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Meinungsbildung durch Zugang zu Informationen: Bibliotheken als Orte der Demokratie

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70 Jahre Grundgesetz, Europawahl und im Herbst stehen weitere richtungweisende Landtagswahlen an. Doch eine funktionierende und gelebte Demokratie erschöpft sich nicht in Feiertagen und Wahlen. In einer Stellungnahme weist der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) auf die Rolle von Bibliotheken für die Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft hin.

 

Da der freiheitliche Staat die Voraussetzungen seiner Existenz bekanntermaßen nicht selbst garantieren kann, bedarf es hierzu unterschiedlicher Akteure und Einrichtungen. Bibliotheken übernehmen hier eine wichtige Rolle. Sie gründen ihr Selbstverständnis auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland garantiert.

Sie erbringen vielfältige Leistungen:   

  • Meinungsbildung durch Zugang zu Informationen
  • Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz gegen „Fake News
  • Angebot nichtkommerzieller Orte für alle Bürger*innen
  • Garanten der Informationsfreiheit
  • Stärkung von Teilhabechancen



Kontakt:
Prof. Cornelia Vonhof / Roman Riedel
E-Mail: vonhof@hdm-stuttgart.de

Weiterführende Links:
Download der Stellungnahme des dbv

12. Juni 2019