

 

Themenwahl. Sie haben ein Vorschlagsrecht für das Thema Ihrer Abschlussarbeit. Das von Ihnen auf dem Formular ›Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit‹ eingetragene Thema ist im Sinn eines Arbeitstitels zu verstehen; der genaue Wortlaut kann in Abstimmung mit dem Erstprüfer während der Bearbeitungszeit noch angepasst werden. Trotzdem sollte der Titel auf der Anmeldung bereits so formuliert sein, dass er später auch verwendet werden könnte (also nicht in Frageform und ohne erklärende Zusätze).

 

Ausgabe des Themas. Die Abschlussarbeit kann frühestens begonnen werden, wenn Sie …

• 150 ECTS-Punkte erfolgreich erbracht haben,
• alle Pflichtveranstaltungen des 3. und 4. Fachsemesters laut Studienplan erfolgreich besucht, sowie
• das Praktische Studiensemester abgeleistet haben.

Die Abschlussarbeit kann nicht begonnen werden, wenn Wiederholungsprüfungen von Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen offen sind bzw. deren Bewertung noch aussteht.

Die Bachelorarbeit muss spätestens drei Monate nach Abschluss aller Modulprüfungen angemeldet werden. Die Frist läuft ab dem ersten Vorlesungstag des Semesters, das auf die Erbringung der letzten Prüfungsleistung folgt. Die Abschlussarbeit muss demnach spätestens Mitte/Ende Juni bzw. Anfang Januar angemeldet werden. Bitte beachten Sie dabei die 5-Tage-Frist [siehe unter: Bearbeitungsbeginn].

Wenn Sie die Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeit nicht einhalten, kann der Prüfungsausschuss der Fakultät ohne Rücksprache mit Ihnen über Themenstellung und Prüfer entscheiden.

 

Prüfer. Für die Bewertung der Bachelorarbeit sind zwei Prüfer zu bestimmen; einer der beiden Prüfer muss Professor der Hochschule der Medien sein. Sofern kein Professor des Studiengangs als Prüfer zur Verfügung stehen sollte, kann die Abschlussarbeit auch von einem Professor eines anderen Studiengangs betreut werden.

Sie haben ein Vorschlagsrecht für die Prüfer. Als Prüfer kommen neben Professoren auch Lehrbeauftragte sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen in Frage, sofern diese einen mindestens gleichwertigen Abschluss (also Bachelor, Master, Magister, Diplom) haben und dieser mindestens drei Jahre vor dem Anmeldetermin der Abschlussarbeit verliehen wurde. Neben den beiden Prüfern können auch Praxisbetreuer benannt werden (mittels des Formulars ›Praxisbetreuung‹); diese sind aber nicht in die Bewertung der Bachelorarbeit einbezogen.

 

Gruppenarbeit. Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und abgrenzbar ist.

 

Bearbeitungsbeginn. Die Bacheloranmeldung muss von beiden Prüfern sowie dem Studiendekan unterschrieben werden und der Prüfungsverwaltung fünf Werktage vor dem beabsichtigten Bearbeitungsbeginn vorliegen. Erst mit der Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, die von der Prüfungsverwaltung eingeholt wird, sind Thema und Prüfer genehmigt.

 

Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Vor Beginn der Bearbeitungszeit sollen Sie Ihre Disposition und Gliederung mit den betreuenden Personen absprechen. Auch während der Bearbeitungszeit wird empfohlen, zumindest mit dem Erstprüfer regelmäßigen Kontakt zu halten.

Die Abgabefrist kann auf Ihren Antrag um bis zu zwei Monate verlängert werden, wenn Sie Gründe geltend machen können, die nicht von Ihnen zu vertreten sind. Eine eventuelle Verlängerung ist allerdings spätestens zwei Wochen vor dem ursprünglichen Abgabetermin zu beantragen. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Stellungnahme eines der beiden Prüfer.

Im Krankheitsfall verlängert sich die Bearbeitungszeit bei fristgemäßer Vorlage eines ärztlichen Attests (Einreichung spätestens drei Werktage nach Ausstellung bei der Prüfungsverwaltung) um die auf dem Attest ausgewiesene Anzahl von Werktagen. Das Attest muss denselben Anforderungen genügen, die an ein Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit gestellt werden.

 

Umfang der Arbeit. Der Umfang der Abschlussarbeit muss der Aufgabenstellung angemessen sein. Er beträgt bei Bachelorarbeiten im Studiengang Mediapublishing in der Regel 60 - 80 (einseitig bedruckte) DIN A4-Seiten (Verzeichnisse, Zeichnungen und Abbildungen nicht mitgerechnet). Vom Erstprüfer kann eine abweichende Umfangsvorgabe festgesetzt werden, die im Exposé zur Thesis zu dokumentieren ist.

 

Abstract. Zur Bachelorarbeit gehört eine Kurzfassung in deutscher Sprache, die vor dem Inhaltsverzeichnis in die Arbeit eingebunden wird. Darin stellen Sie kurz und klar Thema, Theorie, Fragestellung, Methode/Vorgehensweise, Hauptergebnisse und Fazit der Arbeit dar. Diese Kurzfassung bildet somit die Quintessenz der Untersuchung, ihre Funktion ist also eine gänzlich andere als die der Einleitung. Der Text muss sehr präzise formuliert werden; hier zählt jedes Wort. Er wird immer erst nach Abschluss der gesamten Arbeit geschrieben und umfasst in der Regel nicht mehr als 1800 Zeichen.

Die Hochschule der Medien fordert darüber hinaus einen inhaltlich gleichlautenden englischsprachigen Abstract, der hinter der deutschsprachigen Zusammenfassung einzubinden ist.

 

Ehrenwörtliche Erklärung. Eine ehrenwörtliche Erklärung, die mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden muss, gehört zwingend zur Bachelorarbeit. Sie sollte im Studiengang Mediapublishing nicht nach dem Titelblatt, sondern erst am Ende der Arbeit eingebunden werden. Ihr genauer Wortlaut findet sich bei den ›Hinweisen zur Abschlussarbeit‹ (https://www.hdm-stuttgart.de/intranet/iformulare/formular20151002141502/formularDownload).

 

Formalia. Es gelten die üblichen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens. Zur Orientierung können die Richtlinien für die Abfassung schriftlicher Hausarbeiten im Studiengang Mediapublishing dienen: https://www.hdm-stuttgart.de/mp/studierende/pdf/richtlinien_vvb.pdf

Der Studiengang Mediapublishing gibt keine Empfehlungen zu Satzspiegel, Schriftart und Schriftgrad, da Kenntnisse darüber im Lauf des Studiums vermittelt wurden und von Ihnen im Sinne guter Gestaltung angewendet werden sollen. Allgemeine Hinweise zur Form der Abschlussarbeit, insbesondere zu den notwendigen Angaben auf dem Titelblatt, finden Sie unter: https://www.hdm-stuttgart.de/intranet/iformulare/formular20151002141502/formularDownload

Hinweise zum Verfassen eines Exposés finden Sie hier: https://www.hdm-stuttgart.de/mp/studierende/pdf/Hinweise_zum_Expose

 

Abgabe der Bachelorarbeit. Die Abschlussarbeit ist fristgerecht bei der Prüfungsverwaltung der Fakultät 1 einzureichen. Bei der Einreichung werden alle Exemplare mit einem Eingangsstempel versehen. Das Datum des Eingangsstempels entscheidet, ob die Arbeit fristgerecht eingereicht wurde. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich der Abgabetag auf den nächsten Arbeitstag.

Es sind jeweils drei Exemplare einzureichen, und zwar in gedruckter und in elektronischer Form (auf CD/DVD): Ein/e Exemplar/CD ist für das Archiv der Hochschule bestimmt, die beiden übrigen abgestempelten Exemplare plus CD/DVD sind vom Studierenden den beiden Prüfern zuzuleiten, bei denen die Exemplare auch nach der Bewertung verbleiben.

Die Abschlussarbeit kann in begründeten Fällen mit einem Sperrvermerk versehen werden. In diesem Fall müssen Sie auf allen Exemplaren der Abschlussarbeit den Vermerk »gesperrt bis ...« anbringen. Durch den Sperrvermerk sichert die Hochschule zu, dass die Arbeit nur zur Feststellung und Bewertung der Prüfungsleistung herangezogen wird. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen zur Geheimhaltung bzw. Vertraulichkeit trifft die Hochschule generell nicht.

Da eine Sperrung der Bachelorarbeit nur noch bei der Anmeldung möglich ist, empfiehlt der Studiengang Mediapublishing, grundsätzlich eine Sperrung zu beantragen, da in der Regel nicht vorhersehbar ist, ob die Abschlussarbeit sensible Daten enthalten wird, die eine solche Sperrung erforderlich machen. Ist dies nicht der Fall, verzichten Sie bei der Abgabe der Bachelorarbeit einfach darauf, den beantragten Sperrvermerk anzubringen. Achtung: Die deutschsprachige Kurzfassung und der inhaltlich gleichlautende englischsprachige Abstract sind von einem Sperrvermerk explizit ausgenommen.

 

Bewertung der Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern bewertet. Der erste Prüfer ist zugleich Hauptansprechperson für die Arbeit. Bewertet werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit bzw. Komplexität des Themas unter anderem das Erkennen der Problematik, die Bedeutung des Inhalts für die Praxis und Wissenschaft, der Lösungsweg, eigene Gedankengänge zur Problemlösung, Aufbau und Durchführung der Arbeit und die Schlussfolgerungen sowie die Darstellungsform, insbesondere die sprachliche Formulierung und Verständlichkeit sowie die Gründlichkeit von Erhebungen und des Nachweises von Quellen.

Für die Endnote der Bachelorarbeit werden die Noten der beiden Prüfer addiert und durch Zwei dividiert. Bei der Durchschnittsbildung wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Wird zum Beispiel eine Abschlussarbeit mit den Noten 1,7 und 2,0 bewertet, ergibt sich als Endnote eine 1,8.

Die Gutachten der Prüfer sollen im Regelfall innerhalb einer Frist von 4 Wochen vorliegen.

 

Mündliche Abschlussprüfung. In die Bewertung der Bachelorarbeit fließt auch die übergreifende mündliche Bachelor-Abschlussprüfung (auch ›Verteidigung‹ genannt) ein. Sie dauert 30 bis max. 45 Minuten und soll verifizieren, dass die Arbeit inhaltlich vom Studierenden verfasst wurde. In der Regel findet sie vier bis acht Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit statt. Die ›Verteidigung‹ dient der Überprüfung und Bestätigung der Endnote der Bachelorarbeit: Die vorläufige Note für die schriftliche Arbeit kann dabei maximal um einen Notenschritt nach oben oder unten korrigiert werden, z. B. von vorläufig 2,0 auf 1,7 oder 2,3. Es erfolgt also keine gesonderte Benotung der mündlichen Abschlussprüfung.

Weitere Informationen zur Bachelorprüfung finden sich in der SPO Teil A (Allgemeiner Teil);. Dort gibt es auch Hinweise zum Exmatrikulationsverfahren.

Bei allen Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung; für inhaltliche Fragen stehen die Professoren des Studiengangs zur Verfügung. – Stand: April 2016


Stuttgarter Beiträge zur Verlagswirtschaft. In der Online-Reihe Stuttgarter Beiträge zur Verlagswirtschaft (StBV) erscheinen Abschlussarbeiten des Verlagsstudiengangs Mediapublishing, deren Ergebnisse branchen-relevant und über den Tag hinaus gültig sind. Alle veröffentlichten Arbeiten wurden mit einer Note besser als 2,0 bewertet und für die Veröffentlichung ausschließlich formal und stilistisch überarbeitet. Inhaltlich stellen sie also die Forschungsergebnisse der Mediapublishing-Absolventen, nicht die ihrer Professoren und Herausgeber dar. Hier zum Nachlesen